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Bei Datenschutzverstößen im Wahlkampf: Parteien können in der EU bestraft werden

Bei Datenschutzverstößen im Wahlkampf: Parteien können in der EU bestraft werden

Niklas Lewanczik | 13.03.19

Das Europäische Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, nach der Parteien in der EU für Datenschutzverstöße im Wahlkampf sanktioniert werden können.

Wenn Parteien, aber auch politisch orientierte Stiftungen, im EU-Raum im Wahlkampf künftig gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, kann das zu empfindlichen Strafen vonseiten der EU führen. Eine entsprechende Verordnung wurde diese Woche im Europäischen Parlament verabschiedet. Verstoßen Institutionen dabei etwa gegen die DSGVO, drohen nach Informationen von Heise Online Strafzahlungen in Höhe von bis zu fünf Prozent des Jahresbudgets.

Die Bestimmungen der EU kommen im Zuge der Forderung nach transparenten Wahlen im EU-Raum, wobei eine Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen – wie sie in den vergangenen Jahren weltweit grassierte – nun deutlich sanktioniert werden soll. Werden Verstöße gegen den Datenschutz in Kauf genommen, um bessere Ergebnisse im Wahlkampf zu erzielen, kommt es zu Strafen; auch der Versuch wird geahndet. Nationale Aufsichtsämter entscheiden darüber, ob eine Partei oder Stiftung gegen Bestimmungen verstoßen hat. Daraufhin, so weiß Heise zu berichten, prüft die  Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen der EU diesen Beschluss und verhängt Geldstrafen. Im März sollen die neuen Regelungen inkrafttreten, sodass sie bei den Europawahlen vom 23. bis zum 26. Mai bereits wirksam sind.

Dass das Verfahren in diesem Fall schnell abgewickelt wurde, deutet darauf hin, dass die EU den Datenschutz gerade im politischen Kontext sehr ernst nimmt.

Parteien drohen in der EU Strafen bei Datenschutzverstößen im Wahlkampf

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