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Urteil in Australien: Betreiber:innen von Facebook-Gruppen können für Kommentare rechtlich zur Verantwortung gezogen werden

Urteil in Australien: Betreiber:innen von Facebook-Gruppen können für Kommentare rechtlich zur Verantwortung gezogen werden

Niklas Lewanczik | 13.09.21

Der australische High Court hat entschieden, dass Betreiber:innen von Facebook-Gruppen für diffamierende Kommentare der User haftbar gemacht werden können. Besonders Publisher stellt das vor eine Herausforderung.

In Australien hat der High Court of Australia, das höchste Gericht des Landes, ein folgenschweres Urteil gefällt. Dieses wird für sämtliche Admins von Facebook-Gruppen (zumindest in Australien) Gewicht haben. Denn im Kern erklärt das Urteil diejenigen, die eine Facebook Page betreiben, für haftbar, sofern es in den Kommentaren in der Gruppe zu Rechtsverstößen kommt. Werden also beispielsweise Personen oder Institutionen via Kommentar unter Content in einer Facebook-Gruppe beleidigt oder verleumdet, können die Betroffenen direkt die Page-Betreiber:innen anklagen. Davon berichtet Matthew Doran ausführlich für ABC News.

Die Medienunternehmen News Corp und Fairfax (nun Teil von Nine) hatten eine Entscheidung gefordert, um zu klären, ob sie für Kommentare in ihren Gruppen rechtlich verantwortlich sind. Im Vorwege hatte der User Dylan Voller Klage eingereicht, nachdem Kommentare unter Inhalten der Publisher The Australian und The Sydney Morning Herald in deren Facebook-Gruppen ihn seiner Ansicht nach diffamiert hatten. Die Publisher wehrten sich und gaben an, für Kommentare aus der Öffentlichkeit nicht verantwortlich zu sein. Der Fall kam vor den High Court, der zumindest die Entscheidung darüber, ob Voller tatsächlich diffamiert wurde, vertagte. Allerdings gab der High Court an, wer in sozialen Medien Content erstelle, müsse ebenso die in Reaktion darauf entstehenden Inhalte moderieren können – und sei dafür auch rechtlich verantwortlich.

Demnach können Opfer von Hate Speech, Verleumdung etc. nun die mehr oder weniger anonymen User, die die entsprechenden Kommentare gepostet haben, rechtlich verfolgen, oder die Betreiber:innen der Facebook-Gruppen. So müssen sich Admins diverser Organisationen, nicht allein Publisher, sondern auch Sportclubs und dergleichen mehr, auf eine große Content-Moderation einstellen. Die Option, Kommentare für die Gruppen auszuschalten, gibt es inzwischen jedoch auch. Das Urteil hat Auswirkungen auf Social Media Manager in ganz Australien. Ob eine ähnliche Entscheidung auch in anderen Ländern möglich und erwartbar ist, ist derzeit nicht abzusehen.

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