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Digitalpolitik
Washington verklagt Facebook und Google wegen intransparenter Wahlkampfwerbung

Washington verklagt Facebook und Google wegen intransparenter Wahlkampfwerbung

Niklas Lewanczik | 06.06.18

Der Generalbundesanwalt aus Washington hat einen Prozess gegen Facebook und Google angestoßen, da Informationen zu Wahlkampfwerbung im Staat nicht offenbart wurden.

Google und Facebook profitieren alljährlich von Wahlkampfwerbung. Dennoch haben sie es mitunter versäumt, Informationen dazu zu veröffentlichen – was nach dem Gesetz vonnöten ist. Jetzt klagt der Generalbundesanwalt von Washington, Bob Ferguson gegen die Unternehmen. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Mangel an öffentlich gemachten Informationen zum Wahlkampf im Staat Washington.

Klage aus Washington: Das Recht zu sehen, wer für politische Werbung zahlt

Zu Beginn der Woche wurde vonseiten der Generalbundesanwaltschaft in Washington Klage gegen Facebook und Google eingereicht. Sie nimmt Bezug auf das Versäumnis der Internet-Riesen spezifische Informationen im Kontext von Wahlkampfwerbung auf ihren Plattformen zu archivieren und zugänglich zu machen. In dem speziellen Klagefall geht es konkret um Wahlkampfwerbung in besagtem Staat.

Das Finanzgesetz des Staates erfordert, dass Unternehmen, die politische Werbung verkaufen, Angaben zu den Käufern politischer Werbung aufbewahren. Des Weiteren müssen diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das geht aus der offiziellen Meldung des Büros des Generalbundesanwalts hervor. Dort konkretisiert Bob Ferguson:

Washington’s political advertising disclosure laws apply to everyone, whether you are a small-town newspaper or a large corporation. Washingtonians have a right to know who’s paying for the political advertising they see.

Die Unternehmen, hier bezogen auf Google und Facebook, müssen sowohl die Quellen der Werbung – also die Käufer – als auch die entsprechenden Zahlungen offenlegen. Dazu gehören bei der Wahlkampfwerbung Informationen wie:

  • Namen eines Kandidaten oder die befürwortete/abgelehnte Maßnahme
  • Daten, zu denen der Advertiser den Service bereitgestellt hat
  • Namen und Adressen derjenigen, die eine Werbung sponsern
  • die gesamten Kosten der Werbung: wer dafür zahlte und mit welchen Methoden dies vonstatten ging

Der konkrete Fall in Washington: Nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten

Facebook und Google haben in den letzten zehn Jahren nach Angaben der Bundesstaatsanwaltschaft 3,4 beziehungsweise 1,5 Millionen US-Dollar von Kandidaten und Komitees aus Washington für Wahlwerbekampagnen erhalten.

Im April waren nun Bürger des Staates an die Bundesstaatsanwaltschaft herangetreten, da die Unternehmen viele der Informationen zu diesen Kampagnen nicht beibehalten oder öffentlich gemacht hätten. Nach dem Gesetz dürfen Zivilisten die Unternehmen, die Werbung verkaufen, besuchen, um die bereitzustellenden Informationen einzusehen. Doch diese Option hatten Facebook und Google verwährt.

So wirft Bob Ferguson den Unternehmen nun vor nicht alle der Angaben, die nach dem Gesetz hätten gespeichert und öffentlich gemacht werden müssen, archiviert zu haben. Darunter die Namen und Kosten für die Wahlwerbekampagnen in Washington, etwa 2017. Der Staat klagt auf Strafmaßnahmen wie Bußgelder und Unterlassungsanspruch. Innerhalb von 20 Tagen können die beschuldigten Parteien sich zu den Vorwürfen des Klägers äußern.

Bußgelder dürften Google und Facebook kaum etwas anhaben können. Findet das Gericht jedoch heraus, dass wissentlich Informationen zu Wahlwerbung nicht erhalten und oder zugänglich gemacht wurden, dürfte das der Reputation der Unternehmen extrem schaden. Die Folge könnte sein, dass der Zugang zu solchen Angaben für die Öffentlichkeit in Zukunft erleichtert wird, was der Transparenz bei derlei Kampagnen nur zuträglich wäre. Immerhin könnte die Klage durch den Generalbundesanwalt Ferguson bei einem Erfolg zum Präzedenzfall werden; der der Offenheit bei Werbung im politischen Kontext ihren rechtmäßigen Platz zuweisen sollte.

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