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Büroalltag
Home Office durch Corona: Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen?

Home Office durch Corona: Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen?

Michelle Winner | 30.09.21

Laptop, Stromkosten, Pauschalen - was ist wirklich absetzbar? Und welche Voraussetzungen gelten? Neue Regelungen machen es leichter, das Home Office geltend zu machen

Bald endet die Steuerfrist. Es ist also Zeit herauszufinden, ob und wie die Mehrkosten durch das Corona-Home-Office absetzen lassen. Bezahlt der Arbeitgeber für Equipment, dass du dir für die Arbeit im Home Office zu legen musstest? Oder lassen sich die Ausgaben für Laptop, Webcam und Strom tatsächlich über die Steuer zurückholen? Die wichtigsten Fragen haben wir für dich geklärt.

Absetzungen über die Steuer sind an Bedingungen geknüpft

Um deine Zeit im Home Office in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Vor der Pandemie galt, dass steuerliche Vorteile nur dann möglich sind, wenn ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause vorhanden ist, das zu maximal zehn Prozent privat genutzt wird. Die Pandemie und die damit zusammenhängenden Kontakteinschränkungen führten nun aber dazu, dass als Home Office generell das Arbeiten von zu Hause aus gilt. Das heißt, dass nun auch der Küchentisch als Arbeitsplatz gelten kann. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Home-Office-Pauschale eingeführt. Diese zählt zu den Werbungskosten, gilt für 2020 und 2021 und bringt eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag im Home Office, maximal aber 600 Euro.

Eine Neuerung durch die Pauschale ist, dass das Home Office nicht von den Vorgesetzten vorgeschrieben sein muss – auch die freiwillige Arbeit von zu Hause aus gilt. Absetzen kannst du einen Tag außerdem nur dann, wenn du komplett im Home Office gearbeitet hast. Musstest du Wohnung oder Haus terminbedingt verlassen, gilt der Tag nicht mehr für die Pauschale. Personen, die nach Ende des Lockdowns remote arbeiten und sich beispielsweise mit dem Laptop in ein Café setzen, könnten durch diese Regelung also auch Probleme bekommen. Hinzu kommt, dass seit dem 1. Juli 2021 keine Home-Office-Pflicht mehr besteht. Auch das könnte Einfluss auf die Pauschale haben. Bei Unsicherheiten solltest du deshalb immer professionelle Steuerberater:innen zurate ziehen.

Was ist, wenn ich aber ein Arbeitszimmer habe?

Diejenigen, die schon vor der Pandemie im Home Office gearbeitet haben und ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer haben, können wählen: Entweder du nimmst die Home-Office-Pauschale in Anspruch, oder du setzt die Kosten für die Heimarbeit wie gehabt ab. Heißt, du kannst dein Arbeitszimmer ebenfalls über die Werbungskosten geltend machen, jährlich bis zu 1.250 Euro. Hierbei gelten die klassischen Voraussetzungen. Dafür gibt es unter Anlage N die „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“. Anfallende Kosten werden nach Größe des Zimmers verrechnet, also nach der Quadratmeterzahl im Verhältnis zur Gesamtgröße von Haus oder Wohnung. An dieser Stelle sind zwei steuerlich positive Aspekte zu nennen:

  1. Die Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers fallen hier noch nicht drunter. Diese können vollständig geltend gemacht werden.
  2. Paare haben einen zusätzlichen Vorteil, nämlich dass die Kosten für das Arbeitszimmer pro Person und nicht pro Arbeitszimmer im Haus abgerechnet werden. Heißt, auch ihr euch als Pärchen das Zimmer teilt, könnt ihr beide jeweils die Kosten geltend machen.

Welche Kosten werden von der Home-Office-Pauschale gedeckt?

Wichtig für dich zu wissen ist, dass die 600 Euro Pauschale zu den 1.000 Euro Werbungskostenpauschale gezählt werden. Heißt, wenn du nur das Corona-Home-Office geltend machen kannst und auch mit weiteren Werbungskosten nicht über die 1.000 Euro kommst, lohnt sich das ganze für dich nicht. Auf die 600 Euro kommst du übrigens mit 120 Tagen im Home Office. Durch die Pauschale sollen folgende Kosten mit abgedeckt werden:

  • Mietkosten (anteilig)
  • Kosten für Wasser, Strom und Heizung während der Arbeitszeit
  • Reinigungskosten (anteilig)
  • Gegebenenfalls Gebäudeabschreibung (anteilig)

Außerdem soll die Home-Office-Pauschale auch Pendler entlasten, die ihren Arbeitsweg normalerweise über die Pendlerpauschale in den Werbungskosten geltend machen können. Durch die Pandemie blieb ihnen dieser Vorteil verwehrt.

Was ist mit Arbeitsmitteln?

Generell gilt, dass Arbeitsmittel wie Büromaterialien, Fachbücher oder spezielle Arbeitskleidung ebenfalls zu den Werbungskosten zählen. Bei einigen Kostenpunkten ist die Sache jedoch komplizierter. Nehmen wir an, du hast dir einen neuen Laptop gekauft, um im Home Office ordentlich arbeiten zu können. Das Gerät wird nach Feierabend jedoch auch für privat genutzt. Heißt, als Privatgerät kann dein neuer Laptop nicht komplett abgesetzt werden – doch das Finanzamt geht meist zumindest bis 50 Prozent der Kosten mit, ohne etwas zu beanstanden. Der Haken: Du kannst die Kosten nur für die Monate geltend machen, in denen du auch wirklich im Home Office gearbeitet hast. Die Zeit, die du eventuell wieder im Büro verbringst, zählt nicht. Freiberufler und Selbstständige haben es an dieser Stelle also einfacher.

Steuerkunde kann sich lohnen

Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, hat also die Chance anfallende Kosten erstatten zu lassen. Es ist gut, dass die Regeln für das Home Office im Steuerjahresgesetz an die Pandemie angepasst wurden. Gleichzeitig ist es jedoch schade, dass sich die Home-Office-Pauschale erst bei Werbungskosten über 1.000 Euro lohnt. An dieser Stelle sei zusätzlich angemerkt, dass wir keine Steuerexpert:innen sind. Bei tiefergehenden oder speziellen Fragen lohnt sich ein Anruf bei einer steuerfachkundigen Person oder ein Blick auf Einkommenssteuergesetz.

Kommentare aus der Community

Schmidt am 02.10.2021 um 11:44 Uhr

Sehr interessanter Beitrag. Danke für diese Tipps. Es lohnt sich allemal nachzuschauen, was man alles absetzen kann. Heutzutage gibt es auch super Apps dafür.

Viele Grüße, Sean / Ways 2 Leads

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