Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
SEO - Suchmaschinenoptimierung
SEO-Agentur verursacht beim Kunden sechsstelligen Umsatzverlust und soll dafür nun haften

SEO-Agentur verursacht beim Kunden sechsstelligen Umsatzverlust und soll dafür nun haften

Heiko Sellin | 04.03.14

UPDATE: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Baumgartner erklärt, ob eine Klage gegen die SEO-Agentur erfolgreich sein könnte.

Viele sind der Meinung, dass der ROI im SEO-Business nur schwer zu messen ist. In diesem Fall ist dieser allerdings leicht zu bestimmen. Eine deutsche SEO-Agentur wandte für seinen Kunden Linkbuilding-Maßnahmen an, um das Ranking der Seite zu verbessern. Doch Unfähigkeit und möglicherweise auch Unwissenheit der SEO-Agentur führten dazu, dass sie Links integrierten, die gegen die Qualitätsrichtlinien von Google verstießen und somit einen Umsatzausfall im sechsstelligen Bereich auslösten. Die SEOs brachten der Seite also einen durchaus hohen negativen ROI ein, weshalb der Kunde die SEO-Agentur nun verklagt.

SEOs können die Existenz eines Unternehmens in Gefahr bringen

Google Penalties sind aktuell besonders ernst zunehmen, was nicht nur dieses Beispiel zeigt. Erst vor Kurzem wurde wurde bereits eine SEO-Agentur und ihre Kunden aufgrund von fehlerhaften Links abgestraft. Auch in diesem Fall wurde eine manuelle Untersuchung der Seite von Google eingeleitet.

Bei den Google Penalties unterscheidet man generell zwischen zwei Formen: manuell und algorithmisch. Bei den manuellen Maßnahmen übernimmt ein Google-Mitarbeiter die Untersuchung der verdächtigen Seite. Dafür gibt es mehrere Gründe wie beispielsweise Keyword-Spamming, oberflächliche Inhalte, die für Nutzer von geringem oder keinem Wert sind oder unnatürliche Backlinks (von einer Seite zur anderen oder seitenübergreifend). Sollte die Seite nach der manuellen Überprüfung für fragwürdig von Google gewertet und Spam identifiziert worden sein, so erhält sie eine Sanktion. Dabei verlieren entweder einzelne Keywords oder die gesamte URL an Rankingposition. Je nach Schwere wird für die Strafe ein bestimmter Zeitraum festgelegt. Nach dem Beheben der SEO-Fehler kann ein sogenannter Reconsideration Request Antrag gestellt werden, in dem um eine verkürzte Bestrafung gebeten werden kann.

Die andere Möglichkeit des Penalties läuft über einen Algorithmus. Dieser durchstöbert die Seite nach bestimmten Eigenschaften und wertet sie bei einem Verstoß ab. Die Folge: Die Sichtbar- beziehungsweise Auffindbarkeit im Internet nimmt sofort stark ab.

In dem aktuellen Fall agierte die SEO-Agentur sogar dann noch falsch, als die Sanktion bereits ausgesprochen war. Sie löschte die Links, die sie als Ursache der Strafe vermutete, wählte aber die falschen aus und so blieben die fragwürdigen Links, die gegen die Google Richtlinien verstießen, bestehen. Auch der Antrag auf Reconsideration wurde zuspät gestellt, weshalb sich die Präsenz der Website deutlich verschlechterte und somit ein erheblicher finanzieller Schaden entstand. Für diesen soll die Agentur nun aufkommen, rechtliche Schritte wurden eingeleitet.

Was können wir aus dem aktuellen Fall lernen?

SEOs müssen sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten, kleine Fehler können reale und kostspielige Folgen haben. Sollte es zu einem Penalty kommen, muss rasch reagiert werden. Die Domain und deren Inhalte müssen sofort gemäß den Google Filter- beziehungsweise Richtlinien-Kriterien überarbeitet werden. Dazu gehört, dass unnatürliche und irrelevante Links entfernt werden und auch der Content dementsprechend angepasst wird, sodass er dem Leser einen Mehrwert bietet. Nach der Überarbeitung sollte sofort ein Reconsideration Antrag gestellt werden, um den Bestrafungszeitraum zu minimieren.

