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Social Media Marketing
Muss ich als Influencer Steuern zahlen?

Muss ich als Influencer Steuern zahlen?

Aniko Milz | 08.09.20

"Das deutsche Steuerrecht ist komplex", erklärt das Bundesfinanzministerium. Und es gilt auch für Influencer. Doch ab welchen Umsätzen muss ich zahlen und zählen Geschenke zum Einkommen?

Bekannte Influencer verdienen ihren Lebensunterhalt mit Posts auf den verschiedenen Social-Plattformen. Hier dürfte es außer Frage stehen, dass das Einkommen, genau wie bei anderen Selbstständigen, versteuert werden muss. Doch wie ist das bei kleinen Accounts? Zählen diese noch als Hobby oder müssen sie dem Finanzamt angezeigt werden? Das Bundesfinanzministerium hat zu dieser Fragestellung ein FAQ veröffentlicht, das Influencern eine erste Übersicht über ihre Steuerpflicht geben soll.

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

© Finanzministerium

Zunächst stellt sich die Frage, ob Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Einkommenssteuer muss zahlen, wer regelmäßig mit einer Gewinnerzielungsabsicht als Influencer tätig ist. Dabei reicht bereits die Absicht, höhere Einnahmen als Ausgaben zu haben. Bleiben die Einnahmen unter einem jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (hierzu zählen Einkünfte aus allen Tätigkeiten und auch Werbegeschenke), muss keine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Influencer auch gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuer ist zu bezahlen, wenn der Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro ist.

Gute Nachrichten für alle Kleinunternehmer. Bisher galt: Wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat, kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Diese Umsatzgrenze wurde nun auf 22.000 Euro erhöht. Sofern die Umsätze also unter diesen Betrag fallen, wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Müssen Gratisprodukte oder Geschenke versteuert werden?

Viele kleine Accounts bekommen statt einer Bezahlung lediglich Gratisprodukte angeboten. Was viele nicht wissen: Auch Gratisprodukte oder Geschenke müssen einkommensteuerlich wie auch umsatzsteuerlich versteuert werden. Hierbei greift jedoch keine allgemeingültige Regel. Denn Unternehmen können zum Beispiel die Versteuerung für die Produkte übernehmen. Auch Geschenke von sehr geringem Wert müssen nicht unbedingt berücksichtigt werden. Hier rät das Bundesfinanzministerium dazu, alles genau zu dokumentieren. Auch auf Einnahmen aus Affiliate Marketing weist das Ministerium gesondert hin. Es ist zu vermuten, dass viele Influencer Einnahmen aus diesen zwei Kategorien in der Vergangenheit häufiger unter den Tisch haben fallen lassen.

Wer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, riskiere „neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern beispielsweise hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe“. Bei Fragen solle eine Steuerberatung in Anspruch genommen werden. Außerdem könne das zuständige Finanzamt behilflich sein. Eine Übersicht über alle Steuerarten gibt es im FAQ des Finanzministeriums.

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