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Büroalltag
Rechte von Arbeitnehmern: Darf ich meinen Chef im Urlaub ignorieren?

Rechte von Arbeitnehmern: Darf ich meinen Chef im Urlaub ignorieren?

Toni Gau | 27.06.19

Entspannen am Strand und plötzlich ruft der Chef an - rangehen oder nicht? Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer im Urlaub? Hier ein Überblick.

Der Störenfried im Paradies: Nach langer Zeit endlich eine Pause, ein paar Tage in aller Ruhe für sich sein, die Auszeit vom Alltag. Bis er meint, diese Ruhe zu unterbrechen. Viele von uns kennen das unschöne Szenario, in welchem während des Urlaubs die Arbeit dazwischen funken will. Die Frage ist: Wie muss und darf ich mich in so einer Situation verhalten?

Anruf vom Chef – rangehen oder nicht?

Die Arbeit ruft wortwörtlich und stört die lang verdiente Pause. Als Antwort auf die Frage, ob man rangehen muss, lässt sich kurz und einfach sagen: Nein. In einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub ist es diesem nicht gestattet, zur Arbeit zu verpflichten. Das erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Problematisch ist hierbei natürlich nur die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch darf er hierzu nicht verpflichten, praktisch könnte der Chef dennoch einen Groll aufgrund der legitimen Arbeitsverweigerung hegen. Derartige Emotionen lassen sich rechtlich schlecht regulieren. Gesetzlich betrachtet ist man jedoch nicht verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen.

Den Urlaub verlängern lassen?

Wenn der Urlaubsort zu schön ist um wahr zu sein, fragt man sich gerne mal, ob man nicht noch länger bleiben kann. Die eigene Urlaubszeit zu verlängern scheint dementsprechend naheliegend und auch hierbei stellt sich die Frage: Darf ich das? Grundsätzlich schon, jedoch muss dies in Einvernehmlichkeit erfolgen. Ein Antrag zur Verlängerung darf aus dem Urlaub heraus gestellt werden und dieser ist zu genehmigen, sofern betriebliche Gründe diesem nicht entgegenstehen. Demnach ist eine Verlängerung des Urlaubs möglich, garantiert jedoch längst nicht.

Probleme bei der Rückreise

Angenommen der Flug fällt aus oder Unwetter ermöglichen keine sichere Rückfahrt, weshalb man nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück am Arbeitsplatz sein kann: Drohen einem Konsequenzen? Das hängt hierbei ganz vom Einzelfall ab. Hätte der Arbeitnehmer das wissen, Gegenmaßnahmen ergreifen können oder ist eventuell selbst Schuld an der späteren Abreise aus dem Urlaub, können hierbei Konsequenzen folgen. Trägt der Arbeitnehmer selbst jedoch keine Schuld am verspäteten Abreisetermin, besteht keine Sorge über arbeitsrechtliche Sanktionen.

Manchmal unvermeidbar

Wie gesagt greifen all diese Gesetze natürlich nur auf einer theoretischen Ebene – in der Praxis verläuft es teils ganz anders. Es gibt nun mal Berufe, in denen man jederzeit bereit sein muss. Das gehört in diesem Fall zum Job dazu. Ebenfalls kann in Arbeitsverträgen die Bereitschaft zur Arbeit im Urlaub inbegriffen sein, wenn auch hierbei meist versucht wird dies auf ein Minimum zu beschränken. Social Media Manager beispielsweise sind eine der Berufsgruppen, welche sich auf ihre Auszeit schlichtweg nicht verlassen können, sofern keine Vertretung bereitsteht. Wenn zum Beispiel ein Shitstorm erfolgt, müssen diese bereit sein zu reagieren. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es zu tatsächlichen Konsequenzen im Beruf kommen, da es sich hierbei um eine Frage der Zuverlässigkeit handelt. Für Berufsgruppen, die hiervon allerdings nicht betroffen sind, gilt das nicht und die Arbeitsnehmer dürfen ihren Urlaub in aller Ruhe genießen.

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