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Büroalltag
Coronaleugner am Arbeitsplatz: Wann darf Verschwörungstheoretikern und Maskenverweigerern gekündigt werden?

Coronaleugner am Arbeitsplatz: Wann darf Verschwörungstheoretikern und Maskenverweigerern gekündigt werden?

Michelle Winner | 24.09.20

Teilnahme an Coronademos und Maskenverweigerung: Ab wann dürfen Mitarbeiter entlassen werden und wie behandelt man Aluhutträger am Arbeitsplatz?

Ende August demonstrierten in Berlin mehrere zehntausend Menschen gegen die Coronaschutzmaßnahmen. Unter diesen Demonstranten befanden sich nicht nur Kritiker, sondern auch Coronaleugner und Reichskriegsflaggenschwinger. Bei der Demo wurde gezielt auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht verzichtet. Das Beispiel Berlin, das sich bald auch in anderen Städten wiederholen soll, zeigt eindrucksvoll den Zusammenprall verschiedener Mindsets, der uns auch im normalen Alltag begleitet – selbst im Job. Doch wie sollten und dürfen Kollegen und Chefs mit Coronaleugnern am Arbeitsplatz umgehen?

Teilnahme an Coronademo: Ist das noch Meinungsfreiheit?

Nachdem viele Teilnehmer der Demo in Berlin Videos und Post zu dieser Wochenendaktivität posteten, häuften sich Berichte über Abmahnungen und sogar fristlose Kündigungen. So auch für die Mitarbeiterin eines Pflegeheims, die an der Demo teilnahm, sich danach mit Erkältungssymptomen krankmeldete und einen Coronatest verweigerte. Die Entscheidung für die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin erscheint vielen sicherlich einleuchtend, schließlich gefährdet die Person mit ihrem Handeln das Leben der Menschen, um die sie sich eigentlich kümmern sollte. Doch darf ein Arbeitgeber generell die Teilnahme an Coronademos verbieten?

Nein. Denn welche Ansichten ein Mitarbeiter im privaten Rahmen vertritt, geht den Arbeitgeber im Normalfall nichts an. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind verfassungsrechtlich geregelt und dürfen nicht einfach verboten werden. An dieser Stelle aber ein Wort zum Thema Meinungsfreiheit und Corona: Kritik an bestimmten Maßnahmen und dem Umgang der Regierung mit der Krise auszuüben, ist legitim. Fake News zu verbreiten, Verschwörungstheorien zu teilen und Corona zu leugnen hat jedoch wenig bis gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Denn diese Art der „Meinungen“ basiert auf haltlosen Fakten, Lügen und Hetzerei. Abgesehen davon sollte jeder sich überlegen, wie er berechtigte Kritik zum Ausdruck bringt: Muss es unbedingt eine Demo sein, bei der gezielt Schutzmaßnahmen vernachlässigt und damit Mitmenschen gefährdet werden? Seite an Seite mit Reichskriegsflaggenschwingern und Hetzern wie Attila Hildmann?

Wann haben Maskenverweigerer und Co. mit beruflichen Konsequenzen zu rechnen?

Zurück zu der Frage, ob die Teilnahme an Corona-Demos verboten werden darf: Nein, darf sie nicht. Aber sie kann rückwirkende Konsequenzen haben, nämlich dann, wenn das Verhalten des Demonstrierenden Auswirkungen auf Arbeitgeber und Kollegen hat oder haben kann. Wer beispielsweise in seiner Arbeitsuniform oder ähnlichem demonstriert und dabei andere beleidigt, gefährdet oder diskriminiert, schadet dem Ruf des Unternehmens. Besonders prekär ist es, wenn die Beweise dafür öffentlich auf Social Media gepostet werden oder sich in Zeitungen und Fernsehen wiederfinden. Und auch die Verletzung von Abstandsregeln und Maskenpflicht kann arbeitsrechtlich relevant sein. Sieht der Arbeitgeber beispielsweise auf einem Video, dass ein Mitarbeiter den Mindestabstand nicht einhält, kann dies als Pflichtverletzung abgemahnt werden. Schließlich ist der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit der Angestellten verpflichtet und ein solches Verhalten gefährdet die Gesundheit der Kollegen. Das gilt übrigens nicht nur bei Verstößen im privaten Rahmen, sondern genauso am Arbeitsplatz. Wer im Job die vom Arbeitgeber vorgegebenen Coronaschutzmaßnahmen nicht einhält, muss mit Abmahnungen und Kündigung rechnen.

