Digitalisierung
Smart Glasses als neues Problem der Arbeitswelt: Angst vor heimlichen Aufnahmen

Smart Glasses als neues Problem der Arbeitswelt: Angst vor heimlichen Aufnahmen

Selina Beck | 02.09.26

Sie sind schon länger umstritten und auch im Arbeitskontext werden sie zu einem Problem: Smart Glasses. Worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

Heimlich gefilmt werden und das Video online finden: Diese Sorge dürften viele Personen in der Öffentlichkeit haben, vor allem Frauen, die auf diese Weise zum Teil belästigt werden. Die smarten Brillen von Meta, Snap Inc. und Co., mit denen Fotos und Videos aufgenommen werden können, sind umstritten, da oft nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um besondere Brillen handelt, und dadurch heimliche Aufnahmen möglich sind. Nur ein kleines Lämpchen am Brillenrand zeigt die Aufzeichnung an. Es ist ein Zeichen, das viele Passant:innen sicherlich nicht direkt bei ihrem Gegenüber erkennen werden und/oder das verdeckt werden kann. 

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Thomas Fuchs, erklärt der Tagesschau gegenüber, dass das heimliche Filmen mit Smart Glasses unzulässig ist. Er ist für Meta-Dienste in Deutschland zuständig. Seine Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass das unbemerkte Filmen im öffentlichen Raum gegen das Datenschutzrecht verstößt. Mittlerweile werden deshalb auch Bußgelder verhängt. Hamburgs rot-grüne Koalition und die Linken fordern inzwischen erste Verbote der Nutzung, etwa in öffentlichen Bädern oder im Nahverkehr. Doch wie steht es um die aktuelle Erlaubnis für User und nicht zuletzt Nutzung im Arbeitskontext?



Das sind die neuen Meta Glasses von Meta mit Kylie Jenner, Muse Spark und 26 Styles

Meta setzt zum Launch der neuen Meta Glasses auf die Reichweite von Kylie Jenner. Die Unternehmerin und Social-Media-Ikone steht im Mittelpunkt einer groß angelegten Kampagne für die gemeinsam entwickelte Starfire Edition.
© Meta via Canva


Kamerabrillen zurzeit zulässig

Der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält ein Verbot der Smart Glasses für rechtlich möglich. Auch die Menschenrechtsorganisation HateAid hat bereits Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und mehrere Optikhändler:innen wegen der Smart Glasses gestellt. Doch die Bundesnetzagentur, die für das Verbot zuständig ist, sieht das anders: Die Smart Glasses bleiben erlaubt, da die Bundesnetzagentur das LED-Signal beim Filmen für ausreichend hält. Die Aufnahmefunktion sei für Dritte dadurch erkennbar. Der Markt der Kamerabrillen werde jedoch weiterhin stetig geprüft.

Meta hat zwar erst vor Kurzem mehr Datenschutz für seine Smart Glasses versprochen, doch hinter den Kulissen arbeitet das Unternehmen laut Berichten bereits an „Super Sensing“ – einem KI-Gedächtnis, das sich an nahezu alles erinnern soll. Deswegen wächst auch die Beliebtheit von Apps wie Nearby Glasses, Antizuck und Zuckoff, mit denen Kamerabrillen in der Nähe gefunden werden sollen. Ob die Brillen jedoch aktiv filmen, kann mit ihrer Hilfe nicht herausgefunden werden. Die sogenannten Normal F****** Sunglasses der datenschutzzentrierten Suchmaschine DuckDuckGo beispielsweise machen sich über Metas AI Glasses lustig, sind aber ein echtes Produkt und schon vergriffen. Sie verweisen auf einige große Probleme, die Smart Glasses mit sich bringen.

Eine Umfrage des Verbands Bitkom unter 1.164 Personen in Deutschland ab 16 Jahren kommt zu dem Ergebnis, dass 76 Prozent der Befragten das Gefilmtwerden durch Smart Glasses ablehnen. Zwar haben 43 Prozent der Befragten ein Interesse daran, selbst einmal Smart Glasses zu tragen. Doch 62 Prozent würden Menschen mit so einer Brille aktuell nicht in ihr Zuhause lassen. Für mehr Transparenz fordern 82 Prozent klare Signale an den Brillen, die Aufnahmen anzeigen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sieht das Gefahrenpotential, spricht sich aber gegen ein Verbot aus:

Smart Glasses haben großes Potenzial, digitale Assistenten nahtlos in unseren Alltag zu integrieren, und stoßen auf wachsendes Interesse. Die Sorgen der Menschen vor unbemerkten Aufnahmen müssen aber ernst genommen werden. Kameras sind in der Öffentlichkeit allgegenwärtig – im Smartphone, als Dash Cam in Autos, als Action Cam beim Sport oder als Body Cam bei Sicherheitskräften. Pauschale Verbote von Smart Glasses machen auch deshalb einfach keinen Sinn. Stattdessen braucht es klare Regeln und technische Lösungen, die Innovation und den Schutz der Privatsphäre miteinander verbinden. Entscheidend ist, dass Hersteller den Schutz von Privatsphäre bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigen und für Umstehende jederzeit eindeutig erkennbar ist, wenn Bild oder Ton aufgenommen werden. Gleichzeitig müssten heimliche Aufnahmen empfindlich sanktionsbewehrt werden.


