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Digitalpolitik
§50a-Wahnsinn: Warum deutsche Werbetreibende Googles Steuern zahlen sollen

§50a-Wahnsinn: Warum deutsche Werbetreibende Googles Steuern zahlen sollen

Anton Priebe | 26.02.19

Die Finanzbehörden schrecken deutsche Unternehmer auf. Sie sollen unerwartete Steuerrückzahlungen in beträchtlicher Höhe leisten - für Werbung auf Google, Facebook & Co.

Die Finanzbehörden wollen die Werbeausgaben von deutschen Unternehmen an Google, Facebook & Co. mit 15 Prozent besteuern. Diese sollen sogar rückwirkend für bis zu sieben Jahre geleistet werden. Sollte sich diese Idee, die offenbar in Bayern geboren wurde, als rechtens erweisen, befinden sich unzählige Unternehmen in existentieller Gefahr. Momentan befindet sich die ganze Online-Werbebranche in Aufruhr und wartet auf einen einheitlichen Beschluss vom Bundesfinanzministerium.

§50a ESTG – ein altes Gesetz wird neu interpretiert

Die Finanzbehörden haben einen raffinierten Weg gefunden, um endlich Steuern auf die Leistungen von Internetriesen im Inland zu fordern. Leider trifft dies nicht die Konzerne direkt, sondern sämtliche Advertiser, die deren Werbeplattformen hierzulande nutzen. Die Grundlage dafür bildet ein beinahe in Vergessenheit geratenes Gesetz, das neu ausgelegt wird: die sogenannte Quellensteuer aus §50a ESTG.

Der Paragraph besagt:

(1) Die Einkommensteuer wird bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs erhoben

[…] 3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, herrühren […]

Nach der Auslegung der Behörden wird ein Werbebanner, den Google im Netz bereitstellt, den Werbetreibenden „zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen“. Dabei handelt es sich speziell um eine „Überlassung der Nutzung von Verfahren“ – womit Googles damit verbundener Algorithmus gemeint ist – die somit steuerrelevant wird.

Ursprünglich soll die Quellensteuer verhindern, dass ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland hierzulande steuerfrei Geschäfte machen. Beispielsweise haften so Konzertveranstalter für internationale Bands, die für sie auftreten und an denen sie verdienen. Die Übertragung auf den digitalen Werbekosmos ist originell, erscheint jedoch irrsinnig.

Trotzdem sollen nun deutsche Werbetreibende 15 Prozent der Ausgaben, die beispielsweise an Google geflossen sind, nachträglich in die Staatskasse zahlen. Die Steuer können sie sich dann im Nachhinein von Google wiederholen – soweit die Theorie. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass insbesondere auf Mittelständler aber auch kleine Startups teils Millionenforderungen zukommen, die sie vorstrecken müssen, aber wohl kaum können. Selbst wenn das möglich wäre, ist die Hoffnung auf eine spätere Rückzahlung von Konzernen wie Google, Facebook & Co. aussichtslos. An den Anwälten haben sich die Behörden selbst die Zähne ausgebissen.

Deutsche Unternehmen als Steuereintreiber für den Staat

Die ersten Meldungen von betroffenen Unternehmen stammen aus Bayern. Bei Betriebsprüfungen tauchten auf einmal wahnwitzige Steuerforderungen auf. So beleuchtet das ZDF in Frontal 21 den Fall Schoenberger, ein deutscher Mittelständler, der zwischen zwei und vier Millionen Euro für die Nutzung von AdWords nachzahlen soll. Kein Unternehmen schafft Rücklagen in der Höhe, die im Voraus nicht kalkulierbar waren. Startups schon gar nicht. Der Tipp des Steuerberaters Alexander Reichl lautet sich zur Wehr setzen bis hin zur Klage. Das Problem: Auch Gerichtsverfahren kosten Geld und dauern erfahrungsgemäß lange.

Warum also geht man deutschen Unternehmen an den Kragen, nachdem die Digitalisierung auf Bundesebene eh schon halb verschlafen wurde? Werner Kubitscheck, Geschäftsführer der netzeffekt GmbH, kann den Diskurs über eine „Digitalsteuer“ immerhin nachvollziehen:

Die Diskussionen und Überlegungen zur Digitalsteuer mögen durchaus berechtigt sein. Nachdem es bislang nicht gelungen ist eine direkte Lösung zur Besteuerung der GAFAs zu finden, versucht man nun inländische Unternehmen zur Steuereintreibung einzuspannen. Diese Vorgehensweise schädigt die inländische Wirtschaft und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit genau der Industrie, die man ja eigentlich als so wichtig und förderungswürdig erachtet.

Ähnlich argumentiert Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern, Unternehmensrecht & -finanzierung von Bitkom:

Wir sehen das Vorgehen der bayerischen Finanzverwaltung kritisch. Zum einen wirkt es sich für deutsche Unternehmen nicht positiv aus, wenn sie zusätzlich zu der im internationalen Vergleich ohnehin schon hohen eigenen Steuerbelastung nun auch noch für die Steuern ihrer Geschäftspartner herangezogen werden sollen. Zum anderen ist es zweifelhaft, ob ausländische Anbieter von Online-Werbung nach geltenden deutschen Steuergesetzen überhaupt ihre Einnahmen aus diesen Leistungen in Deutschland versteuern müssen. Die bayerische Finanzverwaltung nimmt eine solche Steuerpflicht an, aus Sicht des Bitkom trifft diese Annahme jedoch nicht zu und ist auch mit der bisherigen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren.

