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Social Media Marketing
Corona: Facebook erlaubt Ads für nicht-medizinische Gesichtsmasken

Corona: Facebook erlaubt Ads für nicht-medizinische Gesichtsmasken

Nadine von Piechowski | 11.06.20

Facebook lockert die eigenen Werbe-Richtlinien. Ab sofort dürfen wieder nicht-medizinische Gesichtsmasken auf der Plattform beworben werden.

Facebook verkündete auf der offiziellen Unternehmens-Website, dass ab sofort wieder Werbung für nicht-medizinische Masken auf der Plattform geschaltet werden darf. Zu Beginn der Coronapandemie im März 2020 wurden Ads, die eine Heilung oder sichere Abwehr des Virus versprachen, aus dem sozialen Netzwerk verbannt. So wollte Facebook die User vor Betrug oder daraus folgenden gesundheitlichen Schäden schützen. In vielen Ländern sind Zusammentreffen von Menschen mittlerweile wieder erlaubt. Allerdings unter strengen Hygienevorschriften und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nachfrage nach Gesichtsmasken ist also entsprechend hoch. Da die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte, dass auch das Tragen von nicht-medizinischen Masken die Infektionsrate eindämmen könne, bewertet Facebook das Werben hierfür als unproblematisch. Auch gibt der Social-Media-Konzern an, die Ad-Trends rund um Corona in den vergangenen Wochen analysiert zu haben. Ob dabei ein Rückgang von betrügerischer Werbung zu erkennen ist, gibt Facebook nicht an.


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Facebook: Werbung für medizinische Gesichtsmasken bleibt verboten

Facebook hebt den Bann für Werbung für medizinische Masken jedoch nicht auf. Auf der Website heißt es:

We will still maintain a temporary ban on selling medical masks, such as surgical or N95 masks, to prevent people from exploiting the pandemic for financial gain.

Werbung für nicht medizinische Gesichtsmasken – wie die selbst genähten – in organischen Posts und Ads ist ab sofort wieder erlaubt. Allerdings nur unter der Prämisse, dass kein medizinischer Vorteil in der Anzeige versprochen wird. Facebook gibt an, Advertiser, die für nicht-medizinische Gesichtsmasken werben möchten, zu überprüfen. So dürfen Werbetreibende in den vergangenen vier Monaten beispielsweise nicht durch Verstöße gegen die Ad-Richtlinien aufgefallen sein.

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