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Affiliate Marketing
Kommentar: Advertiser im Affiliate Marketing – Keine Opfer, sondern die Gestalter

Kommentar: Advertiser im Affiliate Marketing – Keine Opfer, sondern die Gestalter

Ein Gastbeitrag von Dino Leupold von Löwenthal | 02.07.19

Werbungtreibende definieren ganz wesentlich die Spielregeln im Affiliate Marketing. Vor Betrug müssen sie sich keineswegs fürchten. Eine Verteidigung.

Nur weil es Verkehrssünder gibt, käme keiner auf die Idee, den Straßenverkehr grundsätzlich zu verbieten, oder? Im Affiliate Marketing scheint es hingegen verbreitet zu sein, bei echten oder vermuteten Verstößen die gesamte Gattung auf die Anklagebank zu setzen. Auch im Gastbeitrag „Wie gut ist dein Affiliate Marketing? Qualität versus Performance“ wurden uns ja bereits die Leviten gelesen.

Advertiser sind weniger Geschädigte als Entscheider

Kennzeichnend für die meisten Argumentationen in der Sache ist, dass meist der Advertiser als Geschädigter dargestellt wird und dem nolens volens Affiliate-Programme untergejubelt werden, die der genauen Überprüfung viel zu oft nicht standhalten, wie es heißt. Doch ein solches Bild lässt unberücksichtigt, dass es ja genau die Werbungtreibenden sind, die ganz wesentlich die Spielregeln im Affiliate Marketing bestimmen bzw. bestimmen sollten – sie sind nicht Opfer, sondern setzen die Leitplanken. So ist es – um das Bild vom Anfang wieder aufzugreifen – natürlich kein Wunder, dass es zu mehr Unfällen im Straßenverkehr kommt, wenn nirgendwo Straßenschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregelungen etc. aufgestellt werden. Doch genau das ist in unserer Branche ganz wesentlich auch die Aufgabe der Advertiser.

Beispiel Retouren: Wird der Zeitraum für die Retouren zu kurz angesetzt, können die Affiliate-Umsätze in der Tat zu hoch ausfallen. Genau deshalb: Publisher-Provisionen sollten solange offen stehen, bis sie vom Advertiser als valide bestätigt werden, oder eben als invalide storniert werden. Auch Teilstornos sind problemlos möglich.

Beispiel zielgruppenspezifische Gutscheine: Die zielgruppenspezifischen Kriterien legt allein der Advertiser fest. Genau wie in der Telekommunikationsbranche oder im Finanzbereich kann er eine Art Schufa, creditability, crefoscore erstellen, um den User/Käufer anhand der vorab definierten Kriterien zu validieren und ihm den entsprechenden Gutschein/Rabatt zu gewähren. Verbreiten Publisher die Incentives außerhalb der anvisierten Zielgruppe und kommt hier ein Kauf zustande, ist der Advertiser, so ist zumindest unser Verständnis, zu keiner Provisionszahlung verpflichtet.

Beispiel Brand Bidding: Auch das können Advertiser problemlos in ihren Programmrichtlinien verankern. Sollte eine solche Maßnahme per se verboten sein, dann müssen Publisher, die dagegen verstoßen, entsprechend sanktioniert werden. In der Praxis heißt das: sie werden unverzüglich aus dem Programm genommen, die entsprechenden Provisionen wieder storniert.

Soll heißen: Souveräne, kundige Advertiser sind nicht Opfer des Affiliate Marketing, sondern ganz wesentlich die Gestalter, wie sie die Standards definieren bzw. definieren können, alles andere ist pure Angstmacherei.

Kommentare aus der Community

Behrad am 22.11.2022 um 14:41 Uhr

Danke für den kurzen, aber sehr interessanten Artikel. Viele interessante Aspekte, die für mich, der sich erst seit einigen Monaten mit dem Thema auseinandersetzt, sehr aufschlussreich sind.

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