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Digitalpolitik
Advertiser in Deutschland müssen keine Quellensteuer für Google und Co. zahlen
Albert Füracker, © Bayerisches Ministerium der Finanzen und für Heimat

Advertiser in Deutschland müssen keine Quellensteuer für Google und Co. zahlen

Niklas Lewanczik | 15.03.19

Werbetreibende in Deutschland können aufatmen. Der bayerische Finanzminister erklärte, dass Unternehmen keine Quellensteuer für Onlinewerbung zahlen müssen.

Vor wenigen Wochen wurden Advertiser hierzulande aufgeschreckt, weil Finanzbehörden sie davon unterrichtet hatten, dass sie Steuerrückzahlungen in beträchtlicher Höhe zu leisten hätten. Konkret ging es um die sogenannte Quellensteuer, die Werbetreibende entrichten sollten – auch rückwirkend. Dabei würden diese dem Finanzamt quasi die Steuern bezahlen, die ein Bereitsteller des Werbenetzwerks, in den entsprechenden Fällen Google, aufgrund der innereuropäischen Geschäftspraktiken diesem schuldig bleibt, sofern aus dem Ausland operiert wird. Die Advertiser sollten sich die steuerlichen Leistungen dann von Google zurückholen; was einem illusorischen Bestreben gleichkommt. Nun gab der bayerische Finanzminister Albert Füracker Entwarnung.

Beschluss auf Bund-Länder-Ebene: Keine Quellensteuer für Werbetreibende

Werbeausgaben bei Facebook, Google und Co. sollten nach dem Vorschlag vonseiten des Finanzamts mit 15 Prozent versteuert werden, und zwar bis zu sieben Jahre rückwirkend. Diese von Frontal 21 beim ZDF aufgedeckte Forderung hätte für viele kleinere Unternehmen eine finanzielle Katastrophe bedeutet. Denn einerseits hätten sie die Steuerrückzahlungen kaum vorschießen können, andererseits wären die Chancen, die Beträge von Google oder Facebook zurückzuerhalten, annähernd aussichtslos. Der Vorschlag vom Fiskus basiert auf §50a ESTG:

(1) Die Einkommensteuer wird bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs erhoben

[…] 3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, herrühren […]

Während das Finanzamt hoffte, über diesen Zwischenschritt an Steuerzahlungen der großen Unternehmen zu kommen, die ihre europäischen Sitze oft in Steuerparadiesen wie Irland haben, wäre der Plan für die Wirtschaft kaum aufgegangen. Auch der Bitkom sah die Entwicklung kritisch. Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern, Unternehmensrecht & -finanzierung, erklärte uns:

Wir sehen das Vorgehen der bayerischen Finanzverwaltung kritisch. Zum einen wirkt es sich für deutsche Unternehmen nicht positiv aus, wenn sie zusätzlich zu der im internationalen Vergleich ohnehin schon hohen eigenen Steuerbelastung nun auch noch für die Steuern ihrer Geschäftspartner herangezogen werden sollen. Zum anderen ist es zweifelhaft, ob ausländische Anbieter von Online-Werbung nach geltenden deutschen Steuergesetzen überhaupt ihre Einnahmen aus diesen Leistungen in Deutschland versteuern müssen. Die bayerische Finanzverwaltung nimmt eine solche Steuerpflicht an, aus Sicht des Bitkom trifft diese Annahme jedoch nicht zu und ist auch mit der bisherigen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren.

Nun hat das Bayerische Ministerium der Finanzen und für Heimat dargestellt, dass es für Werbetreibende nicht zu dieser Steuerbelastung kommen wird. Darauf verweist auch Steuertipps und News.

https://twitter.com/PrillerPartner/status/1106231947326603264

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker betont:

Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen. Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben.

Die benachrichtigten Unternehmen hatten bisher keine Zahlungen leisten müssen. In der Erklärung des Ministeriums heißt es außerdem, dass die potentiellen Nachzahlungen auch zu einem bedeutenden bürokratischen Mehraufwand geführt hätten. Verzichten die Finanzämter damit auf womöglich fragwürdige Einkünfte, wird die Entscheidung für die Werbetreibenden in Deutschland angemessen erscheinen, zugleich aber auch Erleichterung hervorrufen.

Kommentare aus der Community

Holger am 15.03.2019 um 16:09 Uhr

Wirklich gute Nachrichten. Alles andere wäre eine riesen Sauerei gewesen. Es hätte ja auch größere Konzerne betroffen (mit Sitz auch in Bayern), welche auch ordentlich Werbung schalten.

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Benjamin am 15.03.2019 um 15:41 Uhr

Das ist mal eine gute Nachricht zum Wochenende. Hoffentlich ist das Thema nun auch endgültig vom Tisch.

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