Was jedoch fristlose Kündigungen nach den Coronademos angeht, muss die Einzelfallbetrachtung entscheiden. So hat der Fall der Pflegekraft vor einem Arbeitsgericht wohl nur wenig Bestand, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Niehl im „Xing Klartext“ erklärt. Wie ein Arbeitgeber „angemessen“ auf Pflichtverletzungen reagiert, hängt von der Schwere der Verletzung ab. Fahrlässige Pflichtverletzungen führen in erster Linie zu einer Abmahnung. Die fristlose Kündigung besteht meist nur dann vor dem Arbeitsgericht, wenn vorsätzlich gehandelt wurde und das Vergehen besonders schwer ist – wie bei Diebstahl, Beleidigungen und der Verletzung von Kollegen. Das Beispiel der Pflegekraft stellt damit eher eine fahrlässige Pflichtverletzung dar. Aber Obacht: Mehrere Abmahnungen können natürlich zu einer Kündigung führen.

Coronaleugner als Gefahr für das Arbeitsklima?

Das Thema Corona ist seit Monaten unser ständiger Begleiter und ein häufiges Gesprächsthema – auch am Arbeitsplatz. Diskussionen sind vorprogrammiert, besonders wenn sich unter den Kollegen Coronaleugner befinden. Doch was tun, wenn der Büronachbar die Schutzmaßnahmen belächelt, Verschwörungstheorien und zwielichtige Statistiken als Argumente nutzt und sich vor wissenschaftlichen Fakten verschließt? Demjenigen einen Aluhut schenken? Oder ein Kochbuch von Attila Hildmann? Lieber nicht. Diskussionen mit Personen, die nicht offen für Gegenmeinungen sind, führen ins Nichts. Und auch wenn kleine Spitzen wie die genannten Geschenke im ersten Moment lustig scheinen, sorgen sie am Ende bloß für noch mehr dicke Luft.

Anstatt sich also den ganzen Tag über Coronaleugner im Kollegenkreis zu ärgern und zu zulassen, dass das Arbeitsklima immer schlechter wird, sollte sich auf das professionelle Miteinander beschränkt werden. Wenn Kollege Coronaleugner doch einen seiner Vorträge halten möchte, sollte dies direkt im Keim erstickt werden – zum Beispiel indem man einfach weggeht. Bei Verletzungen der Schutzmaßnahmen hingegen, ist es völlig legitim den Kollegen darauf aufmerksam zu machen, zu tadeln oder im Notfall auch den Vorgesetzten zu informieren. Schließlich geht es dabei um die Sicherheit aller Mitarbeiter.

Kommentare aus der Community

Nine am 13.01.2021 um 23:37 Uhr

Ich werde trotzdem ein klärendes Gespräch führen und meinen Chef nochmals darauf hinweisen, dass er eine Fürsorgepflicht für ALLE Mitarbeiter hat, so auch für mich, und sich an die vorgegebenen Maßnahmen halten sollte, wir uns alle gemeinsam ein Hygienekonzept für Pausenzeiten überlegen sollte, so dass sich alle wohlfühlen. Wie Michelle schreibt, sich ans Gesundheitsamt zu wenden- ich glaube nicht, dass es wirklich Sinn macht, da die Gesinnung mittlerweile
einfach fix ist. Corona Leugner werden sich nicht umerziehen lassen. Die Stimmung wird so oder so untertäglich werden, letztlich ist es ja Mobbing. Was bleibt ist, zu kündigen und sich einen Arbeitsplatz zu suchen, an dem man sich respektiert fühlt und der Arbeitgeber seine Wertschätzung zeigt indem er die Mitarbeiter anhört und wertfreie Lösung sucht. Kompetenz nennt man das. Aber Chefs können ja noch dazu lernen. Das wäre zu wünschen. Alles Gute!

