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Digitalpolitik
Gericht bestätigt: Facebook verstößt gegen Daten- und Verbraucherschutz

Gericht bestätigt: Facebook verstößt gegen Daten- und Verbraucherschutz

Nadine von Piechowski | 27.01.20

Jetzt ist es amtlich: Facebook muss die Privatsphäre Einstellungen anpassen. Das Berliner Kammergericht gewährte damit die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Das Oberlandesgericht in Berlin bestätigte das Urteil der Vorinstanz gegen Facebook. Die Social-Media-Plattform verstoße mit den Voreinstellungen zur Privatsphäre und teilweise den Geschäftsbedingungen gegen den Daten- und Verbraucherschutz. Damit stärkt das Kammergericht in Berlin die Position des Klägers, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Der Social-Media-Gigant gab an, die Einstellungen bereits angepasst zu haben.

Facebook verstößt mit Standortzugriff gegen Datenschutz

Bereits 2015 beanstandete der VZBV insgesamt 26 Einzelverstöße von Facebook gegen den Daten- und Verbraucherschutz. Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer den Ortungsdienst des sozialen Netzwerks, der standardmäßig aktiviert ist. Chat-Partner können so ohne Einwilligung den Aufenthaltsort des Gegenübers herausfinden. Auch der Zugriff von Suchmaschinen auf den Nutzerfeed verstoße gegen den Datenschutz. Facebook wehrte sich zunächst dagegen, dass der Verband überhaupt rechtliche Schritte gegen die Social-Media-Plattform einleiten durfte. Seit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung bräuchte es dazu gegebenenfalls den Auftrag eines betroffenen Verbrauchers. In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

Die Mitgliedstaaten [können] vorsehen, dass jede dieser Einrichtungen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, besagten Rechtsbefehl wahrzunehmen […]. Damit ist es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen ausdrücklich gestattet, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vorzugehen.

In der Urteilsbegründung wird auch das versteckte Impressum von Facebook beanstandet. Die Klage des VZBV gegen den Slogan des Social-Media-Giganten „ Facebook ist und bleibt kostenlos“ wies das Gericht allerdings ab. Laut Verbraucherschützern sei das soziale Netzwerk nicht kostenlos, da die Nutzer mit ihren persönlichen Daten bezahlen würden. Diese würde Facebook wiederum an Werbepartner verkaufen und so Profit aus den Usern schlagen.

Eine Facebook Sprecherin sagte gegenüber dem Online-Portal Heise zu dem Verfahren:

Unabhängig von diesem Verfahren haben wir unsere Geschäftsbedingungen und Datenrichtlinie im Frühjahr 2018 umfassend überarbeitet. In seiner Pressemitteilung verweist der VZBV auf mehrere Klauseln und Einstellungen, die in dieser Form schon längst nicht mehr existieren, aber in einem seit 2015 anhängigen Verfahren formal nach wie vor zur Entscheidung standen.

Noch ist das Urteil des Oberlandesgerichts nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Allerdings haben Facebook sowie der VZBV noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.

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