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Digitalpolitik
Einflussnahme auf Händler? Kartellamt untersucht Amazons Verhalten während der Coronakrise

Einflussnahme auf Händler? Kartellamt untersucht Amazons Verhalten während der Coronakrise

Nadine von Piechowski | 18.08.20

Das Bundeskartellamt überprüft den E-Commerce-Riesen, weil dieser während der Coronapandemie seine Vormachtsstellung ausgenutzt und die Preise von Third Party Sellern beeinflusst haben soll.

Die weltweite Verbreitung von Covid-19 verschaffte dem E-Commerce-Riesen ein Umsatzplus von mehr als 40 Prozent. Amazon baute seine Vormachtsstellung während der Coronakrise also weiter aus. Zu weit? Das untersucht jetzt das Bundeskartellamt und überprüft, ob ein Missbrauch der marktbeherrschenden Position vorliegt. Konkret handelt es sich um den Vorwurf, dass Amazon die Preise der Händler beeinflusst habe. Businesses, die ihre Produkte – nach Amazons Ermessen – für einen zu hohen Preis angeboten haben, seien demnach auf der E-Commerce-Seite kurzerhand gesperrt worden. Bundeskartellamtspäsident Andreas Mundt erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

Amazon darf kein Preiskontrolleur sein.

Die Anschuldigungen sind gerade vor dem Hintergrund der Coronakrise, in der Amazon zu einer wichtigen Plattform vieler Händler wurde, schwerwiegend. Ob die E-Commerce-Seite tatsächlich seine marktbeherrschende Stellung ausnutze, ist formell noch nicht festgestellt worden.


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Kartellbedenken in der Coronakrise: Amazon weist Vorwürfe zurück

Der E-Commerce-Riese beteuert indes seine Unschuld. Die Third Party Seller würden die Preise für ihre Produkte selbst festlegen. Eine Einmischung seitens Amazon sei hierbei nicht vorgekommen. Neben dem Bundeskartellamt hat auch die Europäische Union Amazon fest im Blick. Denn auch auf internationaler Ebene werden seit mehreren Monaten kartellrechtliche Verstöße geprüft.

Bereits im Jahr 2013 stand Amazon wegen der Verletzung des europäischen Kartellrechts vor Gericht. Infolgedessen musste der E-Commerce-Händler die Preisparitätsklausel aufgeben. Diese besagte bis dahin, dass Händler ihre Produkte nirgendwo preisgünstiger anbieten dürfen als auf Amazon.

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