Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Digitalpolitik
Strenge Regeln für AI-Einsatz: EU-Parlament verabschiedet großes KI-Gesetz
Europaflagge, © Markus Spiske - Unsplash (Änderungen wurden vorgenommen via Canva)

Strenge Regeln für AI-Einsatz: EU-Parlament verabschiedet großes KI-Gesetz

Niklas Lewanczik | 14.03.24

Laut EU-Parlament bildet der beschlossene AI Pact das erste KI-Gesetz weltweit. Dieses unterteilt KI-Einsatzgebiete in vier Kategorien und verbietet bestimmte Anwendungen. Es gibt jedoch Ausnahmen und für Unternehmen und Institutionen bleiben 24 Monate, ehe alle Punkte anwendbar sind.

Am 13. März stimmte das EU-Parlament über den AI Act ab. Mit 523 zu 46 Stimmen – bei 49 Enthaltungen – wurde dieser verabschiedet. Das laut Parlament global erste KI-Gesetz seiner Art soll Grundrechte von Bürger:innen schützen und technische Innovationen fördern. 20 Tage nach der Verkündung tritt die Verordnung in Kraft; einige Praktiken müssen nach 24 Monaten, andere schon nach sechs Monaten an das Gesetz angepasst sein.

Was das Gesetzt verbietet und welche Ausnahmen es gibt

Zu den verbotenen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum zählen „unter anderem die biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken“. Allerdings soll es streng kontrollierte Ausnahmen bei der sogenannten Fernidentifizierung in Echtzeit für Strafverfolgungsbehörden geben. Das Parlament erklärt:

[…] Entsprechende Systeme dürfen beispielsweise genutzt werden, um gezielt nach einer vermissten Person zu suchen oder einen Terroranschlag zu verhindern. Der Einsatz von KI-Systemen zur nachträglichen Fernidentifizierung gilt als hochriskant. Hierfür ist eine gerichtliche Genehmigung nötig, die mit einer Straftat in Verbindung stehen muss.

Insgesamt bestimmt die Risikokategorie, in die bestimmte Systeme und Anwendungen eingeordnet werden, die Voraussetzungen, die die Betreiber:innen erfüllen müssen. Dabei gibt es vier Risikokategorien: ein geringes, ein limitiertes, ein hohes und ein inakzeptables Risiko.

Risikoklassen für KI, © EU-Parlament
Risikoklassen für KI, © EU-Parlament

Wer in der EU mit KI-Systemen und -Anwendungen arbeitet, muss sich also künftig an die Regularien des AI Acts halten und spezifische Transparenzbestimmungen einhalten. So muss beispielsweise offengelegt werden, welche Daten für das Training von KI-Modellen verwendet werden. Auch müssen mit AI bearbeitete Bilder, Audio- oder Videoelemente (hier schreibt die EU von Deepfakes) „in Zukunft eindeutig als solche gekennzeichnet werden.“

Damit sich Unternehmen auf die Anforderungen des KI-Gesetzes einstellen können, hat die EU den AI Pact ins Leben gerufen. Auf der Website der EU-Kommission heißt es dazu:

The Pact will allow front-runners and ambitious participants to test and share their solutions with the wider community, giving them a first-mover advantage.

Mit dem AI Act wiederum möchte das EU-Parlament auch Innovationen und KMU fördern. So sollen fortan in den Mitgliedsstaaten Reallabore für KI-Tests eingerichtet werden, die von KMU und Startups für die Innovation und Entwicklung ihrer KI-Systeme genutzt werden können.

Welchen Einfluss das Gesetz realiter haben wird, das dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen. Tech-Unternehmen und AI-Anwender:innen müssen sich jedenfalls auf strenge Regeln einstellen. Eine Implementierung ähnlicher Gesetzesvorgaben ist auch in anderen Regionen der Welt vorstellbar. Sofern du mehr über den AI Act erfahren möchtest, kannst du dir die Hinweise zu den wegweisenden Regeln der EU durchlesen.


Quo Vadis KI:

Was der AI Act für Unternehmen bedeutet

© Shane Rounce - Unsplash (Änderungen wurden vorgenommen via Canva), Glühbirne mit roter Reflexion, dunkler Hintergrund
© Shane Rounce – Unsplash (Änderungen wurden vorgenommen via Canva)

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*