Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Branding
Der Weg zur internationalen Marke: Erschaffung, Etablierung, Patentierung

Der Weg zur internationalen Marke: Erschaffung, Etablierung, Patentierung

OnlineMarketing.de Redaktion | 04.02.16

Jedes Unternehmen sollte eine starke, eigene Marke erschaffen und diese rechtssicher im deutschen und internationalen Raum eintragen. Vom Prozess einer internationalen Markeneintragung.

Der Erfolg eines noch jungen Start-up-Unternehmens hängt natürlich in erster Linie – und zwar ganz unabhängig von der Branche – von der Qualität der Idee hinter seinem Geschäftsmodell ab. Die sollte die neue Firma aus der Vielzahl der Wettbewerber natürlich möglichst hervorheben. Aber egal wie einzigartig das Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens auch sein mag, richtig öffentlichkeitswirksam wird die Arbeit erst mit dem Etablieren der eigenen Marke. Das funktioniert im Prinzip wie das Anmelden eines Patents.

Der Weg zur Selbstvermarktung

Wie jeder Schritt zum eigenen Unternehmen will auch das Schaffen einer eigenen Marke wohl bedacht sein. Schon vor der Konkretisierung sind daher einige Vorarbeiten notwendig, damit es später zu keinen ungewollten und unangenehmen Rechtsstreitigkeiten kommt. Grundsätzlich ist daher keine schlechte Idee, die gewünschte Markenbezeichnung im Internet zu recherchieren.

Wirkliche Sicherheit bezüglich der Einzigartigkeit der eigenen Marke bietet allerdings erst die Einsicht in die entsprechenden nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken. Die Suche sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden, denn für die Gründlichkeit der Recherche sind die Antragsteller selbst verantwortlich. Im Streitfall gelten daher auch keine Ausreden.

Erste Schritte beim Deutschen Patent- und Markenamt

Selbst wenn das Firmenmotto „Think big!“ lauten und die Unternehmensziele demgemäß von globaler Tragweite sein sollten: Der erste Gang ist bei jeder Markenanmeldung der zur national zuständigen Behörde. Hierzulande fällt die Zuständigkeit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München zu.

Wer sich, so wie es dieser Ratgeberbeitrag zur Entstehung einer Marke empfiehlt, auch hinsichtlich der Markenklasse und –art festgelegt hat, kann die Anmeldung endlich vornehmen. Wird der Antrag bewilligt, gilt der damit erworbene Markenschutz bundesweit für zehn Jahre. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre nach Ablauf dieser ersten Frist kann durch die Zahlung der Verlängerungsgebühr erwirkt werden.

Internationale Markenrechte

Auch im Fall internationaler Ambitionen und dem damit verbundenen Wunsch einer international gültigen Registrierung einer Marke ist das DPMA erneut die erste Anlaufstelle. Anträge auf internationalen Markenschutz – also die Eintragung als sogenannte IR-Marke – werden von dort allerdings weitergeleitet an die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf.

Die WIPO verwaltet wiederum das schon 1891 geschlossene Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (abgekürzt als Madrider Markenabkommen MMA). Damit wird garantiert, dass die in einem Mitgliedsstaat eingetragenen Marken auch in anderen Mitgliedsstaaten rechtlich geschützt sind.

Mehr als 100 Jahre nach dem ersten Abschluss und diversen Überarbeitungen wurde dem MMA ein Protokoll angeschlossen, mit dem das Abkommen leichter an die Rechtsprechung von Verbandsstaaten oder zwischenstaatlichen Organisationen angepasst werden kann. Eine Zusammenfassung von MMA und dem dazugehörigen Protokoll findet sich auf der englischsprachigen Seite der WIPO.

Registrierungsprozess nach dem Madrider System

Auf internationaler Ebene funktioniert die Registrierung einer Marke nicht wesentlich anders als auf nationaler. Voraussetzung ist allerdings die vorherige Eintragung bei der nationalen Behörde, also etwa bei beim DPMA – der Antrag wird auf Grundlage dieser Basis- oder Ursprungsmarke an die WIPO weitergeleitet. Im Anschluss an eine formale Prüfung erfolgt der Eintrag in den Internationalen Markenregistern und die Veröffentlichung in der Gazette of International Marks.

Der Weg zur eigenen Internationalen Marke - Grafik

Die letzten Schritte auf dem Weg zur internationalen Marke bestehen aus der Übersendung der Registrierungsbestätigung durch die WIPO, die zugleich alle Landesämter informiert, in denen die Marke geschützt werden soll. Erst nach deren Bestätigung – was zwischen 12 und 18 Monaten dauern kann – ist der Markenschutz im jeweiligen Land rechtlich gesichert. Sollte diese Bestätigung von einem Markenamt verweigert werden, bleibt immer noch die Möglichkeit, diese Entscheidung juristisch anzufechten – Eintragungen in anderen Ländern werden davon ohnehin nicht betroffen.

Kommentare aus der Community

Wolfgang Zorn am 05.02.2016 um 11:06 Uhr

Ich beschäftige mich schon längere Zeit mit einer Reihe von Entwicklungen, die ich patentieren will.
Leider bin ich jedoch nicht in der Lage die Finanzen dafür zu erreichen.
Vielleicht ist dies ja ein Weg eine Lösung für meine Probleme (die Probleme vieler Menschen behandeln) sein.

Antworten
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*