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E-Commerce
Internationaler Online-Handel: Das sind die neuen Regelungen für E-Commerce in der EU

Internationaler Online-Handel: Das sind die neuen Regelungen für E-Commerce in der EU

Caroline Immer | 25.05.21

Ab dem ersten Juli kommen auf internationale Händler:innen in der EU umfangreiche Änderungen zu. Eine Einfuhrumsatzsteuer für alle Waren sowie verpflichtende Zollerklärungen sollen einen faireren Wettbewerb ermöglichen.

Der Online-Handel hat seit Beginn der Coronapandemie deutlich an Aufschwung gewonnen. Insbesondere günstige Produkte aus Nicht-EU-Ländern werden immer häufiger gekauft. So haben etwa mittlerweile ganze 75 Prozent der neuen Händler:innen auf Amazon ihren Sitz in China. Nicht-EU-Länder sind, was Steuerzahlungen angeht, klar im Vorteil: Während innerhalb der EU immer die Mehrwertsteuer anfällt, gab es für sie bislang eine Freigrenze von 22 Euro. Für alle Produkte, die einen geringeren Wert haben, musste keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Das ändert sich nun: Künftig werden alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern steuerpflichtig. Außerdem fällt für alle Sendungen eine elektronische Zollanmeldung an.

Für einen faireren Wettbewerb

Viele Händler:innen umgehen die bisherigen Steuerregelungen, indem sie einen falschen, geringeren Warenwert angeben. Diese Möglichkeit soll es nun nicht mehr geben, da Sendungen mit einem Warenwert von unter 22 Euro nun nicht mehr von den 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Dadurch soll ein fairerer Wettbewerb realisiert werden. Ganze sieben Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen im Jahr seien zu erwarten. In einer Broschüre des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union heißt es:

Die bisherige Befreiung ist für das EU-Geschäft nachteilig, bei dem stets die Mehrwertsteuer anfällt. Eingeführte Waren konkurrieren daher unfair mit EU-Waren. Der Missbrauch der Einfuhrbefreiung führt zu einem weiteren unlauteren Wettbewerb.

Sonderregelung: Import One Stop Shop

Für Verbraucher:innen bedeutet die neue Regelung, dass sie für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern künftig 19 Prozent mehr zahlen müssen. Außerdem kommt gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr des Beförderers hinzu. Für ein günstiges Produkt, was bislang 10 Euro kostete, könnten demnach bald über 15 Euro an Kosten anfallen.

Doch es gibt eine Sonderregelung: Die Verkäufer:innen können sich für den Import One Stop Shop (IOSS) registrieren. Dann fallen bei Waren mit einem Wert von maximal 150 Euro beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren an. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in diesem Fall direkt von den Kund:innen erhoben werden. Ein Produkt, das bislang 10 Euro kostete, würde in diesem Fall dann 11,90 Euro kosten.

© Generalzolldirektion

Die neuen Regelungen führen für Verbraucher:innen, welche Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland kaufen wollen, also in den meisten Fällen zu höheren Kosten. Außerdem können Nicht-EU-Händler:innen auch weiterhin versuchen, Schlupflöcher zu finden, und darauf hoffen, dass ihre Sendungen nicht zu dem kleinen Teil gehören, welcher vom Zoll kontrolliert wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Änderungen zu einem faireren Wettbewerb führen werden. Noch mehr Insights zum Online-Handel in 2021 findest du hier.

Kommentare aus der Community

Lisa am 12.06.2023 um 08:52 Uhr

Gut zu wissen, dass die EU-Regelungen im Bereich E-Commerce einige Veränderungen mit sich bringen, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer. Als Online-Händler muss man sich bewusst sein, dass man möglicherweise zusätzliche Steuern abführen muss, wenn man grenzüberschreitend verkauft. Es ist wichtig, die neuen Vorschriften zu beachten und gegebenenfalls die Preisgestaltung und Vertriebsstrategien anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben

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