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Büroalltag
Brückenteilzeit: Regierung beschließt Recht auf Rückkehr zu Vollzeit

Brückenteilzeit: Regierung beschließt Recht auf Rückkehr zu Vollzeit

Maja Hansen | 14.06.18

Ab 2019 soll die Rückkehr aus der Teilzeit erleichtert werden. Das geplante Recht gilt erst in Firmen, in denen mehr als 45 Mitarbeiter angestellt sind.

Ein Rückkehr-Recht zu einer Vollzeitstelle soll bald in Kraft treten. Die lange Diskussion um das geplante Gesetz soll nun ein Ende finden. Wäre es nach der SPD gegangen, dann hätte dieses Recht schon innerhalb der letzten Legislaturperiode Einzug in das Gesetzbuch gefunden, doch die CDU wehrte sich.

Recht auf befristete Teilzeit erst ab 45 Mitarbeitern

Für alle Personen, die bereits in Teilzeit arbeiten, soll das Gesetz gelten. Allerdings nur, wenn mehr als 45 Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind. In Betrieben, die eine kleinere Beschäftigtenanzahl haben, soll es eine individuelle Lösung geben, so die F.A.Z.. Deshalb werden nicht alle deutschen Arbeitnehmer davon profitieren. Voraussetzung ist zudem, dass der Angestellte, der in Brückenteilzeit gehen möchte, schon mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeitet und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe gegen das Vorhaben sprechen.

  • < 45 Mitarbeiter im Unternehmen: keinen Anspruch auf Brückenteilzeit
  • 46 – 200 Mitarbeiter im Unternehmen: Zumutbarkeitsgrenze
  • > 200 Mitarbeiter im Unternehmen: Anspruch für jeden

Ab Januar 2019 sollen Vollzeitarbeitende innerhalb eines Zeitraumes von einem bis fünf Jahren in Teilzeit wechseln können – mit der Garantie auf eine Rückkehr in eine Vollzeitstelle. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet das neue Recht auf die Teilzeitphase als wichtigen Schritt, der zwar spürbare Fortschritte enthalte, aber hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückbleibe.

Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit

Vor allem Frauen sollen einen Vorteil aus der geplanten Brückenteilzeit ziehen. Denn jede zweite weibliche Mitarbeiterin in Deutschland ist in einem Teilzeitbasis angestellt. Das meist aus dem Grund, dass nach der Geburt eines Kindes die Stunden reduziert werden. Für viele ist es im Anschluss allerdings schwer, wieder eine Vollzeitstelle zu bekommen. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten „Teilzeitfalle“. Ein Recht auf eine volle Stelle nach der Teilzeit gibt es in Deutschland bislang nicht. Ab Januar 2019 besteht für Frauen, die in der „Teilzeitfalle“ stecken, dank der Brückenteilzeit wieder eine Chance auf eine Vollzeitposition.

Die Tagesschau erklärt das geplante Gesetz:

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