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E-Commerce
eBay, Vinted und Co.: Finanzamt erhält künftig auch Infos über Privatverkäufe

eBay, Vinted und Co.: Finanzamt erhält künftig auch Infos über Privatverkäufe

Selina Beck | 16.01.23

Viele User verkaufen ihre alten Sachen auf Plattformen wie eBay und Vinted. Da das Finanzamt künftig Auskünfte darüber erhält, muss einiges beachtet werden.

Passend zum Neujahresanfang mal wieder die Wohnung ausmisten und alte Kleidungsstücke, Dekoartikel und Möbel aussortieren – damit beginnen viele Menschen ihr Jahr und verkaufen ihre alten Gegenstände dann oft auf Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted. Da nun ein neues Steuertransparenzgesetz eingeführt wurde, müssen die E-Commerce-Plattformen zukünftig auch Transaktionen von Privatpersonen an die Steuerbehörden übermitteln.

Mehr steuerliche Transparenz

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll mehr steuerliche Transparenz entstehen, da die Betreiber:innen digitaler Plattformen dazu verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Verkäufer:innen auf diesen Plattformen erzielt wurden. Das betrifft auch Privatverkäufe.

Der Hintergrund dazu: Die Europäische Union vermutet, dass die Einkünfte, die auf diesen Wegen generiert werden, nicht alle ordnungsgemäß versteuert werden. So könnten beispielsweise Gewerbetreibende ihre Waren fälschlicherweise als Privatverkäufe bezeichnen.

Betroffen sind auch Plattformen, die Dienstleistungen anbieten, wie etwa Airbnb. Die Richtlinie gilt in der ganzen EU und soll für einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der EU sorgen.

Nicht alle Privatverkäufe werden gemeldet

Allerdings werden nicht alle Daten von Pivatverkäufer:innen an das Finanzamt übermittelt. Als Grenze wurde festgelegt, dass weniger als 30 Verkäufe pro Jahr oder weniger als 2.000 Euro an Einnahmen nicht gemeldet werden. Zudem gibt es auch eine steuerliche Grenze, da Gewinne unter 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei sind.

Damit müssen sich User, die nur ein paarmal im Jahr alte Sachen verkaufen, keine Gedanken über das neue Gesetz machen. Jedoch raten Expert:innen Privatverkäufer:innen dazu, ihre Verkäufe mit Verkaufsdatum sowie Einkaufs- und Verkaufspreis zu dokumentieren, um notfalls Nachfragen der Steuerbehörden beantworten zu können.

Wenn Privatverkäufer:innen mindestens 2.000 Euro Verkaufserlös erzielen oder mehr als 30 Transaktionen stattfinden, werden die Daten an das Finanzamt gemeldet. Ob die Plattformen nur diese Transaktionen weiterleiten oder sämtliche Umsätze der Verkäufer:innen, ist noch unklar. Die Daten umfassen dann Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID der Verkäufer:innen. Erlöse, Gebühren und Provisionen müssen ebenfalls gemeldet werden. Wie die einzelnen Plattformen das neue Gesetz im Detail umsetzen, bleibt abzuwarten.


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Kommentare aus der Community

Lisa am 12.06.2023 um 09:02 Uhr

Ich finde es wichtig, sich über die steuerlichen Aspekte von Privatverkäufen im E-Business zu informieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ich wusste nicht, dass zukünftig auch die Transaktionen von Privatpersonen an die Steuerbehörden übermittelt werden müssen. Gut zu wissen, dass Gewinne unter 600 Euro steuerfrei sind.

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noGender am 31.01.2023 um 10:50 Uhr

Dieser Text ist grammatikalisch falsch und praktisch unlesbar!

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Niklas Lewanczik am 31.01.2023 um 11:14 Uhr

Hallo noGender,

du hast zwar recht, nach aktuellen amtssprachlichen Regelungen ist eine gendergerechte Schreibweise grammatikalisch nicht korrekt. Das heißt aber keineswegs, dass es nicht gestattet ist. Zumal viele Verlage, Publikationen, Organisationen etc. ebenfalls auf eine derart inklusive Sprache setzen. Und: Sprache wandelt sich und es ist möglich, Regeln anzupassen.

Dass die Inhalte deshalb unlesbar werden, sehen wir nicht so. Wir wissen, dass es eine Hürde beim Leseprozess geben kann, plädieren aber für Toleranz gegenüber der Schreibweise, die inklusiv ist.

Liebe Grüße

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Mylab am 13.07.2023 um 13:42 Uhr

Hi Niklas, ich finde es super, dass der Text gegendert wurde. Damit ihr nicht nur Negativität abbekommt. :)

Antworten
Niklas Lewanczik am 13.07.2023 um 16:25 Uhr

Hi Mylab,

danke für dein Feedback. Das freut uns wirklich sehr.

