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Klage gegen Google: Bräustüberl am Tegernsee nimmt falsche Wartezeitangabe nicht hin

Klage gegen Google: Bräustüberl am Tegernsee nimmt falsche Wartezeitangabe nicht hin

Niklas Lewanczik | 15.07.19

Das Wirtshaus Bräustüberl Tegernsee hat Klage gegen Google eingereicht, da dort trotz freier Plätze im Lokal lange Wartezeiten angezeigt wurden. Es soll kein Einzelfall sein.

Das Restaurant Bräustüberl Tegernsee erlangt derzeit überregionale Bekanntheit. Allerdings steht weniger die Küche im Vordergrund, sondern die Positionierung des Restaurants bei Google. Weil es dort zu fehlerhaften Angaben gekommen war, klagt das Bräustüberl nun gegen Google – doch das erweist sich als gar nicht so einfach.

Klage wegen falschen Wartezeitangaben

Die Bewertung bei Google lässt sich sehen: 4,4 Sterne hat das Bräustüberl Tegernsee bei über 6.500 Berichten bisher bei Google aufzuweisen. Auch sonst liefert Google Maps alle wichtigen Informationen, darüber hinaus die Option, direkt einen Tisch online zu buchen oder die Speisekarte einzusehen. Das alles klingt demnach nach positiven Synergieeffekten.

Doch das Bräustüberl hat ein Problem mit Google. Denn dort wurden vor Kurzem noch Wartezeiten angegeben, die bei 15 oder 30 Minuten lagen, obwohl zahlreiche Tische im Restaurant frei waren. Das empfand der Gastwirt Peter Hubert als geschäftsschädigend und hat inzwischen Klage gegen Google eingereicht, wie unter anderem Heise berichtet.

Im August soll im Landgericht München verhandelt werden. Hubert hatte gegenüber Heise erklärt:

Gäste, die sich vorab im Internet informieren, schreckt das ab. Wir sind keine Streithanseln. Jetzt klagen wir, dass das unterlassen und richtig gestellt wird.

Grundlage des Ärgers war die Chart für Stoßzeiten im Restaurant, die auch dann Wartezeiten von mindestens 15 Minuten, oft sogar mehr, anzeigte, wenn viele Tische vor Ort frei waren. Diese Angaben sind inzwischen bei Google Maps nicht mehr einsehbar, der Gang vor Gericht bleibt trotzdem nicht aus. Denn Hubert fürchtet, dass die Angaben wiederkehren und Gäste erneut abschrecken könnten. Als Beispiel hatte der Gastwirt an einem Werktag dokumentiert, wie gut 700 der 1.500 Tische frei geblieben waren, während bei Google Wartezeiten von bis zu 30 Minuten dargestellt wurden. Hubert machte Screenshots und Fotos aus dem Restaurant, um die falschen Relationen zu belegen.

Der Gang vor Gericht ist gar nicht so einfach

Der Schritt, gegen Google zu klagen, ist gewagt. Für eine Einzelperson ist solche eine Klage mit den damit verbundenen Kosten oft schon abschreckend. Das Bräustüberl aber geht diesen Weg. Dabei zeigt sich, dass Google sich gar nicht ohne Weiteres auf den Rechtsstreit einlässt. Google Germany in Hamburg hatte zunächst dementiert, die Klage überhaupt zugestellt bekommen zu haben. Außerdem äußerte das Unternehmen, die Klage hätte in die USA zugestellt werden müssen, an den Hauptsitz. Thomas Glückstein, Anwalt im Auftrag von Perter Hubert, sieht darin aber nur einen Versuch, die Klage abzuwehren:

Google unterhält große Büros in Deutschland, hat eine Rechtsabteilung in Deutschland und beschäftigt in Deutschland Entwickler, die an den weltweiten Google-Diensten arbeiten. Dass die Büros in Deutschland nichts mit den Google-Diensten zu tun hätten, halte ich für eine Schutzbehauptung von Google.

Immerhin ist es schon deutlich teurer und aufwändiger, eine Klageschrift in die USA zuzustellen. Laut Heise hat das Oberlandesgericht München bei einem vergleichbaren Fall eine Klageschrift an Microsoft in Deutschland als rechtmäßig anerkannt; auch hierbei forderte der Konzern eine Zustellung in den USA.

Das Bräustüberl ist kein Einzelfall

Nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga sind nach Bekanntwerden der Klage durch Hubert bereits 20 bis 30 weitere Gasthäuser mit Äußerungen an den Verband herangetreten, die zeigen, dass sie mit Google ähnliche Probleme hatten oder haben. Zur Wehr gesetzt hat sich bislang aber keines. Zu groß erscheint die Abhängigkeit von Google. Und natürlich werden sehr viele Leute genau dort nachschauen, wenn sie überlegen, in ein Restaurant zu gehen. Allerdings hat Peter Hubert nicht unrecht, wenn er betont, dass sich Gäste bei Wartezeiten – aber auch bei Meinungen zum Essen etc. – auf den gesunden Menschenverstand verlassen sollten, nicht in erster Linie auf Google.

Ob die Klage gegen Google erfolgreich verlaufen wird, so sie denn in Deutschland angenommen wird, ist schwer abzuschätzen. Insbesondere, da Google die Chart nicht mehr anzeigt. Zumindest zeigt das Bräustüberl aber, dass sich Googles Marktmacht im lokalen Business nicht so weit erstrecken darf, dass schlichtweg falsche Angaben einfach hingenommen werden. Das ist letztlich auch nicht in Googles Interesse und schon gar nicht im Sinne des Nutzers.

Kommentare aus der Community

Sebastian Kopp am 15.07.2019 um 19:43 Uhr

Mutiger und richtiger Schritt. Wünsche dem Bräustüberl sehr, dass die Klage zugelassen wird.

Bin selbst ein großer Freund der Google Dienste und nutze diese intensiv. Doch genau wie Sie schreiben, Herr Lewanczik, sind Falschangaben nicht im Nutzerinteresse.

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