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Digitalpolitik
Update: Rechtsausschuss der EU stimmt Urheberrechtsreform zu

Update: Rechtsausschuss der EU stimmt Urheberrechtsreform zu

Niklas Lewanczik | 27.02.19

Der Rechtsausschuss der EU hat dem Vorschlag zur Urheberrechtsreform zugestimmt, womit dieser eine weitere Hürde nimmt. Das Parlament kann ihn noch stoppen.

Die Debatte um die Urheberrechtsreform der EU – derzeit durch zahlreiche Proteste und Demonstrationen gegen den umstrittenen Artikel 13 besonders medienwirksam – nimmt weiter Fahrt auf. Gestern stimmte der zuständige Ausschuss der EU dem Vorschlag zu. Einzig die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments könnte die Reform noch kippen. Dabei warnt selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte vor den Folgen.

Deutliche Fürsprache im Rechtsausschuss

Wie verschiedene Medien, darunter das ZDF, berichteten, hat der Rechtsausschuss der EU dem EU-Urheberrechtsvorschlag zugestimmt. Dabei wurde, wie auch EU-Parlamentsmitglied und Reformgegner Tiemo Wölken darstellt, 16 mal für den Vorschlag und neun mal dagegen gestimmt.

Der Rechtsausschuss folgt mit seiner Entscheidung der Einigung der EU-Staaten, die zuletzt samt Kompromisslösungen eher überraschend im Rat der Europäischen Union erzielt worden war. Der nächste und letzte Schritt in der Entscheidung über die höchst umstrittene Reform ist die Abstimmung im EU-Parlament im März. Dieses hatte sich 2018 bereits einmal gegen und einmal für die Reform ausgesprochen. Eine Mehrheit ist im kommenden Monat kaum sicher. Allerdings ist diese Abstimmung die letzte Möglichkeit, um die Reform in dieser Form abzuwenden.

Die Urheberrechtsreform hat viele Widersacher

Insbesondere Artikel 11 und 13 der Reform stehen auf dem Prüfstand und wurden von zahlreichen Kritikern als innovations- und freiheitsgefährdend eingestuft. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley beispielsweise ist nicht überzeugt – und nun warnt auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, offiziell vor den etwaigen Konsequenzen:

Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden. Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.

Zwar ist hierbei noch nicht miteinbezogen worden, dass gerade kleinere Unternehmen von Artikel 13 ausgenommen sein sollen, dennoch ist die Kritik nicht unerheblich. Kelber sieht die Gefahr, dass weiterhin Datenoligopole gestärkt werden.

Was Artikel 13 genau bedeutet, welche Folgen er für die Internetlandschaft haben kann und wie in Deutschland von Politik und Experten Position bezogen wird, könnt ihr in unserem Beitrag zum Thema nachlesen.

Am 23. März sind bundesweit Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform geplant. Demnach wird der nächste Monat für die Entwicklung der Internetkultur in der EU entscheidend. Die Politik täte gut daran, den zahlreichen Widerstand und die Gegenstimmen selbst der höchsten Datenschutzbeauftragten usw. ernst zu nehmen und in eine Entscheidung miteinzubeziehen.

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