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EU-Länder verständigen sich auf Regeln für Google, Apple und Co.

EU-Länder verständigen sich auf Regeln für Google, Apple und Co.

Niklas Lewanczik | 11.11.21

Die EU-Staaten möchten mit einer klaren Linie gemeinsam die Marktmacht der großen Tech-Unternehmen regulieren. Der Digital Markets Act beinhaltet Verbote und Gebote.

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf einen Gesetzesentwurf zur Regulierung großen Tech-Konzerne wie Meta, Alphabet, Apple und dergleichen geeinigt. In einer Erklärung bestätigte die slowenische EU-Ratspräsidentschaft, dass man sich auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) verständigt habe. Diesen Gesetzesentwurf hatte die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgelegt, um ein Regulierungspaket für Online-Plattformen zu schaffen.

Auf der Website der Bundesregierung zum Thema heißt es:

Das Gesetz über digitale Märkte soll das Wettbewerbsrecht ergänzen. Danach soll die EU-Kommission zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste als Torwächter (Gatekeeper) einstufen können. Für diese sollen künftig strengere Regeln gelten: So sollen sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen.

Digital Markets Act könnte krasse Folgen für große Tech-Konzerne haben

Sobald die EU-Staaten ihre Übereinkunft am 25. November nochmals offiziell bestätigen, kann der endgültige Text verabschiedet werden. Die Verordnungen würden dann nach kurzer Übergangsfrist unmittelbar in allen EU-Staaten gelten. Zu den Pflichten und Verboten für die Gatekeeper – wozu beispielsweise Meta oder Apple gehören – zählen etwa die folgenden:

Gebote und Verbote für Gatekeeper nach dem neuen EU-Gesetzesentwurf
Gebote und Verbote für Gatekeeper nach dem neuen EU-Gesetzesentwurf, © EU-Kommission

Halten sich die Konzerne nicht an die diversen im Gesetzesentwurf verankerten Regeln, kann die EU Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen. Und:

Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte können den Gatekeepern nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden.

Auch die Veräußerung von Geschäftsbereichen gehört zu diesen drastischeren Maßnahmen. Damit würde die EU effektiv eine rechtliche Grundlage für die Zerschlagung von Mega-Tech-Konzernen schaffen, sollten diese die EU-Regeln nicht befolgen. Doch noch sind diese Regeln nicht in Kraft und inwieweit die Riesen-Konzerne auch bei Vergehen tatsächlich belangt werden, bleibt abzuwarten.

Ausführlichere Informationen zum Gesetz über digitale Dienste findest du im FAQ-Bereich der EU-Kommission.

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