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Digitalpolitik
Das Bundeskartellamt stuft Amazon neu ein und stellt das Unternehmen unter schärfere Kontrolle

Das Bundeskartellamt stuft Amazon neu ein und stellt das Unternehmen unter schärfere Kontrolle

Niklas Lewanczik | 07.07.22

Amazon wird vom Bundeskartellamt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ attestiert. Damit drohen dem Konzern nicht nur mehr Kontrollen, sondern sogar Verbote für bestimmte Unternehmenspraktiken.

Schon Google und Meta wurde vom Bundeskartellamt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zugeschrieben, nun wird auch der wohl bekannteste und größte E-Commerce-Konzern der westlichen Welt entsprechend kategorisiert. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt, dass das Bundeskartellamt nun „bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden“ könne. Denn seit vergangenem Jahr darf das Kartellamt sogar Geschäftspraktiken bei solchen Konzernen, die unter § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen laufen, einschränken, wenn diese als wettbewerbswidrig erkannt werden.

Amazon fällt nun unter die Missbrauchsaufsicht

Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung zur Einstufung Amazons auch aufgrund der Tatsache getroffen, dass mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf Amazons Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben wird. Davon geht das Amt aus. Zudem gehört der Konzern zu den umsatzstärksten weltweit. Über 400 Milliarden Euro Umsatz macht Amazon pro Jahr, davon mehr als 32 Milliarden in Deutschland. Allein im ersten Quartal 2022 lag der Umsatz bei 116,4 Milliarden US-Dollar. Neben dem E-Commerce verdient der Konzern inzwischen sehr viel Geld mit den Bereichen Prime Video, Prime Music und insbesondere AWS. Auch bei Audible, Twitch oder Whole Foods Market handelt es sich um Tochterunternehmen des Konzerns. Andreas Mundt fasst die Entscheidung des Amts in der Pressemitteilung zusammen:

Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. […] Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.

Das heißt, dass das Bundeskartellamt nun gemäß § 19a Abs. 2 GWB in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht unterliegt – wie auch Meta und Google. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes nach den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet.

Amazon geht gegen Entscheidung vor

Doch Amazon möchte sich schon jetzt dieser stärkeren Regulierung entziehen. Wie die Tagesschau berichtet, prüft Amazon rechtliche Schritte. Man stimme der Feststellung des Bundeskartellamts nicht zu. Ein Mitglied des Presse-Teams erklärte entsprechend:

Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen.

Man konkurriere in Deutschland mit sehr vielen Unternehmen und sei in erster Linie Einzelhändler:in. Mit dieser Einschätzung könnte Amazon davon ablenken wollen, dass viele Transaktionen in Deutschland, wenn nicht über Amazons Eigenhandel, dann über den Marketplace ablaufen. Zudem gewinnen die Bereiche Prime Video und AWS auch hierzulande stetig an Einfluss.

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