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Digitalpolitik
Wegen Kartellbedenken: Google, Amazon, Facebook und Co. müssen Unternehmensübernahmen offenlegen

Wegen Kartellbedenken: Google, Amazon, Facebook und Co. müssen Unternehmensübernahmen offenlegen

Niklas Lewanczik | 12.02.20

Die Federal Trade Commission fordert von Tech-Riesen Angaben zu Akquisitionen, die den Kartellbehörden nicht gemeldet wurden.

Die Federal Trade Commission (FTC) möchte prüfen, inwieweit Unternehmen wie Apple, Microsoft, Amazon, Facebook oder Google bei vergangenen Übernahmen von Unternehmen wettbewerbsfeindlich gehandelt haben könnten. Dazu fordert die Behörde umfassende Unterlagen an, die das Verständnis von Übernahmen vertiefen sollen, welche unter dem Hart-Scott-Rodino (HSR) Act weder der FTC noch dem Department of Justice gemeldet wurden. Diese Ausnahme galt bis 2020 für Akquisitionen bis zu 50 Millionen US-Dollar.

Haben Tech-Giganten ihren Status durch Übernahmen unlauter gestärkt?

Diese Frage möchte die FTC klären, indem sie Einblick in Details zu früheren Übernahmen erhält. Die Unternehmen Alphabet Inc., Amazon.com, Inc., Apple Inc., Facebook, Inc., und Microsoft Corp. sollen jegliche Übernahmen im Zeitraum vom ersten Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 offenlegen. Laut FTC Act kann die Behörde eine Untersuchung und die Herausgabe von Unterlagen für Studien anordnen, selbst wenn keine unmittelbare Rechtsdurchsetzung zu erwarten ist.

Verstehen möchte die FTC vor allem, ob die großen Player auf dem Digitalmarkt sich insofern unlauter verhalten, als dass sie aufstrebende oder potentielle Konkurrenten für die eigenen Geschäftsfelder frühzeitig aufkaufen. Sofern die Kosten für solche Übernahmen eine bestimmte Summe (seit 2020 sind es 94 Millionen US-Dollar) nicht überschreiten, müssen solche Übernahmen nicht bei den Kartellbehörden wie der FTC gemeldet werden. Joe Simmons, Vorsitzender der FTC, erklärte nun zur aktuellen Untersuchung:

Digital technology companies are a big part of the economy and our daily lives. This initiative will enable the Commission to take a closer look at acquisitions in this important sector, and also to evaluate whether the federal agencies are getting adequate notice of transactions that might harm competition. This will help us continue to keep tech markets open and competitive, for the benefit of consumers.

Trends bei Übernahmen sollen ermittelt werden

Die FTC fordert von genannten Unternehmen Einsicht in die spezifischen Übernahmeprotokolle, aber auch in Unterlagen zur Strategie hinsichtlich der Übernahmen eines Unternehmens überhaupt. Außerdem sollen Angaben dazu geteilt werden, wie die Tech-Riesen im Aufsichtsrat abstimmen oder neue Mitglieder einstellen und inwieweit Personal von Konkurrenzunternehmen abgeworben wird. Auch Verträge, die nach einer Beschäftigung eine Tätigkeit im Konkurrenzumfeld ausschließen, sollen offengelegt werden. Zusätzlich fordert die FTC Informationen darüber ein, wie Produkte und Dienste von übernommenen Unternehmen integriert worden sind und ob sich die Preisstruktur für diese verändert hat.

Mit all diesen Informationen möchte die Behörde Trends bei Übernahmen durch große Tech-Unternehmen im Digitalmarkt definieren und die Deal-Struktur daraufhin untersuchen, ob sie möglicherweise wettbewerbsschädigende Hintergründe haben könnte. Von Interesse ist für die Federal Trade Commission letztlich ebenso, wie die Performance kleinerer Unternehmen aussieht, nachdem sie von großen Konzernen übernommen worden sind.

Für Alphabet, Facebook und Co. bedeutet das unmittelbar keine Strafen – sofern sie den Forderungen der FTC nachkommen. Diese könnten sie allerdings vor Gericht bekämpfen, sollte ein Unwille bestehen, konkrete Daten zu Unternehmensübernahmen zu teilen. Denn wenn die FTC aus der geplanten Studie den Schluss zieht, dass die Tech-Riesen durch kleinere Übernahmen von Konkurrenzunternehmen tatsächlich wettbewerbsschädigend handeln, könnte das langfristig zu deutlichen Konsequenzen und mehr Regulierung führen. Diese werden von Politik und Datenschutzverbänden ohnehin schon länger gefordert. Die Auswertung der Informationen dürfte daher von der Branche mit Interesse verfolgt werden; wenn sie denn reibungslos zustande kommt.

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