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Axel Springer verklagt Eyeo erneut wegen Adblock Plus
Adblock Plus von Eyeo in Aktion, © Eyeo

Axel Springer verklagt Eyeo erneut wegen Adblock Plus

Niklas Lewanczik | 09.04.19

Nachdem der Bundesgerichtshof Eyeos Adblocker 2018 für zulässig erklärt hatte, geht Axel Springer nun mit einer Urheberrechtsklage gegen das Unternehmen vor.

Vor gut einem Jahr hatte Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer Klage gegen den Adblock Plus-Hersteller, die Eyeo GmbH, wurde vom BGH erklärt, dass die Werbeblocker keinen unlauteren Wettbewerb darstellen würdenLaura Dornheim, Head of Communications bei Eyeo, gab seinerzeit an:

Niemand kann gezwungen werden, Werbung anzusehen, das hat das BGH klar bestätigt. Wir hoffen, jetzt wieder konstruktive Gespräche mit Verlagshäusern führen zu können, anstatt uns vor Gericht zu streiten […] Nutzerinnen und Nutzer […] haben nämlich ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Informationsfreiheit, das heißt sie haben selbst das Recht zu bestimmen, welche Inhalte sie konsumieren und welche nicht.

Allerdings geht Axel Springer nun wieder gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wie unter anderem Heise berichtet, bezieht sich die neue Klage auf das Urheberrechtsgesetz. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, erklärt:

Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein. Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet.

Nach Gutachten, die Axel Springer hat anfertigen lassen, verstoßen Werbeblocker als Umarbeitung oder Vervielfältigung gegen § 69c UrhG. Während nach Heises Informationen die Klageschrift noch nicht zugestellt worden ist, hat sich Laura Dornheim bereits von den Vorwürfen distanziert:

Es braucht nicht viel technisches Verständnis, um zu verstehen, dass es durch ein Browser-seitiges Plugin gar nicht möglich ist, irgendetwas auf Springers Servern zu modifizieren.

Axel Springer geht gegen Adblocker wie Adblock Plus von Eyeo vor, um den Usern bei den eigenen Inhalten Werbung ausspielen zu können. Ob der Konzern vor Gericht mit der urheberrechtlich begründeten Klage mehr Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung über eine EU-weite Urheberrechtsreform könnte jedoch darauf hindeuten, dass dieser Ansatz eher Erfolg verspricht als jener des unlauteren Wettbewerbs.

Eyeo wird wieder von Axel Springer verklagt

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