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Büroalltag
Home Office: Die neue Werbungskostenregelung erklärt

Home Office: Die neue Werbungskostenregelung erklärt

Aniko Milz | 11.01.21

Kürzlich beschloss der Bundestag neue Steuererleichterungen für alle, die aufgrund der Coronapandemie im Home Office arbeiten. Doch nicht für alle lohnt sich die Maßnahme.

Im vergangenen Jahr änderte sich der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer:innen drastisch. Was vorher mit der Fahrt ins Büro an den eigenen Schreibtisch begann, wurde schnell zu Home Office am Küchentisch, im Schlafzimmer oder auf dem Balkon. Bis Ende 2020 galt dabei: Nur wer ein dediziertes Arbeitszimmer hat, kann dieses von der Steuer absetzen. Doch dann beschloss der Bundestag eine Steuererleichterung für alle Home Officler und nahm die Förderung in das Jahressteuergesetz 2020 auf. Wir erklären, wem sie etwas nützt.

Bis zu 600 Euro für das Home Office

Die gute Nachricht vorweg: Auch, wer kein Arbeitszimmer und nur einen provisorischen Arbeitsplatz aufgebaut hat, erhält nun eine Steuererleichterung für das Home Office. 2020 und 2021 können Arbeitnehmer:innen 5 Euro pro Tag von der Steuer absetzen. So soll die Mehrbelastung durch die Arbeit im eigenen Zuhause ausgeglichen werden. Die schlechte Nachricht: Diese Erleichterung wird bei 600 Euro gedeckelt. Wer mehr als 120 Tage zu Hause gearbeitet hat, erhält dafür keine weiteren Vorteile.

Die Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten

Außerdem: Die Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, ebenso wie Weiterbildungen oder Arbeitskleidung. Für diese wird Arbeitnehmer:innen jedoch ohnehin eine Pauschale von 1.000 Euro angerechnet. Die Home-Office-Pauschale wird Steuerzahler:innen nicht zusätzlich gewährt, sondern in diese 1.000-Euro-Pauschale eingerechnet. Nur Arbeitnehmer:innen, die mit ihren Werbungskosten inklusive der Home-Office-Pauschale über 1.000 Euro kommen, erhalten eine extra Entlastung.

Arbeitnehmer:innen im Home Office können sich eine Bestätigung vom Betrieb holen

Die Home-Office-Maßnahme soll für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gelten. Danach hofft die Regierung auf eine Rückkehr der meisten an ihren normalen Arbeitsplatz. Insgesamt wird dadurch mit Mehrkosten knapp unter einer Milliarde Euro gerechnet, berichtet die Tagesschau. Die Pauschale können, wie bereits erwähnt, alle geltend machen, die in 2020 und/oder 2021 im Home Office gearbeitet haben. Zwar soll hier kein Nachweis verlangt werden, doch es wird empfohlen, sich eine Bestätigung des Betriebs einzuholen. Auch können Anschaffungen wie Bürostuhl, Schreibtisch, Drucker oder Bildschirm abgesetzt werden, wenn das Unternehmen diese nicht übernimmt. Bewegliche Sachen mit einem Wert bis zu 800 Euro lassen sich in voller Höhe als Werbungskosten abziehen. Teurere Anschaffungen müssen dafür über mehrere Steuerjahre verteilt werden.

Entfernungspauschale oder Home-Office-Pauschale?

Arbeitnehmer:innen stehen demnach vor mehreren Entscheidungen. Wer ein dediziertes Arbeitszimmer hat, kann entweder die anteiligen Miet-, Energie-, und Reinigungskosten geltend machen, oder die Home-Office-Pauschale nutzen. Für Pendler:innen ergeben sich noch ganz andere Rechnungen. Schließlich fällt die Entfernungspauschale für jeden Tag Home Office weg. Diese beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer auf dem Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz. Für diejenigen, die wählen können, lohnt sich die Home-Office Pauschale bei einem Arbeitsweg bis 16 Kilomenter. Ab 17 Kilometer lohnt sich hingegen die Entfernungspauschale. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale seit dem 01. Januar 2021 jedoch auf 35 Cent je Kilometer. Auch dies muss bei der Berechnung bedacht werden.

Da jeder Fall extrem individuell ist, lohnt es sich für Arbeitnehmer:innen in diesem Jahr besonders, die unterschiedlichen Szenarien durchzurechnen. Bei einigen kann sich dies deutlich auszahlen. Die meisten werden jedoch vermutlich lediglich die ohnehin schon geltende Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen können und ohne besondere Vorteile aus der Heimarbeit hervorgehen.

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