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Social Media Marketing
Rechtsfallen: Bewegtbild fordert neue Regeln in der Bildsprache
Täglich werden 1 Mrd. Stunden Video allein über YouTube angesehen. Filme sind schnell aufgenommen und verschickt - das birgt jede Menge Fallen und Stolpersteine, Quelle: Caiaimage

Rechtsfallen: Bewegtbild fordert neue Regeln in der Bildsprache

Ein Gastbeitrag von Michaela Koch und Alexander Karst | 10.07.17

Video-Content ist der Kommunikationstrend schlechthin, doch es lauern auch Risiken. Wie lassen sich Rechtsfallen vermeiden?

Vorbei kommt man nicht mehr: Das Bewegtbild erobert alle Kanäle der digitalen Kommunikation. Ob in Bahnhöfen und Linienbussen, auf den gängigen Social Media Plattformen und nicht zuletzt auf den Smartphones jedes einzelnen Nutzers – immer häufiger sind es nicht bloß starre Fotos, die wir teilen, sondern bewegte Bilder. Aber was heißt das für Werbetreibende und Presseleute? Gelten neue Regeln für den Einsatz von Animationen, GIFs und Videos? Fakt ist: Auf einen kleinen Videoclip passen zig mal so viele Bilder wie auf ein statisches Motiv. Das sind zig mal so viele Regeln und Rechtsfallen. Ein bedachtes Handeln im Umgang mit Bildern ist deshalb gerade bei Bewegtbildern von enormer Bedeutung.

Warum uns immer mehr Videos begegnen

Das Bewegtbild ist auf der Erfolgsspur. Es gehört zum guten Ton moderner Kommunikation. Selbst Nachrichtensender schicken nicht nur immer öfter Videos mit Untertiteln über Twitter und Facebook in die Welt – immer häufiger senden die Reporter mit dem Smartphone gedrehte Clips vom Ort des Geschehens, mit kaum sichtbaren Qualitätsmängeln. Allein auf Youtube werden jeden Tag eine Milliarde Stunden Videos angesehen. Und wer die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram nutzt, weiß, dass auch da die Zahl der Bewegtbild-Posts ständig steigt. Ein Grund dafür sind die zunehmend einfachen Produktionsbedingungen. Wenn man sich überlegt, dass schon mit einem besseren Smartphone Videos in HD-Qualität erstellt werden können, wird klar, woher dieser Trend kommt. Plötzlich braucht es kein professionelles Filmteam mehr, um einen Clip zu drehen, der über die sozialen Medien verbreitet wird.

25 Bilder pro Sekunde bergen mehr rechtliche Stolperfallen

Ein Film schafft innerhalb kürzester Zeit, was reiner Text oder ein starres Foto nicht so einfach schaffen: er erzählt eine Geschichte. Ist diese Geschichte gut erzählt, kann sie ein viraler Hit werden und somit innerhalb kürzester Zeit eine enorme Reichweite erzielen. Wird ein sogenannter Social Influencer im Auftrag einer Firma oder Marke drauf losgeschickt, ein Video zu drehen, ist ein Erfolg ziemlich wahrscheinlich. Doch aus rechtlicher Sicht ist das nicht unbedenklich, denn so einfach diese Systematik auch klingt: das Risiko, Urheber- oder Persönlichkeitsrecht zu verletzen, ist bei 25 Bildern pro Sekunde denkbar höher als bei einem starren Motiv. Laufen beispielsweise Passanten durch das Bild oder hängt im Hintergrund ein künstlerisches Werk, sind theoretisch die Freigaben der abgebildeten Personen und Urheber erforderlich.

Entlang eines noch so kurzen Filmes lauern rechtliche Risiken, die um ein Vielfaches größer sind als bei starren Motiven. Deshalb ist es umso wichtiger, sich der Grundregeln der Bildnutzung immer wieder bewusst zu werden und diese mit besonderer Aufmerksamkeit auch auf das Bewegtbild anzuwenden:

  • Jede abgebildete Person, markante Marke und künstlerische Produktion ist geschützt und es muss jeweils geklärt werden: Erkennbar? Motiv-relevant oder Beiwerk?
  • Ohne die Einwilligung der Abgebildeten (Model- oder Property-Release) und ohne eine entsprechende Lizenz auch für eingebundene Fotos ist eine Veröffentlichung nicht immer erlaubt.
  • Bei Einbindung von bestehendem Bildmaterial ist je nach Vereinbarung eine genaue Quellenangabe sowie die Einwilligung des Urhebers zur Weitergabe an Dritte erforderlich, hier muss also der Credit oder Quellennachweis zum Beispiel im Abspann des Films genannt werden.
  • Im Falle einer Videosequenz kann die Liste der zu prüfenden Merkmale sehr lang sein.

Fazit

Im professionellen Umgang mit Bildern werden sich alle bewegen müssen. Die Bewegtbildbranche ist der Wachstumsmarkt schlechthin, Video-Content und emotionale Werbung sind auf dem Vormarsch. Wer sich auf diesem neuen Spielfeld sicher bewegen möchte, wird mehrdimensional denken und gewissenhaft prüfen und Rechte klären müssen. Und wenn dann noch der Begriff „Virtual Reality“ im Raum schwebt, wird deutlich, dass wir von dem, was da noch auf uns zukommt, vermutlich noch keine Ahnung haben.

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