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Kompromiss beim Bürgergeld gefunden

Kompromiss beim Bürgergeld gefunden

Selina Beck | 22.11.22

Nachdem die Union das Bürgergeld im Bundesrat abgelehnt hat, gibt es jetzt einen Kompromiss.

CDU und CSU blockierten das von der Ampelkoalition geplante Bürgergeld im Bundesrat, da sie Änderungen am Konzept einforderten. Das Bürgergeld sorgt schon seit einiger Zeit für heftige Auseinandersetzungen. Die Höhe der Leistung führte bereits vorab zu Streit zwischen der Regierung und der Opposition sowie zu Kritik bei Sozialverbänden und dem Arbeitgeber:innenverband. Die ganze Debatte kannst du hier nachverfolgen. Nun wurde eine Einigung erreicht.

UPDATE

Nach den Differenzen haben die Bundesregierung und die Unionsparteien nun einen Kompromiss beim Bürgergeld gefunden. Das geht aus einem Artikel von ZEIT ONLINE hervor. Die Ampelparteien und die Opposition einigten sich unter anderem auf ein niedrigeres Schonvermögen. Die Höhe des Schonvermögens liegt nun bei 40.000 statt 60.000 Euro. Zudem soll die Zeit, in der die Wohnung der Betroffenen ohne Prüfung bezahlt wird, nur noch bei einem Jahr liegen, statt wie vorher geplant bei zwei Jahren.

Eine weitere Änderung: Auch in den ersten sechs Monaten der Erwerbslosigkeit soll es bereits Sanktionen geben. Wenn der Vermittlungsausschuss diesem Kompromiss am Mittwoch zustimmt, was als gesichert gilt, wird das Bürgergeld nun wie geplant ab nächstem Jahr eingeführt.

Dieser Beitrag erschien erstmals am 15. November 2022.


So geht es nach dem Nein im Bundesrat weiter

Da der Gesetzesentwurf aufgrund der Ablehnung mehrerer Landesregierungen unter der Führung beziehungsweise mit Beteiligung der Union im Bundesrat gescheitert ist, ist jetzt der Vermittlungsausschuss zuständig. In diesem Gremium soll nach einem Kompromiss gesucht werden. Damit ist das Vorhaben noch nicht endgültig gescheitert.

Der Ausschuss könnte bereits in der kommenden Woche tagen. Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD sagte, dass „bei gutem Willen aller Beteiligten“ ein Kompromiss gefunden und bei der nächsten Bundesratssitzung am 25. November beschlossen werden könne. Bis spätestens Ende November muss nach Expert:inneneinschätzung ein Kompromiss gefunden werden, damit das Bürgergeld noch wie geplant am 1. Januar 2023 eingeführt werden kann.

Der Vermittlungsausschuss kommt dann zusammen, wenn es zwischen Bundestag und Bundesrat Streit über ein geplantes Gesetz gibt. Dort soll dann eine Einigung erzielt werden. In diesem Gremium sind Bund und Länder zu gleichen Anteilen vertreten. Zurzeit haben die Union und die SPD jeweils vier Sitze im Vermittlungsausschuss, die Grünen drei, die FDP und die AfD je zwei und die Linke einen Sitz.

So sah das geplante Bürgergeldkonzept aus

Mit dem Bürgergeld sollte mehr soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt gegeben, Lebensleistungen stärker respektiert und Weiterbildung mehr in den Fokus gerückt werden. Der Berechnungsrahmen richtet sich laut Gesetzesvorlage dann nicht mehr nach dem Einkommen der unteren 20 Prozent, sondern nach dem der unteren 30 Prozent. Dies führt zu einem monatlichen Beitrag von 502 Euro pro alleinstehendem Erwachsenen. Der aktuelle Hartz-IV-Satz liegt zurzeit bei 449 Euro pro Person.

In den ersten zwei Jahren des Bezugs des Bürgergelds sollen die Betroffenen zudem in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Auch Vermögen von bis zu 60.000 Euro sollen nicht angetastet werden. Sanktionen werden beibehalten, jedoch ist eine Neuregelung geplant. So soll zunächst eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten, in der Leistungskürzungen ausgeschlossen sind.

Wie stehst du zum Bürgergeld? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen!


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