Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Digitalpolitik
Google lehnt milliardenschweren Lizenzvertrag mit VG Media ab

Google lehnt milliardenschweren Lizenzvertrag mit VG Media ab

Niklas Lewanczik | 24.04.19

Die VG Media fordert im Kontext der EU-Urheberrechtsrichtlinie in einem Vergleich mit Google 1,24 Milliarden Euro und einen Lizenvertrag; Google lehnt das ab.

Die VG Media sieht sich als Vertreter deutscher Presseverleger berufen, mit Google eine Einigung im Rahmen des Leistungsschutzrechts zu finden. Die Gesellschaft sieht ihre Ansprüche durch die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie bestätigt und möchte einen milliardenschweren Lizenvertrag mit Google abschließen. Im Streit um Ansprüche auf rückwirkende Zahlungen fordert sie 1,24 Milliarden Euro. Google lehnt solche Zahlungen ab. Zudem ist die Richtlinie noch weit von einer Umsetzung entfernt.

Der Streit: Google vs. Presseverleger

Vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin hat die VG Media mit Google einen Rechtsstreit über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger angestrengt, der noch nicht vorüber ist. Allerdings sieht sich die Gesellschaft durch Artikel 15 der jüngst beschlossenen EU-Urheberrechtsrichtlinie in ihren Ansichten bestätigt. Und im Kontext dieser Richtlinie wurde Google nun ein Vergleich unterbreitet. Das Unternehmen soll für Ansprüche vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 ganze 1,24 Milliarden Euro zahlen, wie die FAZ berichtet. Mit dieser Zahlung würde der Rechtsstreit auch beigelegt.

Darüber hinaus schlägt die VG Media Google einen EU-weiten Lizenzvertrag für die Domains google.com, google.de (und sämtliche entsprechende Länderkürzel wir „.fr“ usw.) und Google News vor. Zwischen 2019 und 2024 sollen pauschale Summen zwischen 3,44 Milliarden (2019) und 8,5 Milliarden Euro (2024)  gezahlt werden. Diese Summen gelten dann, wenn es ein Verlagsrecht für alle EU-Staaten gibt, das gegenüber Google Anwendung finden soll. Die Voraussetzung für die Vertretung durch die VG Media ist, dass die Gesellschaft die Rechte aller Verlage und Sender in der EU wahrnimmt. Dann würden die Summen nach einem Schlüssel an die einzelnen Rechtewahrnehmer in der EU verteilt.

Google lehnt ab und die Rechtslage bleibt unklar

Der Anspruch der VG Media steht auf wackligen Füßen. Immerhin ist zwar die EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen, die Direktive wurde jedoch noch nicht veröffentlicht – und eine Umsetzung in deutsches Recht liegt noch immer in der Zukunft.

Im Rechtsstreit zwischen der VG Media, die zum Beispiel Axel Springer oder Dumont vertritt, und Google vor dem Landgericht Berlin wurde der Europäische Gerichtshof angerufen und auch von diesem gibt es noch keine endgültige Entscheidung bezüglich des deutschen Presseleistungsschutzrechts.

Google jedenfalls weist die Forderungen der VG Media allesamt zurück. Gegenüber Heise verkündete das Unternehmen:

Wir kommentieren derlei haltlose Gedankenspiele nicht.

Man wolle demnach nicht auf die Forderungen eingehen, die die VG Media zumindest in Bezug auf den Vergleich als eine Art Befriedung dargestellt hatte. Nach Informationen Heises überlegt Google derzeit derart zu reagieren, dass man Verlegern eine Art eigene Rechnung zukommen lässt, die für hunderte Millionen Klicks ausgestellt wird, welche die Verleger über die Suchmaschine erhalten haben. Diese seien immerhin frei monetarisierbar gewesen. Würde Google hier einen auch nur geringen Tausenderkontaktpreis ansetzen, beliefe sich die Rechnung auf eine enorme Summe.

Durch die verfrühte und stolze Forderung der VG Media erhält nun auch die Debatte um ein Leistungsschutzrecht wieder mehr Feuer.

Entsprechend der Erwartung wird Google keine Milliarden Euro an Presseverleger oder die VG Media zahlen, um deren Forderungen nachzukommen; erst recht nicht, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt. Hier muss auf die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform sowie eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet werden. Erhalten die Presseverlage hingegen eine Rechnung von Google – und ist diese legitim –, dann könnte der Konflikt auf ein ganz neues Level steigen. Da die Urheberrechtsrichtlinie im Artikel 15 noch Raum für Interpretationen lässt und Google seine Marktmacht schon zuvor bewiesen hat, könnte man vermuten, dass die Suchmaschine letztlich am längeren Hebel sitzt. Eine Milliardenzahlung im Rahmen des Leistungsschutzrechts scheint nur durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen zu sein. Das könnte jedoch zur Folge haben, dass Googles Dienste wie „News“ in der EU langfristig an Wertigkeit verlieren. Wir sind gespannt auf die nächste Episode der Auseinandersetzung.

Kommentare aus der Community

P.G. am 26.04.2019 um 15:19 Uhr

Google könnte ja mal auf Grund der unklaren Rechtslage um sich nicht weiter „strafbar“ zu machen vorübergehend ALLE Google-Services (inklusive Android Apps/Services) in der EU abschalten. Das wäre wohl ein ordenliches Chaos und dann käme die ganze Tragweite des neuen CDU-Urhebergesetzes auch mal beim Wähler an.

Antworten
Benny am 25.04.2019 um 00:01 Uhr

Ich hoffe ja so, dass Google sein Google News in Europa einfach killt und den Verlagen mal richtig der Traffic unterm Arsch wegbricht. Oder es werden einfach große Verlage ausgeschlossen und nur kleinere Blogs und Verlage, die sich nicht von der VG Media vertreten lassen, dürfen es weiterhin nutzen. Allein die Vorstellung für eine Clickbait Focus Überschrift zu zahlen treibt mir einfach die Lachtränen in die Augen. Keine Ahnung wie man sowas verlangen kann.

Antworten
Marko Grotke am 25.04.2019 um 07:48 Uhr

Nachdem die VG Media die deutschen EU-Parlamentarier (vornehmlich aus der CDU und SPD) erfolgreich gekauft hatte um diese haarsträubende Richtlinie durchzusetzen, werden die einfach Größenwahnsinnig. Wenn Google News abgeschaltet wird und der Traffic und damit Werbeeinnahmen für Bild und Co wegfallen, bin ich mal auf das Geschrei gespannt.

Antworten
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*