Meta Smart Glasses:

„Super Sensing“ schürt Sorgen um die Privatsphäre und stellt Metas Datenschutzversprechen infrage

Meta Smart Glasses, dunkel, vor rosafarbenem Hintergrund
© Meta via Canva


Diese Probleme können am Arbeitsplatz auftreten

Auch in der Arbeitswelt führen die Meta Smart Glasses inzwischen zu Problemen. So berichten diverse Angestellte in den USA von Vorfällen, bei denen sie am Arbeitsplatz (beispielsweise von Kund:innen) ohne Ankündigung gefilmt wurden. Nicht nur der Datenschutz wird durch das unerlaubte Filmen und Aufnehmen am Arbeitsplatz gefährdet, sondern auch die Angst vor unerwünschtem Filmen, was als Übergriff gewertet werden kann, steigt, und sorgt für Verunsicherungen. Die Sicherheitsbedenken der Angestellten, ständig überwacht zu werden, können zu erheblichem psychischen Druck und Ängsten führen.

So können Unternehmen Beschäftigte schützen

Expert:innen betonen, dass dringend spezielle Regelungen für das Tragen der Wearables am Arbeitsplatz eingeführt werden müssen. Arbeitnehmer:innen- und Datenschutzrechte müssen auch mit den Smart Glasses gesichert werden. Unternehmen sollten nun auf verschiedene Maßnahmen zur Prävention setzen.

Eine Hilfestellung (nicht nur) für Arbeitgeber:innen bieten die XR-Fachverbände, die sich mit Professor:innen verschiedener Hochschulen zusammengeschlossen haben, und zusammen die Guidelines „Smart Glasses im Alltag – Leitlinien für einen souveränen Umgang“ erstellt haben. Sie richten sich sowohl an Menschen, die Smart Glasses nutzen, als auch an diejenigen, denen sie im Alltag begegnen. Die Autor:innen erklären zu ihrer Anleitung:

Wer sich intensiv mit Smart Glasses beschäftigt, kann Risiken konkret benennen und zugleich an tragfähigen Lösungen arbeiten. Mit den Guidelines wollen wir Menschen mit und ohne Smart Glasses sensibilisieren, Orientierung geben und zu einer sachlichen Debatte beitragen – statt neue Technologien vorschnell pauschal zu beurteilen.

Smart Glasses am Arbeitsplatz als Mittel

Weitere Tipps gibt auch die Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland in ihrem Beitrag für Unternehmen. So können Vorgesetzte das Tragen von Smart Glasses anordnen, aber auf die Nutzung für betriebliche Zwecke beschränken, so die Fachleute. Die Datenverarbeitung der Smart-Glasses-Daten ist dabei in zumutbarem Umfang erlaubt, soweit sie zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist (Art. 6 DS-GVO).

Wenn die Wearables KI-Systeme enthalten, muss auch die KI-Verordnung beachtet werden. Hierfür müssen die Beschäftigten ausreichend beschult werden. Zudem dürfen KI-Systeme zur Emotionskennung am Arbeitsplatz nicht verwendet werden, das Verbot entfällt nur aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen (Art. 5 KI-VO).

Die Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland erklärt zudem, dass der Betriebsrat rechtzeitig informiert werden muss. Wenn KI involviert ist, darf er einen technischen Sachverständigen hinzuziehen. Bei gravierenden Änderungen der Arbeitsverfahren und -abläufe kommen dazu noch Unterrichtungs- und Beratungsrechte.

Smart Glasses als private Gadgets beschränken

Wenn Beschäftigte ihre Smart Glasses zur privaten Nutzung mitbringen, können Probleme entstehen, vor denen die Aufsichtsbehörden und der Hamburger Datenschutzbeauftragte warnen. Da Vorgesetzte die Persönlichkeitsrechte ihrer Angestellten schützen müssen, ist es ihre Pflicht, auch bei der privaten Nutzung vorzusorgen, da sonst Bußgelder und Schadenersatzansprüche drohen. Wenn Beschäftigte trotz Weisung des Verbots der Smart Glasses diese nutzen, können Unternehmen nach überwiegender Auffassung selbst verantwortlich sein. Deshalb empfehlen die Anwält:innen klare Vorgaben zur Haftungsentlastung.

Ein vollständiges Trageverbot ist hierbei wirksamer als ein bloßes Nutzungsverbot und Aufnahmeverbot, weil sich die Nutzung kaum durchweg kontrollieren lässt. Da Gestelle ohne smarte Funktionen erlaubt bleiben, ist der Eingriff gering, so die Expert:innen. Ein betriebsweites Trageverbot der smarten Brillen ist mitbestimmungspflichtig. Dies gilt auch, wenn ein Nutzungsverbot Pausen und innerbetriebliche Wege ebenfalls erfasst. Der Betriebsrat kann zudem selbst ein Verbot anregen.

Generell sind unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen von Kolleg:innen ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten, da sie das Persönlichkeitsrecht und die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen. Hierbei können Vorgesetzte Abmahnungen aussprechen und bei Wiederholung eine verhaltensbedingte, in schweren Fällen eine außerordentliche Kündigung. Auch das unbefugte Aufnehmen von Tönen ist strafbar. Das gilt unweigerlich ebenso für die Dokumentation von Geschäftsgeheimnissen.


Stelle OnlineMarketing.de als bevorzugte Quelle auf Google ein

Wenn du OnlineMarketing.de auf Google als bevorzugte Quelle einstellen möchtest, um auch in den Schlagzeilen auf Google immer aktuelle News und Tipps aus der Welt des Marketing und der Tech-Entwicklungen zu finden, kannst du einfach die Google-Quelleneinstellungen aufrufen und die Seite anwählen. Über das Stern-Icon neben den Top Stories kannst du ebenfalls bevorzugte Quellen für die spätere Suche speichern.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*

Melde dich jetzt zu unserem HR-Update an und erhalte regelmäßig spannende Artikel, Interviews und Hintergrundberichte aus dem Bereich Human Resources.