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Büroalltag
EuGH-Urteil: Vom Home Office zurück zur Stechuhr?
© Bundesarchiv, B 145 Bild-F038809-0007 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0

EuGH-Urteil: Vom Home Office zurück zur Stechuhr?

Toni Gau | 16.05.19

Künftig sollen Arbeitszeiten per Gesetz genau erfasst werden. Könnte dies das Ende von New Work bedeuten und demnach einen Rückschritt in der Zeit?

Nach dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof werden Arbeitgeber demnächst verpflichtet, die Zeiten ihrer Arbeitnehmer genauestens zu dokumentieren. Zuvor war lediglich die Erfassung der Überstunden verpflichtend und nun scheiden sich die Geister. Bedeutet dies das Ende von New Work oder können Arbeitnehmer künftig ihre Rechte effektiver geltend machen?

Bürokratie zum Recht

Morgens zur Arbeit, Karte abstempeln lassen und zum Feierabend hin wiederholen, tagein tagaus. Ein Bild, das mittlerweile eigentlich der Vergangenheit angehört, doch vermuten viele aufgrund des Urteils, dies bald wieder in ihrem Arbeitsalltag anzufinden. Die Begründung des Gerichtshofs, ein derartiges System wieder einzuführen, ist klar: Arbeitszeiten sollen objektiv und zuverlässig ermittelt werden. Zu oft würden Überstunden unter den Tisch gekehrt und Arbeitnehmer dementsprechend unfair behandelt werden. Die Idee, dass sich anhand der Überstunden die gesamte Arbeitszeit in Verbindung mit der 40 Stunden Woche ausrechnen lässt, scheint nicht zu funktionieren oder zumindest nur so mittelmäßig, dass Arbeitnehmer Schwierigkeiten haben, ihre Rechte geltend zu machen. Zu viele gearbeitete Stunden werden letztendlich nicht entlohnt. Das neueste EuGH-Urteil ist die Konsequenz daraus.

Die Rückkehr der Stechuhr – oder doch nicht?

Wer befürchtet, bald täglich eine Karte im Büro abstempeln zu müssen und sich somit vom Home Office zu verabschieden, darf erst einmal aufatmen. Der EuGH verpflichtet nicht zur Stechuhr, sondern lediglich zur Arbeitszeiterfassung. Die Stechuhr ist schlichtweg der nächstliegende Vergleich, wodurch der Begriff zum Thema so viel Anwendung findet. Wie für beinahe alles gibt es nämlich auch zur Erfassung von Arbeitszeiten Apps, besonders bekannt ist hierbei etwa ZMI. Das System, über das die Zeiten dokumentiert werden, ist dem Arbeitgeber prinzipiell freigestellt. Ob auf Papier, elektronisch, in einer App oder gegebenenfalls auch per Stechuhr. Wichtig ist lediglich, dass es objektiv, verlässlich und auch zugänglich ist. Das Ende von New Work bedeutet dies also nicht; der Chef muss nicht mit eigenen Augen sehen, wie man im Büro erscheint, acht Stunden dort arbeitet und es wieder verlässt. Die Flexibilität ist nichtsdestotrotz eingeschränkt. Arbeit auf Vertrauensbasis wird nicht mehr so funktionieren wie bisher.

Wer profitiert und wer nicht

Sowohl für Arbeitgeber als auch -nehmer befinden sich Vor- und Nachteile im EuGH-Urteil. Ein großer Vorteil für Arbeitnehmer ist vor allem mehr Wohlbefinden sowohl in Arbeit als auch Privatleben. Nicht nur, weil Beschäftigte ihre Rechte einfacher geltend machen können, sondern auch für die psychische Gesundheit sei diese Änderung von Vorteil. Dass Mehrarbeit erwartet wird, man immer erreichbar sein und Arbeit mit nach Hause genommen werden soll, resultiert oftmals in Druck und Stress. Die Arbeitszeiterfassung könnte dies mindern. Bereits das Beantworten und Lesen von E-Mails außerhalb der Arbeit zählt in die Überstunden. Das wirft jedoch ebenfalls das Problem auf, ob dies zu viel des Guten sei, wenn jede noch so kleine Tätigkeit zur Arbeit dokumentiert werden muss. Schwer zu sagen ist, ob dies womöglich nur ein weiterer Stressfaktor sein könnte. Unternehmen können wiederum eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit erwarten, da Arbeitgeber, bei denen Mitarbeiter illegale Überzeiten arbeiten, somit ihren Wettbewerbsvorteil verlieren, was ermöglicht mit diesen auf Augenhöhe zu konkurrieren. Ebenso sollte es künftig schwerer sein, das gegebene Vertrauen zu missbrauchen, sofern man im Home Office sitzt, jedoch eigentlich kaum arbeitet. Ein weiterer Vorteil für Unternehmer.

Ein zweischneidiges Schwert

Unternehmen, bei denen bereits eine Zeiterfassung erfolgt, müssen mit keinen großen Änderungen rechnen. Welche, die vor allem flexible Arbeitszeiten fördern, jedoch schon. Home Office sieht sich hiervon am ehesten betroffen, denn das Einführen von Mechanismen, welche die Arbeitszeiten Zuhause zuverlässig dokumentieren, könnte schwierig sein, so auch Professor Stefan Greiner in der Tagesschau. Zwar gibt es Apps, die das Dokumentieren von Arbeitszeiten auch unterwegs und außerhalb der Arbeit ermöglichen. Fraglich ist dennoch, ob das ausreichend sein wird. Das Ende von New Work ist die gesetzliche Stechuhr sicherlich nicht, aber Probleme wird sie dennoch aufwerfen.

Da das Gesetz vom EuGH verabschiedet wurde und sich somit an die Staaten, nicht Arbeitgeber richtet, bleibt abzuwarten, wann dieses in Deutschland eingeführt wird. Dennoch können Arbeitgeber sich jetzt bereits an die Neuerung anpassen, kommen werden diese nämlich allemal. Wie konsequent das Gesetz sein wird, bleibt ebenfalls fraglich, da auch in Branchen, die sich der Zeiterfassung bedienen, bereits Probleme diesbezüglich bestehen. So sei es bei Paketboten nicht unüblich, dass die Arbeitszeit erst erfasst wird, sobald der Wagen beladen sei. Das Beladen selbst wird dementsprechend nicht entlohnt, da es offiziell nicht zur Arbeit zählt. Ein Problem, das womöglich ebenfalls umfasst werden muss, bevor dieses sich in weiteren Branchen ausbreitet und den Beschäftigten das Gefühl gibt, ausgebeutet zu werden. Die letztendlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung bleiben abzuwarten. Meinungen hierzu gehen stark auseinander und es ist schwer zu sagen, wie gut oder wie schlecht das EuGH-Urteil abschließend ist.

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