Liebe Grüße

Antworten
KaTz am 31.01.2023 um 10:22 Uhr

Es gibt genügend Händler auf diesen Plattformen die ihre neuen Artikel als „privat“ verkaufen. Somit wird der Kunde um das Rückgaberecht und die Gewährleistung betrogen. Alleine deshalb muss sowas unterbunden werden.

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Ralf am 02.02.2023 um 20:03 Uhr

Ja, hab ich auch schon so auf Ebay gesehen. Hat 30.000 Bewertungen, steht aber als privater Verkäufer drin.

Aber im Gewährleistungsfall würde ich dem Ballett machen und im Notfall wegen Betrugs verklagen :-)

Antworten
pio am 30.01.2023 um 20:50 Uhr

wenn ich für einem privaten Verkauf bei ebay weniger erhalte, als mich der Gegenstand beim Erwerb gekostet hat (übrigens bezahlt mit versteuertem Geld), beteiligt sich dann der Fiskus auch am Verlust?

Antworten
Peter am 31.01.2023 um 10:35 Uhr

Wenn man es gewerblich verkauft, ja.

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Pitt am 31.01.2023 um 11:39 Uhr

Auch beim Privatverkauf können Gewinne mit Verlusten verrechnet werden; sollte die Finanzverwaltung das anders sehen, werden die Gerichte mit Sicherheit so entscheiden.

Es kann aber sein, daß dazu nur Geschäfte im selben Jahr miteinander verrechnet werden dürfen. Ob man aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften auch Verlustvorträge bilden kann, kann ich nicht einschätzen. Bei Wertpapieren geht das, aber das sind keine privaten Veräußerungsgeschäfte.

Übrigens kann man verschiedene Einkommens-Arten in der Regel nicht miteinander verrechnen. Z.B. kannst Du einen Verlust aus Aktiengeschäften nicht mit Deinem Einkommen aus Deinem Arbeitsverhältnis verrechnen. Sehr wohl aber wie gesagt mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften. Genauso ist es bei privaten Veräußerungen.

Die überwältigende Mehrheit der privaten Nutzer mag zwar von der Datenübermittlung betroffen sein, steuerlich hat das aber exakt gar keine Auswirkung. Ich kenne keine Privatperson, die ihr gebrauchtes Zeug auf solchen Plattformen *mit Gewinn* verkauft. Steuerlich kannst Du also ruhig für 20.000 EUR im Jahr verkaufen, ohne daß Du dafür etwas abführen mußt – solange Dich die verkauften Sachen mehr als die 20.000 EUR gekostet haben.

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Ernst kannnichtmehr am 18.01.2023 um 00:06 Uhr

Weil es immer die kleinen Bürger sein müssen da sie sich keinen Urlaub leisten sollen oder mal was anderes was sonst nicht möglich wäre.
Der Staat hat jetzt soviel Geld gespendet und wie immer müssen die kleinen bezahlen. Das war ja schon immer so.
Kein Wunder das soviele aus Deutschland wegziehen wollen. echt armes Deutschland ist es geworden. Bald wird auch noch der Toilettengang versteuert in Restaurants wegen Wasserverbrauch, steht dann auf Rechnung Nutzung Wasser für Toiletten.

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Peter am 31.01.2023 um 10:45 Uhr

Dann zieh doch weg.
Niemand hat vor, den Toilettengang zu versteuern. Aber wenn der Wirt sich den bezahlen lässt, muss er diesen Gewinn versteuern. Du zahlst auf dein Klopapier auch Mehrwertsteuer.

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J.st am 17.01.2023 um 20:16 Uhr

Lieber Staat! Was ist denn an privat! nicht zu verstehen?
Last doch einfach die Bürger in Ruhe! Diese staatliche Gier ist einfach nicht mehr ertragbar!
Wir haben uns den eigenen Überwachungsstaat erschaffen. Können wir auch bald als Stasi bezeichnen. Wollen wir das?

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A.Wo am 31.01.2023 um 10:47 Uhr

Ganz genau! Da gehe ich vollständig mit. Traurig, was aus uns geworden ist. Aber ich garantiere, daß sich auch bei der nächsten Wahl nichts ändern wird. Wie die Lämmer zur Schlachtbank…

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Kalinowsky am 25.01.2023 um 12:28 Uhr

richtig,Hauptsache die rüstungsindustrie rafft gierig,genau wie früher.aktionäre,Kriegstreiber U.lobbyarschlöscher. in

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Jaypea am 22.01.2023 um 21:08 Uhr

Habe schon einige Händler (z.B. Schmuck) erlebt, die sagen: „Kannst auch mit PayPal zahlen, mach einfach für Freunde und Familie“. Das geht den Staat dann eben doch was an ;)

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