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Social Media Marketing
Urteil in den USA: Das Einbetten von Instagram-Beiträgen verletzt kein Copyright

Urteil in den USA: Das Einbetten von Instagram-Beiträgen verletzt kein Copyright

Niklas Lewanczik | 20.04.20

Ein neues Urteil aus den USA untermauert, dass das Einbetten von Instagram Posts keine Lizenzrechtsverletzung der Urheber bedeutet. Die Nutzungsbedingungen bei der Plattform geben den Ausschlag.

Das Aufgreifen von Instagram-Beiträgen in Artikeln, Blogposts und dergleichen bedeutet keine Urheberrechtsverletzung. Das bestätigte jüngst ein US-Gericht unter Berufung auf die Nutzungsbedingungen der Plattform. Die Fotografin Stephanie Sinclair hatte gegen den Publisher Mashable geklagt, weil dieser einen Instagram-Beitrag von ihr eingebettet hatte und sie darin eine Copyright-Verletzung sah. Diese Klage wies das New Yorker Gericht nun jedoch ab.

Das Einbetten von Instagram Posts verletzt kein Copyright

Zahlreiche Online Publisher setzen in ihren Beiträgen auf die Integration von Posts aus sozialen Medien, häufig auch von Instagram. Ob das ohne eine Lizenz legitim ist, stand bereits des Öfteren zur Debatte. Nun hat ein US-Gericht für einen Einzelfall klargestellt, dass das Einbetten von Posts kein Copyright verletzt.

Wie Heise berichtet, verwehrte die Fotografin Stephanie Sinclair dem Publisher Mashable und dem dazugehörigen Mutterunternehmen Ziff Davis 2018 den Kauf einer Fotolizenz. Daraufhin bettete Mashable einen Instagram Post der Fotografin, der das betreffende Bild enthielt, in einen Beitrag ein – ohne das Bild direkt zu verwenden oder zu speichern. Das wollte Sinclair sich nicht gefallen lassen, da sie darin eine Verletzung ihres Copyrights sah. Sie reichte Klage ein.

Das Urteil des Gerichts aus New York bestätigt nun aber, dass die Nutzungsbedingungen Instagrams die Basis dafür bilden, dass Dritte Instagram Posts in ihren Content integrieren können. Dabei verletzen sie dann kein Coypright. Weil Sinclair ihren Beitrag auf der Plattform als „öffentlich“ hochgeladen hat, durfte Mashable quasi als Lizenznehmer von Instagram diesen Beitrag einbetten. Denn in den Nutzungsbedingungen steht eindeutig:

Es ändert sich nichts in Bezug auf deine Rechte an deinen Inhalten. Wir beanspruchen nicht das Eigentum an deinen Inhalten, die du auf dem oder über den Dienst postest. Stattdessen gewährst du uns hiermit, wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unserem Dienst teilst, postest oder hochlädst, eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App-Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, damit wir den Instagram-Dienst zur Verfügung stellen können.

Wenn die Inhalte oder das eigene Konto gelöscht werden, erlischt diese Lizenz. Eine solche Option wollte Stephanie Sinclair laut Heise aber nicht wählen. Stattdessen entschied sie sich zur Klage, der aber kein Erfolg beschieden war. Denn die Richterin erkannte zwar an, dass Instagrams Marktmacht für die Klägerin in der Tat ein Dilemma darstelle:

Unquestionably, Instagram’s dominance of photograph- and video-sharing social media, coupled with the expansive transfer of rights that Instagram demands from its users, means that Plaintiff’s dilemma is a real one.

Allerdings habe sie die mit dem Erstellen ihres Accounts die Nutzungsbedingungen akzeptiert und mit dem öffentlichen Posten des Beitrags auch die Lizenz für den Inhalt an Instagram übertragen.

But by posting the Photograph to her public Instagram account, Plaintiff made her choice. This Court cannot release her from the agreement she made.

Die Debatte um das Einbetten ist nicht vorüber

Die Klägerin Sinclair kann gegen das Urteil in Revision gehen. Hat es aber Bestand, könnte es zumindest in den USA die Rechtssicherheit beim Einbetten von Instagram Posts weiter stärken. Da aber die Nutzungsbedingungen Instagrams auch hierzulande nicht abweichen – und als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts dienten –, sollte die Entscheidung einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass das Einbetten der Posts grundsätzlich keine Copyright-Verletzung bedeutet.

Allerdings muss die Frage dann neu aufgeworfen werden, wenn Dritte ohne Befugnis und das nötige Copyright Inhalte bei Instagram posten und diese Beiträge eingebettet werden. In diesem Fall ginge die Copyright-Verletzung von dem Dritten aus; ob das Einbetten solcher Beiträge dann jedoch zu dieser Verletzung beiträgt, bleibt diskutabel. Der aktuelle Stand der Nutzungsbedingungen von Instagram ermöglicht jedoch Publishern und Co., öffentlich geteilte Beiträge ohne Lizenzerwerb einzubetten.

Das vollständige Urteil des Bundesbezirksgerichts für Süd-New-York im Fall Stephanie Sinclair v. Ziff Davis kannst du hier nachlesen.

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