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Unternehmensrichtlinien
Negative Rezensionen von Ex-Mitarbeitern verletzen jetzt Googles Richtlinien – doch wie klar sind die eigentlich?
Bei Google nicht erlaubt: Rezension zum Unternehmen, in dem man arbeitet oder gearbeitet hat, Screenshot Google Maps

Negative Rezensionen von Ex-Mitarbeitern verletzen jetzt Googles Richtlinien – doch wie klar sind die eigentlich?

Niklas Lewanczik | 02.01.18

Viele Unternehmen ärgern sich über schlechte Rezensionen bei Google. Gerade wenn sie von Ex-Mitarbeitern kommen. Solche sind nun nicht mehr erlaubt.

Das ein oder andere Unternehmen, das mit negativen Rezensionen bei Google durch ehemalige Angestellte Erfahrung gemacht hat, dürfte dank Googles neuer Richtlinien aufatmen. Darin werden jetzt explizit die ablehnenden Bewertungen durch aktuelle und ehemalige Mitarbeiter untersagt.

Haben sich die Richtlinien für Rezensionen bei Google My Business verbessert?

Bislang waren Googles Richtlinien für Rezensionen in einigen Punkten uneindeutig. Dass diese Bewertungen „ehrliche und objektive Kundenerfahrungen enthalten“ müssen, empfanden wohl nicht alle Nutzer als bindend. Vor allem in Bezug auf die Objektivität. Und in Bezug auf die eigentlich positive Ausrichtung dieser Idee. „Rezensionen sind eine gute Möglichkeit, positive und negative Meinungen zu teilen“. Nun ist es ganz natürlich, dass auch negative Erfahrungen mitgeteilt werden.

Den vorigen Richtlinien zufolge galt jedoch:

Interessenkonflikte: Rezensionen sind am wertvollsten, wenn sie ehrlich und unvoreingenommen sind. Daher sollten beispielsweise Geschäftsinhaber und ihre Mitarbeiter darauf verzichten, das eigene Unternehmen bzw. den eigenen Arbeitsgeber [sic!] zu bewerten.

Diese Richtlinie kann verschieden ausgelegt werden, wie auch Joy Hawkins für die englische Variante bei Search Engine Land berichtet. So könnte man denken, dass sowohl aktuelle als auch ehemalige Mitarbeiter nicht berechtigt gewesen seien, eine Rezension zu dem Unternehmen zu hinterlassen, für das sie arbeiten oder gearbeitet haben. Allerdings schien es so zu sein, dass Ex-Mitarbeiter sich in Bewertungen äußern dürfen, da dies in der zitierten Version nicht explizit untersagt ist. Und mit solchen Rezensionen, die negativ waren, hatten schon mehrere Unternehmen zu kämpfen, wie ein Blick ins Google My Business-Forum zeigt.

Diskussion um Rezensionen von Ex-Mitarbeitern auf Google (mit einem Klick aufs Bild gelangt ihr zur größeren Ansicht), Screenshot Google My Business-Forum

Dabei wird schon ein Problem deutlich. Wer weiß, ob es tatsächlich ein Ex-Mitarbeiter war, der diese Rezension geschrieben hat? Wenn die Person dies jedoch angibt, dann war das nach den alten Richtlinien noch kein klarer Verstoß. Hawkins brachte in Erfahrung, dass nur Bewertungen von aktuellen Mitarbeitern gegen die Richtlinien verstoßen. Was problematisch ist, da beispielsweise entlassene Mitarbeiter einen Groll gegen das Unternehmen hegen und dann in einer etwaigen Rezension nicht mehr objektiv bleiben könnten. Außerdem dürften Mitarbeiter ohnehin nur schwerlich völlig objektiv sein.

Neue Richtlinien, die Ex-Mitarbeiter explizit Rezensionen versagen

Es ist schwer nachzuvollziehen, dass Google negative Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern nicht als Verstoß gegen die eigenen Richtlinien eingestuft hat, wo doch die Diskrepanz von Objektivität und persönlicher Beziehung unübersehbar ist. Daher kamen für manche Unternehmen Rezensionen zustande, die potentiell das Image schädigen konnten und nicht entfernt wurden. Letzteres wäre die eigentliche Folge bei einem Verstoß.

Doch nun gibt es neue und konkretere Richtlinien. Darin wird auch das Posten von früheren Berufserfahrungen untersagt. So heißt es:

Inhalte von Maps-Nutzern sind am wertvollsten, wenn sie ehrlich und unvoreingenommen sind. Folgendes ist nicht zulässig:
 Das eigene Unternehmen bewerten
 Negative Inhalte über eine aktuelle oder frühere Berufserfahrung posten
 Negative Inhalte über einen Wettbewerber posten, um dessen Bewertungen zu beeinflussen

Damit wird sowohl die Bewertung des Unternehmens als auch der Erfahrungen aus Berufen als Verstoß gewertet. Das dürfte Unternehmen ebenso freuen wie der Punkt, dass auch das Posten über Wettbewerber explizit verboten ist. Tauchen diese Interessenkonflikte künftig in Rezensionen zum Unternehmen auf, kann dieses unter Berufung auf die neuen Richtlinien die Entfernung von Google fordern und ungleich mehr auf die Durchführung hoffen. Immerhin sind die Richtlinien und die potentiellen Verstöße dagegen nun deutlich klarer formuliert.

