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Human Resources
Frührentner:innen soll mehr Zuverdienst erlaubt werden

Frührentner:innen soll mehr Zuverdienst erlaubt werden

Hauke Eilers-Buchta | 16.09.22

Der Fachkräftemangel zieht weitere Kreise. So sollen Frührentner:innen ab 2023 einen höheren Zuverdienst haben dürfen. Bisher waren es 6.300 Euro pro Jahr, nun soll die Limitierung wegfallen.

Wer in Deutschland eine vorgezogene Altersrente bezieht und sich somit als Frührentner:in bezeichnet, darf aktuell maximal 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Diese Grenze soll ab dem kommenden Jahr wegfallen und Frührentner:innen soll dann ein unbegrenzter Zuverdienst ermöglicht werden. Und das ohne Kürzung des Rentenanspruchs, wie aus Plänen der Bundesregierung hervorgeht.

Keine Zuverdienstgrenze mehr ab Januar 2023

Mit dem 1. Januar 2023 soll für Menschen im Vorruhestand die Hinzuverdienstgrenze wegfallen. Dies hat die Bundesregierung beschlossen, nachzulesen im SGB IV-Änderungsgesetz. Doch nicht nur für Frührentner:innen soll diese neue Regelung gelten, auch Rentner:innen mit der sogenannten Rente ab 63 können davon profitieren. Bisher war es für Rentner:innen erst möglich, unbegrenzt hinzuzuverdienen, wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wurde. Gab es bereits zuvor einen zu hohen Zuverdienst, wurde der Rentenanspruch gekürzt.

Zuverdienst bei Frührentner:innen: So war es bisher

Durch die Neuregelung wird verhindert, dass die bisherige Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr wieder reaktiviert wird. Diese war durch die Coronapandemie ausgesetzt und erhöht worden. Somit ist es derzeit möglich, maximal 46.060 Euro pro Jahr hinzuzuverdienen ohne den Rentenanspruch in voller Höhe zu riskieren. Ab 2023 wäre die alte Grenze von 6.300 Euro wieder gültig gewesen.

Für Menschen in Frührente bietet die neue Gesetzeslage ab kommendem Jahr die Möglichkeit, unbegrenzt hinzuverdienen zu dürfen und dennoch vollen Rentenanspruch zu haben. Eine Rentenkürzung ist somit nicht mehr vorgesehen.

Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken,

sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Anpassung des Gesetzes.

Regelung für Erwerbsminderungsrente soll ebenfalls angepasst werden

Auch für die Erwerbsminderungsrente ist geplant, die Grenze für den Zuverdienst anzupassen. Diese soll hier jedoch nicht wegfallen, allerdings deutlich erhöht werden. Bisher liegt die Zuverdienstgrenze auch hier bei 6.300 Euro pro Jahr. Im Gespräch ist derzeit eine Anhebung auf 17.252,50 Euro pro Jahr.

Zuverdienständerungen sollen Fachkräftemangel bekämpfen

Die Änderungen hängen auch mit dem derzeitigen Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Durch die Anpassungen soll es für ältere Menschen vermehrt möglich sein, noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und beispielsweise ihr Know-how einzubringen oder Erlerntes weiterzugeben.

Insbesondere für Frührentner:innen bietet der Wegfall der Zuverdienstgrenze die Möglichkeit, mehr zu arbeiten und die eigene Rente aufzubessern. Und das ganz ohne Angst, den späteren Rentenanspruch zumindest teilweise zu verwirken.

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