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Vor Gericht bestätigt: Googles Datenschutzerklärung von 2012 verstößt gegen DSGVO

Vor Gericht bestätigt: Googles Datenschutzerklärung von 2012 verstößt gegen DSGVO

Niklas Lewanczik | 17.04.19

Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband ob eines DSGVO-Verstoßes durch Google hat vor dem Kammergericht Berlin Erfolg gehabt.

Schon vor dem Landgericht Berlin hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht bekommen, nun stimmt auch das Kammergericht Berlin mit dieser Entscheidung überein. Eine Datenschutzerklärung von Google, die aus dem Jahr 2012 stammt, wurde als nicht DSGVO-konform eingestuft. Sie sei damit zu großen Teilen rechtswidrig, wie unter anderem Heise berichtet. Außerdem seien Klauseln der aktuellen Nutzungsbedingungen nicht DSGVO-konform.

25 Klauseln als unzulässig eingestuft

Die Datenschutzerklärung hatte Google erlaubt, Nutzerdaten in großem Umfang zu sammeln und zu verwerten. Auch personenbezogene Daten – auf jene bezieht sich die DSGVO im Besonderen – sollten dank dieser Erklärung verknüpft und im Zweifel sogar an Dritte weitergegeben werden können. Der vzbv hatte gegenüber Heise kritisch erklärt:

Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder ähnlicher Form.

Das stufte der Verband als DSGVO-widrig ein und erstattete Klage. Nach Auffassung des Gerichts sind nun ebenfalls zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen bei Google unwirksam. In Bezug auf die erwähnte Datenschutzerklärung verstoßen die beanstandeten Abschnitte gegen die DSGVO, urteilte das Gericht. In der Pressemitteilung der vzbv heißt es:

Google erwecke den Eindruck, als sei die beschriebene Datenverarbeitung ohne Zustimmung der Kunden erlaubt. Tatsächlich sei für die Nutzung personenbezogener Daten in den vom vzbv beanstandeten Fällen jedoch eine informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich. Die einfache Bestätigung von Verbrauchern, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben, reiche hierfür nicht aus.

Auch ein Mangel an Nachvollziehbarkeit für die Nutzer trägt zu dieser Ansicht bei. Insgesamt erklärte das Kammergericht 13 Klauseln in der Datenschutzerklärung und 12 Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam und gab der Klage damit voll umfänglich statt, wie es weiter heißt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Google eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Datenschutzerklärung von Google vor Gericht als DSGVO-widrig erklärt

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