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Steuervermeidung: Google transferierte Milliarden auf die Bermudas, um Steuern zu entgehen

Steuervermeidung: Google transferierte Milliarden auf die Bermudas, um Steuern zu entgehen

Niklas Lewanczik | 04.01.19

Google nutzt die Steuervorteile auf den Bermudas, um Zahlungen zu umgehen. Damit soll aber 2020 Schluss sein.

Double Irish, Dutch Sandwich: so heißt die Methode, mit der Google 2017 mithilfe einer niederländischen Briefkastenfirma – der Google Netherlands Holdings BV– knapp 20 Milliarden Euro auf die Bermudas übertragen hat. Schon 2016 wurden etwa 16 Milliarden transferiert; alles mit dem Gedanken, dass die Zahlungen von Steuern insgesamt reduziert werden können.

Google beteuert:

We pay all of the taxes due and comply with the tax laws in every country we operate in around the world.

Auf den Bermudas fällt aber keine Einkommenssteuer an. Der Geldtransfer selbst ist derzeit legal, er geht auf Vereinbarungen von Googles Mutterkonzern Alphabet in Irland zurück. Allerdings haben sowohl die EU als auch die USA Druck ausgeübt, um diese Art der Steuerumgehung zu vermeiden. Immerhin „kostet“ sie diese im Umkehrschluss selbst Milliarden Euro. Ab 2020 sollen die bestehenden Steuervorteile, die Googles europäischem Ableger in Irland eingeräumt werden, enden.

Google transferierte 2017 knapp 20 Milliarden Euro auf die Bermudas

Kommentare aus der Community

M. Mueller am 05.01.2019 um 08:48 Uhr

„Der Geldtransfer selbst ist derzeit legal, er geht auf Vereinbarungen von Googles Mutterkonzern Alphabet in Irland zurück.“ Genauso legal, wie Apples Vereinbarungen mit der irischen Finanzverwaltung waren und für die Apple nun 13 Mrd. Euro nachzahlen musste? Für solch dubiose Vereinbarungen den Ausdruck „legal“ zu verwenden ist schon daneben und verniedlicht das Vorgehen der Steuervermeider. Legal, weil das Alphabet und Irland so behaupten? Solche Sondervereinbarunngen mit einzelnen Unternehmen verstoßen doch klar gegen EU-Wettbewerbsrecht. Herr Lewanczik, sind Sie so ein Experte in internationaler Unternehmensbesteurung, dass Sie die Legalität dieser Steuer-Sondervereinbarungen beurteilen können?

Antworten
Niklas Lewanczik am 07.01.2019 um 07:35 Uhr

Hallo M. Mueller,

zunächst einmal: nein, ich bin kein Experte auf dem Gebiet und lasse mich demnach gern eines besseren belehren. Es handelt sich in vorliegendem Fall um ein Steuerschlupfloch, dass von Alphabet ausgenutzt wird. Das ist sicher nicht angemessen, jedoch bislang auch nicht als per se ungesetzmäßig anerkannt worden. Daher der hierfür gebrauchte Begriff.
Auch gibt es in der EU-Kommission noch keine Einigkeit zu einer möglichen Digitalsteuer.
Wird von offizieller Seite festgestellt, dass die Handlung tatsächlich gegen ein Recht verstößt, werde ich gern eine Berichtigung vornehmen. Gut möglich, dass die EU die Absprache im Nachhinein als unrechtmäßig einstuft.
Dass dieser Weg der Steuervermeidung alles andere als sozial und eines solchen Unternehmens würdig ist, steht dabei außer Frage.

Beste Grüße

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