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Die DSGVO bremst digitale Wirtschaft aus

Die DSGVO bremst digitale Wirtschaft aus

Niklas Lewanczik | 22.05.19

39 Prozent der Unternehmen rechnen mit Umsatzeinbußen, 32 Prozent haben digitale Aktivitäten eingeschränkt, ermittelte der BVDW.

Nach knapp einem Jahr DSGVO ist die Bilanz, die die Mitgliedsunternehmen im BVDW ziehen, eine negativ gefärbte. Durch eine Mitgliederbefragung kommt der BVDW zu dem Schluss, dass die Wirtschaft und die Digitalbranche durch die EU-weite Verordnung einem Entwicklungshemmnis gegenüberstehen.

In der Umfrage wurde herausgefunden, dass gut jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) aufgrund der DSGVO digitale Aktivitäten eingeschränkt hat. Allerdings rechneten 2018 noch 43 Prozent der Unternehmen mit solch einem Einfluss. Immerhin 39 Prozent gehen aber auch von so drastischen Folgen wie Umsatzeinbußen aus. Das mag daraus resultieren, dass sich im Zuge der Verordnung auf die rechtlichen Fragen konzentriert werden musste, wodurch Ressourcen für andere Potentiale und Bereiche in Anspruch genommen wurden. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) bewertet die Lage drastisch:

Die DSGVO hat die Wirtschaft und hier vor allem die Digitalbranche über alle Maße getroffen. Dabei liegt das nicht etwa primär an zu strengen Datenschutzregelungen. Das Problem ist vor allem die massive Rechtsunsicherheit wegen widersprüchlicher und unklarer Formulierungen der Verordnung – gerade auch im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Vorgaben.

Eine Abmahnwelle, wie von vielen Unternehmen zunächst befürchtet, blieb jedoch aus. Lediglich vier Prozent der Unternehmen haben eine DSGVO-bezogene Abmahnung erhalten, während inzwischen nur noch 16 Prozent (im Vorjahr 28 Prozent) mit einer solchen rechnen. Ein einheitliches Datenschutzniveau erkennt Duhr in der DSGVO aus einem bestimmten Grund noch nicht:

Das Ziel eines innerhalb der EU beziehungsweise weltweit einheitlichen Level-Playing-Fields wurde schlicht und einfach verfehlt. In der Praxis zeigt sich, dass sich Auslegung und Anwendung der DSGVO-Regelungen durch die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden deutlich unterscheiden.

Obgleich der BVDW der Datenschutzgrundverordnung auf Grundlage der Mitgliederbefragung also ein schwaches Zeugnis ausstellt, hat die Verordnung für die Digitalszene nicht nur negative Effekte hervorgebracht. Ein erhöhtes Datenschutzlevel und die Sensibilisierung hierfür sind ein langfristig relevanter Faktor – auch für die Digitalwirtschaft.

Hinweis: Die Informationen entstammen einer Pressemitteilung

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