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51.000 Euro: Hamburger Datenschützer verhängt Bußgeld für Facebook

51.000 Euro: Hamburger Datenschützer verhängt Bußgeld für Facebook

Niklas Lewanczik | 14.02.20

Weil Facebook einen neuen Datenschutzbeauftragten nicht an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit meldete, verhängte dieser wegen des Verstoßes gegen die DSGVO ein Bußgeld.

Aus dem Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Jahr 2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht hervor, dass eine Strafe von 51.000 Euro für Facebook verhängt wurde. Johannes Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg, hatte diese Maßnahme nach einem deutlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO in die Wege geleitet.

Strafe wegen fehlender Informationen zum Datenschutzbeauftragten bei Facebook

So hatte Facebooks damalige Datenschutzbeauftragte 2017 diesen Posten verlassen, dem HmbBfDI wurde jedoch kein neuer Datenschutzbeauftragter gemeldet. Doch genau das ist laut Art.37 Abs. 7 DSGVO Pflicht. Ein Versäumnis ist wiederum nach Art. 83 Abs. 4 lit a) bußgeldbewehrt. Facebook hatte zwar bestätigt, keine Meldung gemacht zu haben, einen Verstoß aber zunächst infrage gestellt. Im Bericht des HmbBfDI wird deutlich, dass nicht einwandfrei zu klären ist, ob das deutsche oder europäische Recht bei dieser Streitfrage Geltung beanspruchen könne und „in der rechtswissenschaftlichen Literatur [ist] umstritten, ob nach deutschem Recht fahrlässige Verstöße, ohne dass eine fahrlässige Begehung im Tatbestand ausdrücklich vorgesehen ist, überhaupt bußgeldbewehrt sind, auch wenn das europäische Recht dies zweifellos fordert“.

Trotzdem soll der erkannte Verstoß geahndet werden, daher wurde das Bußgeld verhängt. Die geringe Summe wird damit erklärt, dass sich diese Strafe nur an die Facebook Germany GmbH richtet. Dieses Tochterunternehmen hat laut Caspar lediglich einen Jahresumsatz von 35 Millionen Euro aufzuweisen. Er betont jedoch, dass diese Bußgeldverhängung auch Symbolwirkung haben soll:

Dieser Fall sollte allen anderen Unternehmen eine deutliche Warnung sein: Die Benennung des Datenschutzbeauftragten und die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde sind Pflichten, die die DSGVO ernst nimmt. Schon kleinere Verstöße gegen derartige Pflichten können zu nicht unerheblichen Geldbußen führen. Es ist dem umsichtigen und professionellen Umgang Facebooks mit dem Verstoß geschuldet, dass die Geldbuße nicht noch deutlich höher ausfiel.

Die Summe dürfte Facebook insgesamt trotzdem nicht zu sehr stören. Sie ist ein geringer Preis dafür, für den Datenschutz relevante Informationen nicht ordnungsgemäß weiterzugeben.

DSGVO-Verstoß kostet Facebook Germany viel Geld

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