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Digitalpolitik
Facebook verklagt die Ferieninsel Norderney

Facebook verklagt die Ferieninsel Norderney

Stephanie Ludermann | 21.04.12

US-Konzern Facebook verklagt die Nordsee Insel Norderney wegen eines videofähigen Badekarrens mit dem Namen "Facebox".

Die Ferieninsel Norderney ist bekannt für seinen tollen Strand uns steht für Ruhe, Erholung und Entspannung pur. Die Ruhe wird jedoch aktuell durch eine missliche Situation ein wenig gestört. Wie der NDR online und ZDnet.de berichteten, verklagte der Social Network Riese Facebook, die Ferieninsel Norderney wegen ihrer „Facebox“. Auslöser hierfür war zum einen der identische Schriftzug der Facebox, zum anderen der doch sehr ähnlich klingende Name.

Die Kurverwaltung von Norderney stellte vor einiger Zeit einen alten Badekarren am Strand auf, indem Touristen, Badegäste oder die Bewohner von Norderney eine Videobotschaft hinterlassen können. Diese Videobotschaften können dann auf YouTube oder Facebook  veröffentlicht werden. Auch auf der Facebook Fanpage von Norderney, sind die Videos zu finden. Vom Grundprinzip her eine simple aber ebenso geniale Vermarktungsstrategie, die der Ferieninsel dazu verhelfen sollte mehr Gäste auf die Insel zu locken. Problem an der ganzen Geschichte: Der Badekarren wurde von Direktor Wilhelm Loth „Facebox“ getauft. Das passt Facebook natürlich gar nicht. Dazu muss man jedoch sagen, dass sich der Direktor der Kurverwaltung Norderney, den Namen „Facebox“ bereits Anfang 2011 hat schützen lassen und als Markenname ganz offiziell im Register nach zu lesen ist. Das interessiert Facebooks CEO Mark Zuckerberg jedoch herzlich wenig, denn auch dagegen klagte die Social Network Plattform. Schließlich trennt der Name Facebook und Facebox, gerade mal zwei Buchstaben.

Inga Devermann ist auf Norderney für die Abteilung Neue Medien verantwortlich und wehrt sich gegen die Vorwürfe des blauen Internet Riesen, indem sie dem Hamburger Abendblatt gegenüber die Namensfindung erklärte: „In der Box sollen unsere Gäste Gesicht zeigen – so sind wir auf den Namen „Facebox“ gekommen.“. Auch Kurdirektor Loth kann die Anklage nicht ganz nachvollziehen und konterte mit schlagkräftigen Argumenten: Dem NDR gegenüber teilte er mit: „Wir wenden uns auf Norderney ausschließlich an Urlauber, die am Badekarren vorbeigehen und dort ihre Videobotschaft aufnehmen wollen“. Wenn man mal ehrlich ist, hat der Direktor der Kurverwaltung Norderney gar nicht mal so unrecht, denn Facebook und Facebox sind in ihrer Funktion komplett unterschiedlich und können eigentlich gar nicht miteinander verglichen werden. Wilhelm Loth möchte nun erst einmal mit aller nordischen Gelassenheit abwarten, wie sich das Münchener Patentamt entscheidet. Eines stellt er jedoch von Beginn an klar: Im Zweifelsfall wäre man zwar bereit nach einem neuen Namen zu suchen, den Betrieb des Badekarrens möchte man auf Norderney aber definitiv nicht einstellen.

Kommentare aus der Community

Ralf S. am 21.04.2012 um 11:54 Uhr

fotografiere einen angebissenen Apfel und veröffentliche das Bild, haste gleich Ärger mit Apple , benutze deinen Hausnamen als Webadresse und es findet sich jemand ihn ebenfalls beansprucht……wo soll das noch hinführen
Die Konzerne bedenken nicht, das sie weder alleine auf der Welt sind noch die ersten die im Internet vertreten waren. Ich gehöre noch zu der Generation die den Anfang des Internets und die Vorläufer davon miterlebt haben, damals hätte man Zuckerberg und seinen Mannen noch einen Klaps auf den Arsch gegeben und sie zum spielen in die Buddelkiste geschickt ! Leider sind aber viele der nachwachsenden Generationen garnicht mehr in der Lage ausserhalb der Netzwerke zu kommunizieren, stärken dadurch Reichtum und Macht dieser Konzerne und eben auch diesen Macht- und Besitzanspruch…ohne jede Rücksichtnahme. und sowas nennt sich dann social network

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