Aber wie kann man überhaupt mit den negativen Rezensionen umgehen und was tut Google?

Obwohl jegliche Manipulation und Fake-Bewertungen durch Google verboten sind, kursieren häufig Rezensionen, von denen die betroffenen Unternehmen meinen, sie seien unwahr. Hier gibt es einen Knackpunkt. Denn Google bietet zwar die Option zu bewerten, ist selbst jedoch nicht für die Prüfung des Wahrheitsgehalts zuständig. Und diesen zu ermitteln, dürfte sich oft als sehr schwierig herausstellen. Ein User hat es im Google My Business-Forum zusammengefasst.

Userkommentar zur Rezensionsproblematik bei Google (mit einem Klick aufs Bild gelangt ihr zur größeren Ansicht), Screenshot Google My Business-Forum

Demnach müssen die Unternehmen stets selbst aufpassen, dass sie Rezensionen, die gegen die Richtlinien Googles verstoßen, schnellstmöglich melden. Dazu sollten sie bestenfalls sachlich auf etwaige Anschuldigungen oder Verleumdungen reagieren.

Die konkreteren Richtlinien bei Google sind für Unternehmen zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das Hauptproblem bleibt bestehen: frustrierte Kunden oder Ex-Mitarbeiter können Freunde oder Bekannte mobilisieren, um tatsächlich unternehmenschädigende Rezensionen zu schreiben, deren Konformität mit diesen Richtlinien nicht nachzuvollziehen ist. In diesem Fall stehen die Unternehmen vor einem echten Problem, da die Anzeige der Rezensionen bei Google My Business nicht zu deaktivieren ist. Und selbst wenn die negativen Bewertungen von Google letztlich entfernt wurden, ist nicht auszuschließen, dass sie schon Schaden angerichtet haben.

Google steht gewissermaßen in der Pflicht, der freien Meinungsäußerung zu den Unternehmen eine Struktur zu verleihen, die unlautere Wettbewerbsverzerrung unterbindet. Die Richtlinien in Bezug auf Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte bilden einen Rahmen. Doch auf eine objektive Rezensionskultur kann man nur hoffen. Und da das Recht aller zu kommentieren und zu rezensieren nicht beschnitten werden darf, müssen vor allem die Unternehmen selbst Strategien entwickeln, um mit ungewollten Bemerkungen und Bewertungen sachlich und kompetent, im Zweifelsfall gar humorvoll umzugehen. Nichtsdestotrotz ist nichts falsch an der Erwartungshaltung der Unternehmen, dass Google zumindest bei eindeutigen Verstößen gegen die Richtlinien rasch und konsequent handelt und diese Verstöße auch umfassend unterbindet.

Kommentare aus der Community

Artan am 19.10.2018 um 16:27 Uhr

Was ist das denn bitte für eine unternehmensschützender Beitrag und Vorgang von Google? Für mich ist das ein großer Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Es sollte egal sein ob man Mitarbeiter/Ex-Mitarbeiter/in oder Kunde ist. Der Sinn einer Rezension besteht nunmal darin, je nach Umstand, viele Leute zu erreichen. Natürlich sollten die Mitarbeiter/Ex-Mitarbeiter/innen dabei sachlich und konstruktiv bleiben und nicht sinnlos beleidigen. Aber so wie ich das hier lese, spielt das keine Rolle mehr. Denn sobald man „Mitarbeiter/in“ ist oder war, hat man das Recht dazu wohl nicht mehr.

Das ist ein Einschnitt für den Arbeitnehmer. Denn eins ist doch meist klar. Schickt man die Beschwerde „nur“ seinem Unternehmen, kann man wohl oft damit rechnen, dass selten Hebel in Bewegung gesetzt werden um Umstände zu verbessern. Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass positive Rezensionen liebendgern entgegengenommen werden und online bestehen bleiben, dabei das Bild des Unternehmens dann aber verzerren weil negative Kommentare gelöscht werden. Aber diese Einseitigkeit sollte nicht herrschen!

