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Digitalisierung
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser: Dürfen Vorgesetzte dich im Home Office überwachen?

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser: Dürfen Vorgesetzte dich im Home Office überwachen?

Michelle Winner | 25.03.21

Ständige Überwachung seitens der Vorgesetzten schädigt das Arbeitsklima. Und trotzdem wächst gerade im Home Office der Wunsch nach Kontrolle - du musst dir aber nicht alles gefallen lassen.

Zum Home Office beziehungsweise mobilen Arbeiten gehört eine Menge Vertrauen. Anders als im Büro, können Arbeitgeber:innen nicht mal eben am Platz der Mitarbeiter:innen vorbeigehen und schauen, was diese treiben. Eigentlich ist die ständige Überwachung auch nicht nötig und schädigt auf Dauer das Arbeitsklima. Doch gerade das anhaltende Corona-Home-Office führt dazu, dass die Führungsetagen von Unternehmen sich Gedanken über die Arbeitsweise der Mitarbeiter:innen machen. Gute Ergebnisse und eingehaltene Deadlines sollten für sich sprechen, doch trotzdem wird die Frage laut: Wie und was dürfen Arbeitgeber:innen im Home Office kontrollieren?

Kontrollen und Besuch von Vorgesetzten in den eigenen vier Wänden

Manche Arbeitgeber:innen sind Kontroll-Freaks. Ihnen fällt es schwer, Aufgaben aus der Hand zu geben und sie würden am liebsten jeden Schritt der Mitarbeiter:innen kontrollieren und prüfen. Was im normalen Büroalltag schon kaum machbar und schädlich für die Beziehung ist, lässt sich im Home Office noch schwieriger umsetzen. Hinzu kommt, dass du dir als Mitarbeiter:in auch nicht alle Kontrollmaßnahmen gefallen lassen musst.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Arbeit von zu Hause aus dem Schutz der eigenen Wohnung unterliegt. Deine Vorgesetzen haben also kein Recht dazu, einfach hereinzuspazieren und sich umzusehen. Zum Betreten der Wohnung braucht es deine Einwilligung. Diese musst du nicht geben, jedoch können deine Vorgesetzten dir dein Recht auf Home Office als Reaktion auf die Verweigerung entziehen. Unter Anbetracht der anhaltenden Coronapandemie ist dies jedoch eher unwahrscheinlich. Wozu Arbeitgeber:innen hingegen verpflichtet sind, ist die Sicherstellung des Arbeits- und Datenschutzes. Dies erfolgt am besten durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter:in und Arbeitgeber:in.

Kontrolle der Arbeitszeit im Home Office

Ob du wirklich die vollen acht Stunden an deinem Home-Office-Arbeitsplatz sitzt und nicht nebenbei noch die Wäsche machst oder staubsaugst, lässt sich nur schwerlich bis gar nicht überprüfen. Gleiches gilt für das Überziehen der Pausen. Arbeitgeber:innen können zwar verlangen, dass du dich an- und abmeldest, doch was in der Zwischenzeit passiert, liegt in deiner Verantwortung. Aber allen Mitarbeiter:innen zu unterstellen, er würde im Home Office sowieso nicht ordentlich arbeiten, wäre falsch. Viele sind sogar produktiver.

Anstatt sich also auf strikte Arbeitszeiten zu konzentrieren, sollte auf Ergebnisse gesetzt werden: Schaffst du alle deine Aufgaben im vorgegebenen Rahmen, besteht kein Problem – auch wenn du mal etwas länger zu Mittag isst oder mal schnell die Waschmaschine anschmeißt. Lässt deine Leistung jedoch nach und du schaffst deine Aufgaben vorne und hinten nicht, ist es legitim, dass deine Vorgesetzten das Gespräch mit dir sucht und die Ursachen ermittelt.

Wie sieht es mit Cyber-Kontrolle und Detektiv:innen aus?

Kontrollen wie Keylogger, die deine Eingaben über die Tastatur protokollieren, sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Sie verstoßen gegen dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sind daher nur gestattet, wenn ein begründeter Verdacht gegen dich vorliegt – also eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung. Gleiches gilt auch für die Beauftragung von Privatdetektiv:innen.

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, stellen solche Überwachungsmethoden auch einen schweren Vertrauensbruch dar. Anstatt also hinter dem Rücken der Mitarbeiter:innen Kontrollen durchzuführen, sollte das offene Gespräch gesucht werden. Probleme und Schwierigkeiten sowie auch Sorgen beider Parteien lassen sich dabei besprechen und sogar aus der Welt schaffen. Home Office kann nur durch Vertrauen gelingen – ebenso wie eine gute Beziehung zwischen Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in.

Kommentare aus der Community

Aniko Milz am 25.08.2020 um 11:59 Uhr

Hallo Angela,
das Verb gibt es tatsächlich nicht. Es sollte „schädigen“ heißen. Danke für das aufmerksame Lesen!
Liebe Grüße,
Aniko

Antworten
Angela am 25.08.2020 um 11:05 Uhr

Gibt es das Verb „schäftigen“ wirklich? Oder meint ihr „schädigt das Arbeitsklima“?

Antworten
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