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.... am 25.05.2021 um 22:38 Uhr

Leider ist es auch bei mir so. Ich werde als zu empfindlich, ja schon krank in meinen Ansichten bezeichnet und getadelt, weil ich das HygieneKonzept des Konzerns umsetze.
Die Impfung wird als überflüssig bezeichnet ( ich bin geimpft) und es werden Leute der AFD zitiert.
Gleichzeitig neidet der Chef aber auch die Impfung und verlangt, das ich meinen Arzt für ihn um eine Impfung bitten soll.
Über Kolleginnen, die sich ebenfalls impfen lassen möchten wird gelästert.
Es fühlt sich an wie Mobbing.

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Janka Bullinger am 09.11.2020 um 16:03 Uhr

Ich hatte ein Video von der Demo in Leipzig, auf dem ich nicht zu sehen war, in meinem whatsapp-Status.
Eine Kollegin sagte es heute meinem Chef. Eine FFP2 Maske trage ich seit heute in der Arbeit. Bisher war FFP1 als Maßnahme ausreichend.
Am Mittwoch soll es noch ein Gespräch geben.
Muß mir die Teilnahme an der Demo, vom AG, bewiesen werden?
Das Video kann ja auch von jemand anderem gewesen sein…
Weiß nicht genau, wie ich mich bei diesem Gespräch verhalten soll.

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Nine am 13.01.2021 um 23:27 Uhr

Diese Erfahrung mach ich leider auch, und es ist nicht nur mein Chef sondern das ganze Team in unserer PHysiopraxis ( weitere 5 Mitarbeiter) dazu. Ich bin die einzige, die in der Teambesprechung eine Maske trägt, in einem kleinen Raum, in dem der Mindestabstand 0,5 m beträgt. Und werde dafür belächelt. Mein Chef geht auf Demos ( Leipzig, Berlin) und hat spöttisch gemeint, dass ich mich ja dann wohl als nächstes impfen lassen werde. Mienen Kollegen ist es völlig Wurscht, ob ich eine Maske anhabe oder ich. Naja, leidiges Theama, aber ich kann die Leute nicht umerziehen, sie sind als Gruppe auf ihrem eigenen Trip.

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Niklas Lewanczik am 10.11.2020 um 08:24 Uhr

Hallo Janka,

wir raten in so einem Fall dazu, auf ausgewiesene Rechtsexpertise zurückzugreifen. Denn wir können leider keine rechtliche Beratung geben.

Beste Grüße

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Daniel am 30.09.2020 um 15:11 Uhr

Anders herum gefragt: Und wie sollten Kollegen mit dem Chef oder dem Vorgesetzten umgehen, wenn er/sie Corona zwar verbal nicht offiziell leugnen, mit Ihrem unvorbildhaften und rücksichtlosen Verhalten (z. B. keine Maske in Indoor Meetings tragen und Mindestabstände nicht einhalten) aber dennocheine falsche Vorbildfunktion erfüllen und sowohl sich selbst als auch alle anderen Mitarbeiter damit gefährden? Das gibt es auch, nicht nur die eine Seite!

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Michelle Winner am 02.10.2020 um 09:24 Uhr

Hallo Daniel,

vielen Dank für dein Feedback! Und mit deinem Einwurf hast du natürlich Recht – solche Chefs gibt es auch. Dein Chef ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Heißt, die Gesundheit darf am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden. Demnach ist er oder sie also auch verpflichtet, die Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Sollte dies nicht passieren, ist es euer gutes Recht als Angestellte, euch an die nächst höhere Instanz zu wenden: Den Vorstand, den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder sogar an das Gesundheitsamt. Es ist wichtig, verantwortungsloses Verhalten anzuprangern, denn schließlich geht es hierbei um die Gesundheit der Belegschaft und auch anderer Menschen.
Ich hoffe dieser Rat konnte dir weiterhelfen.

Liebe Grüße,
Michelle

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Anomym am 14.01.2021 um 09:41 Uhr

Bin aus der Schweiz, in der Firma bei der ich arbeite, interessiert den Corona Virus niemanden. Meine kollegen denken alle ich übertreibe, der virus sei ja nurne Grippe. Wenn ich long covid erwähne lachen alle und sagen woher denn der scheiss käme. Ich fühle mich unsicher, zumal ich familienmitglieder in der risikogruppe habe und selbst auf grund meines BMI in diese Gruppe gehöre. Der chef ordnet die verordneten massnahmen an, kaum einer hält sich dran und dem chef ist es latte…

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Daniel am 02.10.2020 um 12:34 Uhr

Danke für Dein Feedback, Michelle!

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