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Brückenteilzeit: Warum viele Mütter nicht profitieren werden

Brückenteilzeit: Warum viele Mütter nicht profitieren werden

Maja Hansen | 31.07.18

Ab 2019 sollen Beschäftigte das Recht auf Brückenteilzeit erhalten. Doch die Annahme, dass Mütter besonders davon profitieren sollen, ist ein Mythos.

Im Juni beschloss das Kabinett das Rückkehrrecht von einer Teilzeit- zu einer Vollzeitstelle. Die SPD hatte für die Gesetzesverankerung hart gekämpft und ihr Ziel erreicht. Ab Januar 2019 soll die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft treten. Vor allem sollen Mütter von der gesetzlichen Neuerung profitieren. Doch diese Annahme gestaltet sich als Mythos.

Das Recht auf befristete Teilzeit

Im Juni berichtete OnlineMarketing.de bereits über das im nächsten Jahr eintretende Gesetz. Hintergrund ist, dass es Vollzeitarbeitenden nun ermöglicht werden soll innerhalb eines Zeitraumes von einem bis fünf Jahren in Teilzeit wechseln können – mit der Garantie auf eine Rückkehr in eine Vollzeitstelle.

Diese Regelung soll für alle Personen gelten, die bereits in Teilzeit arbeiten. Dennoch sind an das neue Gesetz auch Auflagen geknüpft. Denn nur wenn mehr als 45 Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind, soll das Recht auf Brückenteilzeit gelten. In Betrieben, die eine kleinere Beschäftigtenanzahl haben, soll es eine individuelle Lösung geben, so die F.A.Z.. Deshalb werden nicht alle deutschen Arbeitnehmer davon profitieren. Voraussetzung ist zudem, dass der Angestellte, der in Brückenteilzeit gehen möchte, schon mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeitet und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe gegen das Vorhaben sprechen.

Mythos: Mütter als Gewinnerinnen der Brückenteilzeit

Es hieß, dass vor allem Frauen von dem geplanten Gesetz profitieren sollen. Schließlich ist jede zweite Frau in Deutschland auf Teilzeitbasis angestellt. Meist aus dem Grund, dass sie nach der Geburt eines Kindes ihre Stunden reduzieren. Wenn aber dann der Wunsch besteht, in eine Vollzeitanstellung zurückzukehren, gestaltet sich dieses Vorhaben als schwierig. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten „Teilzeitfalle“. Dank der Brückenteilzeit soll es vermehrt Müttern ermöglicht werden, aus dieser „Teilzeitfalle“ zu entkommen.

Doch es bleibt unwahrscheinlich, dass Mütter überhaupt von der gesetzlichen Neuerung profitieren werden. Die Tagesschau berichtet, dass die Brückenteilzeit für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos bleibe. Dies erklärte die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion. Grund dafür ist die Mindestgröße der Betriebe, die für eine Ermöglichung der Brückenteilzeit vorausgesetzt ist.

Mehr als 60 Prozent der Mütter ausgeschlossen

Die eigentlichen Gewinnerinnen der Brückenteilzeit werden wohl nicht profitieren können. Denn mehr als 60 Prozent der Mütter arbeiten in einem Betrieb, in dem die geplante Regelung aufgrund der Mitarbeiteranzahl nicht gilt. Die große Mehrheit der betroffenen Frauen wird durch das Gesetz gleich wieder ausgeschlossen. Die „Rheinische Post“ erklärt, dass 5,1 Millionen Mütter teilzeitbeschäftigt und ganze 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern angestellt seien.

Verfehlt das Gesetz somit das geplante Ziel? Schließlich wollen eine Million Frauen gerne 12,5 Stunden pro Woche mehr arbeiten. Denn wer lange nur in Teilzeit arbeitet, hat im Alter einen geringeren Rentenanspruch. Wenn Müttern keine Option zur Rückkehr geboten wird, ist das Risiko für die Altersarmut für Frauen demnach Realität.

Die Linksfraktion kritisiert die Union. Diese hätten die Brückenteilzeit in den Verhandlungen beschränkt. Die Linken-Politikerin Susanne Ferschl erklärt, dass man ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit brauche und sagte gegenüber der Zeitung:

Wenn zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen.

Die Erklärung der Tagesschau zur Brückenteilzeit:

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