Ein einheitlicher Entschluss bleibt abzuwarten

Inwiefern die Praxis tatsächlich rechtens ist, bleibt zu klären. Die Abstimmung der Finanzbehörden bleibt noch aus – auf Bundesebene wird daher zunächst abgewartet. Alle Fälle werden indes offen gehalten und Bescheide nicht vollstreckt. Auch der BVDW beschäftigt sich mit dem Thema §50a und prüft das Vorgehen der Behörden.

Aufatmen können Unternehmer einstweilen in Hessen. Gegenüber der Wirtschaftswoche gab ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zu Protokoll: „Die beschriebene Praxis wird von den Finanzämtern in Hessen nicht angewandt und ist auch nicht geplant.“ Es bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Bundesländer erkennen, dass dies der falsche Weg ist, um Internetkonzerne zu besteuern.

Kommentare aus der Community

Harald am 28.02.2019 um 10:29 Uhr

Sollte die Auslegung des §50a ESTG seitens der Finanzbehörden rechtliche Bestätigung vor den Gerichten finden, wird sich das Bundesland Hessen genauso anschließen müssen, wie auch alle anderen Bundesländer nachfolgen werden. Es handelt sich nunmal um ein Steuergesetz, wenn auch die Auslegung der Finanzbehörden sehr, belassen wir es im Moment bei einer freundlichen Bezeichnung, „kreativ“ ist. Nur weil im Moment keine weiteren Bescheide erlassen werden, sind doch Begehrlichkeiten geweckt worden. Und die freiwillige Aussetzung der Vollstreckung ist eben doch nur eine Aussetzung, kein Verzicht, die Forderung bleibt bestehen.
Damit wäre dann aber auch jegliche steuerliche Rechtssicherheit, leider wie schon so oft, über den Haufen geworfen worden.
Wie sollte man jetzt verfahren, betreibt man Werbung über Google, Facebook, usw.? Macht man sich unter Umständen zum Steuerzahler für die selbigen Unternehmen, die sich ihre Dienste teuer bezahlen lassen?
Wie ist es mit den Shops von Amazon, Ebay und ähnliche? Ist hier die gleiche Betrachtungsweise zu erwarten? Damit würde dann die Besteuerung auch für Kleinunternehmen ein hoher Kostenfaktor, denn selten ist die Gewinnspanne dort hoch genug, um Rücklagen für diese Forderungen zu bilden.
Natürlich ist es schön, sich erleichtert zurückzulehnen, mit dem Gedanken kein Betroffener zu sein.
Aber jeder sollte sich die Frage stellen, inwiefern man für sich selbst eine derartige Praxis, nämlich der Neuinterpretation eines alten Gesetzes, erwärmen kann. Es gibt natürlich die Neider (das geschieht denen ganz Recht, die verdienen sowieso alle viel zu viel), aber das eigentliche Problem ist das nachträgliche Schaffen von Fakten, die zu einer vollkommenen Rechtsunsicherheit führen.
Ist das wirklich im Interesse des Staates, also von uns? Sind diese Beamten dann im eigentlichen Sinne Diener von uns, wenn sie Gesetze in jeder beliebigen Form eine neuinterpretieren und ohne Vorwarnung gegen uns einsetzen? Es handelt sich immerhin um ´bereits beschiedene Steuerjahre und die entsprechende Überprüfung. Wer trägt die zusätzlichen, nicht unerheblichen Kosten?

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Andreas am 27.02.2019 um 16:40 Uhr

Das Problem ist viel weitreichender. Wenn die Auffassung der bayrischen Finanzverwaltung Bestand hat, dann ist jede Art von Online-Werbung davon betroffen, egal bei wem und wie diese geschaltet wird.

Ich finde es geradezu grotesk, dass der deutsche Staat deutsche Unternehmen zur Kasse bittet, um die großen Internetkonzerne zu treffen. Und dies vor dem Hintergrund, dass Deutschland, beim Versuch auf europäischer Ebene Lösung hierfür zu finden, sich immer wieder weigert oder versucht diese zu verzögern.

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Volker am 27.02.2019 um 10:34 Uhr

Bitte, können wir die Kirche im Dorf lassen?

Ein Startup, das mit einer millionenschweren Forderung der Finanzbehörden rechnen müsste, hätte zuvor eine Adwords-Kamapgne im Wert von mindestens 6,6 Mio Euro fahren müssen. Wie viele gibt es davon? Startups mit so einem dicken Geldbeutel sind meist gut durchfinanziert.

Und der wichtigste Satz im Text lautet, dass die Bescheide nicht vollstreckt werden.

Antworten
Thorsten am 27.02.2019 um 07:39 Uhr

Ich würde vorsichtig behaupten, dass wenn das Ministerium dieser Forderung nachgibt und die Besteuerung ansetzt, ca. 60-80% aller digitalen Unternehmen in Deutschland von heute auf Morgen Insolvenz ankündigt. Da sind wir froh, dass wir nie Google Adwords für unsere Kunden eingesetzt und mehr auf traditionelle Wege und Werte gesetzt haben. Puh ;-)

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