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Chaos für Digitalunternehmen: Brexit ohne Vertrag entzieht zahlreichen Datentransfers Grundlage

Chaos für Digitalunternehmen: Brexit ohne Vertrag entzieht zahlreichen Datentransfers Grundlage

Niklas Lewanczik | 22.03.19

Der BVDW hat ermittelt, dass ein vertragsloser Brexit Digitalunternehmen Datentransfers mit Großbritannien ernorm erschwert. Die Folgen könnten gravierend sein.

Ein Brexit ohne Austrittsvertrag am 29. März ließe viele Digitalunternehmen ratlos zurück. Zu diesem Ergebnis kommt der BVDW, der 81 Mitgliedsunternehmen zum Thema befragt hat. Sind Unternehmen aufgrund von Dienstleisterbeziehungen oder ausländischen Dependancen auf Datentransfers nach oder aus Großbritannien angewiesen, wäre ein vertragsloser Brexit ein großes Problem. Denn dem UK würde in diesem Fall von der EU kein Angemessenheitsbeschluss bewilligt werden, der bei Datentransfers in andere Länder – etwa nach Uruguay – bestimmte Datenschutzrichtlinien gewährleistet. Vor dem Hintergrund der DSGVO und bald womöglich auch ePrivacy wären nun Datentransfers mit Großbritannien mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, da zunächst die datenschutzrechtlichen Grundlagen neu justiert werden müssten.

So schätzen 71 Prozent der vom BVDW befragten Unternehmen einen Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien auch im Falle des Brexits ohne Vertrag als enorm wichtig ein. Ohne diesen, so der BVDW weiter, stünden ab dem 30. März nur begrenzte Rechtsgrundlagen für entsprechende Datentransfers zur Verfügung. Es bräuchte demnach umfangreiche Abstimmungen und Audits, um Verhaltensmaßregeln für den neu ausgerichteten Datentransfer zu erstellen. Für 60 Prozent der befragten Unternehmen würde eine solche Umstellung mindestens ein Jahr dauern. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) kommentiert:

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Ein Brexit ohne Vertrag wird in der Digitalen Wirtschaft unabsehbare Verwerfungen und einen erheblichen Mehraufwand verursachen. Wenn durch den Wegfall der Rechtsgrundlagen am 29. März alle durch den Digital Single Market geschaffenen virtuellen Verbindungen in das Vereinigte Königreich abreißen, stehen zahlreiche Unternehmen vor existenziellen rechtlichen und in der Folge auch operativen Herausforderungen. Die ersten Unternehmen begegnen diesen derzeit wie in anderen Branchen auch mit einer Verlegung des Unternehmenssitzes in andere EU-Mitgliedstaaten. Gleichwohl besteht aber dringender Handlungsbedarf, um als europäische Digitalwirtschaft auch nach dem Brexit – in welcher Form auch immer – handlungsfähig zu bleiben. Entweder höchst kurzfristig oder eben bis zum endgültigen Austritt.

Der EU-Austritt Großbritanniens droht also auch der europäischen Digitalbranche einen herben Dämpfer zu versetzen. Eine eigene Themenseite des BVDW gibt Aufschluss über Faktoren, Rechte und Pflichten im Kontext des Brexit.

Zeitachse zu Brexit News vom BVDW (mit einem Klick aufs Bild gelangt ihr zur größeren Ansicht), © BVDW

Die Informationen dieser Meldung entstammen einer Pressemitteilung des BVDW.

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