Ich sehe diesen Beitrag ganz anders und bin gegen das Verbot der öffentlichen Meinungsäußerung von Mitarbeiter/innen. Nicht zuletzt, weil ich in einem Unternehmen gekündigt habe mit dem ich etliche Negativerfahrungen gemacht habe, und ich sachlich online darstellen wollte, wie die Strukturen sind und wie der Umgang mit den Arbeitnehmern dort ist. Nicht um mich sinnlos meinem Unmut zu entledigen, sondern um andere Arbeitnehmer zu schützen und den Betrieb möglicherweise dazu zu bringen verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Diese Beschwerde hätte ich öffentlich sowie betriebsintern versendet. Jetzt sind mir die Hände gebunden, zumindest was die Rezension bei Google betrifft. Menschen die sich dort bewerben „rennen ins offene Feuer“ und müssen wohl die Negativerfahrungen wiederholt durchmachen obwohl sie sich hätten vorher informieren können.

Ich hoffe es wird den Lesern und dem Autor hier klar, was mein Anliegen ist. Solange die Rezension konstruktiv, nicht beleidigend und eventuell zielführend ist, sollte es keine Rolle spielen, wie die Verbindungen zu einem Unternehmen sind. Für mich bedeutet das Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Unternehmen dürfen und sollten vor so etwas nicht geschützt werden solange es gerechtfertigt erscheint. In den meisten fällen gilt es das schwächste Glied zu schützen. Meiner Meinung nach ist das hier der Arbeitnehmer.

Freundlichen Gruß,

Artan

Antworten
Matthias Hechler am 22.10.2021 um 11:38 Uhr

Jeder Portalbetreiber darf doch wohl noch seine eigenen Regeln aufstellen. Auch das gehört zur Entscheidungsfreiheit dazu. Mitarbeiter können bei Kununu bewerten.

Antworten
Bernhard am 20.09.2021 um 16:31 Uhr

Freie Meinungsäußerung ist hier zurecht eingeschränkt. Auch Arbeitgeber dürfen im Dienstzeugnis keine schlechten Bewertungen abgeben. Stellen Sie sich das mal umgekehrt vor, ein Arbeitgeber könnte seine Arbeitnehmer bewerten und online stellen. Viel Spaß dann bei der Jobsuche. Genauso machen Grenzen auch umgekehrt Sinn…

Antworten
Niklas Lewanczik am 22.10.2018 um 07:52 Uhr

Hallo Artan,

diese Richtlinien sind in der Tat ein schwieriges Thema, dass vielerlei Perspektiven aufweist. Zunächst muss festgehalten werden, dass es Google mehr oder minder frei steht, die eigenen Richtlinien so anzupassen, dass Unternehmen damit einverstanden sind. Da die Suchmaschine jedoch eine solche Marktmacht und einen solchen Einfluss hat, ist es richtig zu sagen, dass hier gewissermaßen ein Einschnitt in eine völlige Meinungsfreiheit besteht.

Tatsächlich können Beiträge von aktuellen Mitarbeitern nach diesen Richtlinien entfernt werden, von ehemaligen nur dann, wenn sie negative Inhalte über die Berufserfahrung posten. Das ist natürlich nicht ganz im Sinne der völligen Objektivität.

Nichtsdestotrotz sind gerade bei Google häufig sehr unangemessene Bewertungen außerhalb jeglichen Maßes aufgetaucht, die es erschweren, jedwede Meinung in diesem Bereich stehen zu lassen. Immerhin kann solch eine Äußerung existenzschädigend sein, erst recht, wenn sie Maß und Integrität vermissen lässt. Hier ist es schwierig zu entscheiden, wie man dem entgegentreten soll. Dafür hat Google seine Richtlinien verändert. Eine bestimmte Beschneidung ist vorhanden ja; aber es gibt Mittel und Wege, um konstruktive Meinungen (auch zu Unternehmen) im Netz zu verbreiten.

Ob eine konstruktive Kritik gleich gemeldet oder nicht angenommen wird, muss zunächst mal im Einzelfall gesehen werden. Ist das jedoch der Fall, dann hat die Union von Google und Unternehmen hier wirklich Oberwasser gewonnen – und man kann sich fragen, ob Google die Unternehmen wichtiger sind als der einzelne User. Die Antwort darauf dürfte aber recht klar sein. Eine kritische Betrachtung der Frage nach der Subjektivität der Rezensenten ist also durchaus angebracht, insofern danke für den Beitrag.

Wir hatten jedoch auch auf die Verantwortung der Unternehmen selbst hingewiesen:

„Doch auf eine objektive Rezensionskultur kann man nur hoffen. Und da das Recht aller zu kommentieren und zu rezensieren nicht beschnitten werden darf, müssen vor allem die Unternehmen selbst Strategien entwickeln, um mit ungewollten Bemerkungen und Bewertungen sachlich und kompetent, im Zweifelsfall gar humorvoll umzugehen.“

Beste Grüße

Antworten
Oevermann Networks am 04.01.2018 um 08:45 Uhr

Super Beitrag zu einem wichtigen Thema! Man hat immer noch den Eindruck, dass hier viel falsch gespielt wird.

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