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Unternehmenskultur
Skandal bei der Bundesagentur für Arbeit: Jobbörse für Datenhandel missbraucht

Skandal bei der Bundesagentur für Arbeit: Jobbörse für Datenhandel missbraucht

Toni Gau | 02.05.19

Tausende von Stellenangeboten, keine Jobs. Wie Johann S. die Bundesagentur für Arbeit missbrauchte, um deren Jobbörse in den Datenhandel zu verwickeln.

Egal in welchem Arbeitsfeld man nach einem Job sucht, sofern man dies über die Jobbörse der BA tut, stehen die Chancen gut, hierbei auf Johann S. zu treffen. Dieser schaltet täglich bis zu 3.000 Stellenangebote auf der Jobbörse und ist bundesweit aktiv. Tatsächliche Jobs verbergen sich hinter den Angeboten jedoch nicht, sondern eine ausgeklügelte Masche, um die Daten der Bewerber zu ergattern und diese letztendlich zu verkaufen, wie Tagesschau.de berichtet. Die zum Job angegebenen Beschreibungen sind allgemein, die Anforderung nahezu nicht existent. Nicht einmal ein Anschreiben wird gefordert. Prinzipiell jeder sich kann auf die von Johann S. geschalteten Stellenangebote bewerben – und das bedeutet mehr Daten.

Das Entblößen eines Skandals

Die Kontaktaufnahme mit den scheinbaren Unternehmen ist vergebens. Keine Entgegennahme von Anrufen, auf Mails folgen Standardantworten. Man sollte meinen, es befinden sich gar keine richtigen Unternehmen hinter den ausgeschriebenen Stellenangeboten innerhalb der Jobbörse. SWR-Reporter ermittelten im Falle einige dieser dahinterstehenden, unglaubwürdigen Firmen und versendeten Bewerbungen. Die Rückmeldung erfolgte von einer Zeitarbeitsfirma aus Stuttgart. Keine, bei der sich die Reporter beworben hatten. Nachfragen ergaben letztendlich, dass das Stuttgarter Unternehmen die Bewerberdaten von einem Vertragspartner erhalten hatte. Dieser offenbarte sich als eine der angeblichen Firmen des Datenhändlers. Über die ausgeschriebenen Stellangebote lassen sich Websites zu den Firmen von S. finden, auf denen die Vermittlung von Personal angeboten wird. Verfügbar sind diese zum Festpreis oder in einer Flatrate.

Gefährlich einfacher Datenhandel

Die Reporter von SWR kontaktierten Johann S. daraufhin und im Telefonat bot dieser den Reportern vollständige Bewerbungsmappen an, wobei der Preis sich auf je drei Euro per Datensatz belaufen sollte. Hierbei gab der Datenhändler auch an, monatlich 3.000 bis 5.000 Datensätze zu sammeln, aus denen die verdeckten Reporter freie Wahl hätten. Nach Abschluss eines Vertrages mit Johann S. erhielten die SWR-Reporter tagtäglich vollständige Bewerbungsunterlagen. Ihnen beigelegt waren Lebensläufe, Zeugnisse jeder Art und Derartiges. Erschreckend ist hierbei, wie einfach die Journalisten Zugriff auf diese Daten bekommen haben. Weder besitzen sie ein Unternehmen, noch wurde irgendeine Stelle ausgeschrieben. Nichtsdestotrotz liegt ihnen eine Vielzahl von Bewerbungen vor. Einige Personen der vorliegenden Bewerbungen wurden von den Reportern abschließend kontaktiert und der Schock darüber, wie fahrlässig mit den bereitgestellten Daten umgegangen wurde, war selbstverständlich groß. Ebenso wurde keiner der Bewerber darüber in Kenntnis gesetzt, dass die eigenen Daten weitergegeben werden würden. Johann S. gibt hierzu keine weitere Stellungsnahme ab.

Der hochgradig illegale Datenhandel

Bereits in den Nutzungsbedingungen der Jobbörse ist gekennzeichnet, dass ein Verbot zur Begründung sogenannter „Bewerberpools“ herrscht, wie Johann S. ihn gründete. Dementsprechend müsse auch eine Stelle hinter jedem Angebot stehen. Doch nicht nur hiergegen liegt ein Verstoß seitens Johann S. vor, da dieser sich mit dem von ihm betriebenen Datenhandel strafbar macht. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, sagte dazu Folgendes:

Das ist schlicht und ergreifend illegal, was da gemacht wird. Bewerberdaten sind sehr sensible Daten, die gesetzlich besonders geschützt sind, und das zu verletzen muss sehr massive Sanktionen nach sich ziehen.

Bewerberdaten sind demzufolge streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe dieser muss in jedem Einzelfall im Konsens mit den Bewerbern liegen. Dies ist hier nicht der Fall. Laut Brink handelte es sich längst nicht mehr um ein simples Vergehen, welches sich schlichtweg mit Bußgeldern begleichen lasse, sondern um ernstzunehmende Straftaten, die auch als solche behandelt werden müssten.

Wie es dazu kommen konnte

Während Johann S. sich einer Stellungsnahme verweigert, liegt eine schriftliche seitens der Bundesagentur für Arbeit bereits vor. Diese hätte angeblich keine Beweise vorliegen, dass Datenhändler sich ihre Jobbörse zunutze machen würden. Bei der Vielzahl von Angeboten ließe sich dies allerdings nicht ausschließen. Arbeitsmarktexperte Stefan Sell von der Hochschule Koblenz wirft der BA dementsprechend mangelnde Kontrollen vor.

Die Bundesagentur sieht natürlich überhaupt nicht genau hin, wer von den Arbeitgebern oder sogenannten Arbeitgebern dort Stellenangebote einstellt. Da zählt das Gesetz der großen Zahlen. Die Bundesagentur hat erstmal ein Interesse daran, dass möglichst viele Stellenangebote dort eingestellt werden.

Die Frage bleibt dabei bestehen, inwiefern auch andere Jobbörsen betroffen sind. Womöglich liegen seitens dieser bessere Kontrollen vor, sodass es zu einem Skandal dieses Ausmaßes gar nicht erst kommen konnte oder kann. Der Schaden ist jedoch sowohl bei der Bundesagentur als auch den Nutzern der Jobbörse bereits angerichtet und tausende von Bewerbern sind betroffen. Gerade die Angreifbarkeit der Arbeitsuchenden, die ihre Daten bereitwillig teilen, um die Aussichten auf einen Job zu steigern, darf auf diese Art und Weise nicht ausgenutzt werden. Die BA und andere Jobbörsen sind also angehalten, die Kontrolle ihres Angebots zu verschärfen.

Kommentare aus der Community

Albin am 10.05.2019 um 11:44 Uhr

Ich bin zwar nicht direkt betroffen aber DSGVO Beschwerde ist eingereicht ;-) wenn die uns das aufhalsen sollen Sie sich gefälligst auch daran halten und nicht jedem den Zugriff auf personenbezogene Daten gestatten…

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