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Digitalpolitik
Google und Meta: Absprachen auf der Führungsetage

Google und Meta: Absprachen auf der Führungsetage

Niklas Lewanczik | 17.01.22

Personen wie Sundar Pichai und Sheryl Sandberg wird vorgeworfen, direkt Absprachen zur Marktmachtsicherung getroffen zu haben. Das geht aus einer überarbeiteten Klageschrift diverser US-Bundesstaaten hervor.

Schon seit Jahren sind Einzelheiten zu Absprachen zwischen Meta und Google bekannt. Schon seit Jahren versuchen US-Staaten gerichtlich gegen diese vorzugehen und die Megaunternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Die als Jedi Blue bekannt gewordene Kooperation von Google und Meta richtet sich nicht nur gegen den Wettbewerb und den Datenschutz, sondern sogar gegen die Konkurrenz durch Apple. Während die Unternehmen die Vorwürfe weiterhin als unbegründet einstufen, zeigen neue Erkenntnisse aus der Klageschrift, dass Google CEO Sundar Pichai den Deal abgesegnet haben soll.

Hochrangiges Personal von Meta und Google soll direkt an Absprachen beteiligt gewesen sein

Inzwischen sind es 17 Kläger:innen, die gegen Google vor Gericht gezogen sind, um die unlauteren Absprachen mit Meta abstrafen zu lassen. 16 US-Bundesstaaten sowie Puerto Rico hatten bereits im vergangenen Jahr eine überarbeitete Klageschrift eingereicht. Kürzlich wurden jedoch weitere Aspekte aufgedeckt. Davon berichtet unter anderem David McCabe für die New York Times. Demnach habe Google und Alphabet CEO Sundar Pichai von den Absprachen mit Meta gewusst, den Deal sogar unterzeichnet. Das wiederum dementiert dessen Unternehmen per Statement:

We sign hundreds of agreements every year that don’t require C.E.O. approval, and this was no different.

Google betont zudem, dass die Klage Ungenauigkeiten enthalte und einer rechtlichen Grundlage entbehre. Die Klageseite führt allerdings auch Unterlagen an, nach denen womöglich auch Pichais Stellvertreter Philipp Schindler sowie Sheryl Sandberg, COO bei Meta, von den Absprachen gewusst haben. Zudem offenbart ein öffentlich gemachtes Dokument, dass Meta-Chef Mark Zuckerberg per Mail über diese informiert wurde. Darin heißt es:

We’re nearly ready to sign and need your approval to move forward.

Meta wiederum erklärt per Statement, das Unternehmen habe mit verschiedenen Plattformen Vereinbarungen getroffen, nicht mit Google allein, um den Wettbewerb bei Anzeigenplatzierungen zu fördern.

Vorwurf der Manipulation von Werbeauktionen

Konkret werfen die Kläger:innen den Unternehmen – und in der Klage insbesondere Google – vor, Auktionen für Werbeanzeigen im eigenen Werbenetzwerk mithilfe sogenannter Ausschließungsfaktoren manipuliert zu haben. Damit solle die Konkurrenz geschwächt werden. Die Klageparteien kritisieren darüber hinaus den Monopolstatus Googles und die immense Marktmacht im Werbesektor, die stark mit dem Kauf des Werbenetzwerk-Unternehmens DoubleClick im Jahr 2008 zusammenhängt. eMarketer schätzt den Marktanteil von Google im Hinblick auf digitale Werbeeinkünfte für 2022 auf 28 Prozent. Der von Meta wird auf 24,5 Prozent geschätzt. Es folgen Alibaba (9,1 Prozent) und Amazon (6,5 Prozent), die beide keine zweistelligen Werte aufweisen können.

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Geschätzter Marktanteil im digitalen Werbemarkt, 2016 bis 2023, © eMarketer

Hohe Geldstrafen, Schadensersatz und auch eine Abspaltung von Unternehmensabteilungen von Google gehören zu den Forderungen der Kläger:innen. Google kann bis zum 21. Januar auf die neue Klageschrift reagieren. Anschließend wird der Fall vor Gericht weiter behandelt. Die zum zweiten Mal bearbeitete Klageschrift kannst du hier nachlesen.

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