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E-Commerce
Gläserne User: Google kauft Daten von Mastercard-Kunden

Gläserne User: Google kauft Daten von Mastercard-Kunden

Maja Hansen | 03.09.18

Die Daten werden an Werbetreibende übermittelt, um das Offline-Kaufverhalten besser zu analysieren und Erfolge von Online-Kampagnen feststellen zu können.

Dass Google Daten seiner Nutzer sammelt, ist bekannt. Doch nun geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter: Google kauft externe Daten ein, um das Offline-Kaufverhalten der Kunden zu analysieren und die Daten an seine Werbekunden weiterzugeben – ohne das Wissen der Mastercard-Besitzer.

Nach vier Jahren Verhandlung: Vertrag zwischen Google und Mastercard 

Wie letzte Woche herauskam, kauft Google Daten von Mastercard-Inhabern. Diese Zusammenarbeit zwischen dem Suchmaschinen- und dem Kreditkartenunternehmen sei dabei keine spontane Idee gewesen, sondern ein Ergebnis vierjähriger Verhandlungszeit. Die eingekauften Daten werden anonym mit den Profilen der eigenen User abgeglichen, um herauszufinden, ob Online-Anzeigen erfolgreich zum Kauf geführt hätten. Funktionieren soll das Ganze so: Wenn ein User eine Werbeanzeige anklickt, das Produkt aber nicht kauft, wird das neue Programm aktiv. In der kommenden Zeit wird beobachtet, ob der Kunde das angeschaute Produkt im stationären Einzelhandel erwirbt. Wenn dies der Fall ist, können Werbetreibende diesen Kauf als Erfolg für ihren Online-Werbeauftritt verbuchen. Bisher erfolgen diese Vorgänge ausschließlich in den USA.

Die Verhandlungen hätten sich laut GoogleWatchBlog so lange hingezogen, da Mastercard sich mehr als eine Einmalzahlung in Millionenhöhe versprach. Das Unternehmen wünschte sich eine Direktbeteiligung an den Werbeeinnahmen, da Mastercard sich als Erfüllungshilfe ansieht. Diese Forderung soll Google allerdings abgelehnt haben. Die Kooperation zwischen Google und Mastercard ist mittlerweile offiziell bestätigt, doch es gibt noch keine Informationen darüber, wie die vertragliche Regelung genau aussieht.

Mastercard-Kunden wurden nicht über Tracking informiert

Da Googles Werbekunden am Offline-Kaufverhalten interessiert sind, übermittelt das Unternehmen Mastercard-Transaktionsdaten nun an diese. So kann Google einen neuen Service bieten. Auf diese Weise jedoch werden Google- und Mastercard User gläsern – durch die neue Entwicklung in weiteren Bereichen, die sie bisher nicht hätten ahnen können. Das Prekäre an der Sache ist allerdings, dass Mastercard-Kunden über die neue vertragliche Vereinbarung nicht informiert wurden. Das Tracking wurde ohne Kenntnis der Kartenbesitzer ausgerollt.

Google verspricht, dass man keinen direkten Zugriff auf die Daten habe. Zusätzlich werde durch diverse Mechanismen sichergestellt, dass die Informationen miteinander verknüpft, aber nicht zu einem Profil verarbeitet werden. So soll Google keine vollständigen Mastercard-Datensätze gespeichert haben.

Ist diese Art der Datensammlung noch legitim?

Ist diese Form der Kooperation noch legitim? Vor allem der Umstand, dass User nicht über das Tracking informiert wurden, lässt Fragen offen. Mastercard-Kunden haben dem Kleingedruckten und somit dem Verkauf ihrer Daten in den AGB zugestimmt. Allerdings gingen sie wohl eher davon aus, dass diese an den Einzelhandel, aber nicht an Google gehen.

Bisher wusste Mastercard wo ihre Kunden ihre Einkäufe tätigen, hatte aber keine weiteren Hintergrundinformationen über den Menschen hinter der Karte – anders als Google. Das Unternehmen kennt die Nutzer sehr gut und weiß so viel über einzelne Personen wie keine andere Firma. Diese Kombination macht einen Mastercard-Besitzer zu einem gläsernen Kunden.

Das bisherige Tracking, das sich bislang nur auf US User bezieht, können sie über den Menüpunkt „Web and App Activity“ deaktivieren. Laut dem Nachrichtenportal Bloomberg hab es sogar innerhalb von Google mehrfache Kritik, dass Benutzenden ein Opt-out nicht deutlicher angeboten wurde.

Ob dieses Tracking in Europa möglich wird, bleibt offen. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO innerhalb der EU im Mai 2018 unterliegt das Ausspielen von Google-Werbung strengeren Richtlinien. So müssen User beispielsweise dem Verwerten ihrer Daten explizit per Opt-in zustimmen.

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