Quelle: rgblog.de


UPDATE: Dr. Ulrich Baumgartner, Rechtsanwalt der Osborne Clarke Kanzlei, gab OnlineMarketing.de eine Einschätzung, ob generell eine Klage gegen eine SEO-Agentur von Erfolg sein könnte:

Baumgartner_Ulrich
Die Frage, ob und in welchem Umfang eine SEO-Agentur einem Kunden gegenüber auf Schadensersatz haftet, richtet sich zunächst einmal nach dem jeweiligen Vertrag. In dem Vertrag kann man z.B. die Haftung in bestimmten Grenzen beschränken oder aber auch Vertragsstrafen für bestimmte Verstöße festschreiben. Neben dem Vertrag gilt aber immer das Gesetz, also insbesondere das BGB. Durch einen Vertrag kann man nur in bestimmten Grenzen von dem Gesetz abweichen.

Was bedeutet das nun für den konkreten Fall?

Grundsätzlich kann jede Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung dazu führen, dass dem Vertragspartner der Schaden zu ersetzen ist, der ihm durch die Vertragsverletzung entstanden ist. Es dürfte in der Regel im Verantwortungsbereich einer SEO-Agentur liegen, die maßgeblichen Richtlinien der Suchmaschinenanbieter zu kennen und ihre Dienstleistung so anzubieten, dass sie mit diesen Richtlinien vereinbar sind. Verstößt eine SEO-Agentur durch ihre Tätigkeit (z.B. durch unzulässiges Linkbuilding) gegen diese Richtlinien, kann daraus auch ein Verstoß gegen den Vertrag mit dem Kunden folgen. Dies ist jedenfalls dann eindeutig, wenn sich die SEO-Agentur gegenüber einem Kunden vertraglich verpflichtet hat, die jeweiligen Richtlinien der Suchmaschinenanbieter zu beachten.

In der Praxis muss dann allerdings der Kunde die konkrete Höhe des entstandenen Schadens beziffern und beweisen. Ansonsten hat eine Klage vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Dies ist in der Praxis oft schwierig bis unmöglich: Wenn die Reichweite eines Webauftritts durch Google-Penalties eingeschränkt wird, müsste der Webseiten-Anbieter den Schaden, der ihm durch diese Einschränkung entstanden ist, im Detail darlegen und beweisen können. Ob ihm dies gelingt, ist eine Frage des Einzelfalls. Alleine die Einbuße bei der Reichweite dürfte dafür noch nicht ausreichen, sondern der Kunde müsste einen konkreten wirtschaftlichen Schaden, wie etwa Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe, beweisen können. Zudem müsste der Kunde beweisen können, dass der wirtschaftliche Schaden direkt auf die Google Penalties zurückzuführen ist (etwa durch einen belastbaren Vergleich der Umsätze auf einer Website vor und nach Verhängung der Google Penalties).

Welche Lehren folgen daraus für die Praxis?

Für beide Parteien eines SEO-Vertrages ist es wichtig, dass die Verpflichtungen einer SEO-Agentur in dem SEO-Vertrag möglichst detailliert geregelt werden. Insbesondere sollte der Vertrag klar sagen, ob und welche einschlägigen Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber (in der jeweils aktuellen Fassung) die SEO-Agentur zu beachten hat.

Aus Kundensicht wäre eine Garantie der Agentur ideal, dass alle Richtlinien beachtet werden. Um nicht mühsam im Fall der Fälle einen Schaden nachweisen zu müssen, sollten SEO-Kunden außerdem versuchen, eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass Suchmaschinen-Richtlinien verletzt werden. Dann spielt es übrigens für die Haftung der SEO-Agentur auch keine Rolle mehr, ob der SEO-Vertrag nun als Werk- oder Dienstleistungsvertrag ausgestaltet ist (was zwischen Juristen immer noch umstritten ist). Denn die Einhaltung der Suchmaschinen-Richtlinien ist dann eine gesondert vereinbarte Vertragsverpflichtung.

Aus Sicht einer SEO-Agentur hat dies natürlich zur Folge, dass die Einhaltung z.B. der Google-Richtlinien essentieller Bestandteil der SEO-Tätigkeit sein muss. Da Google-Penalties zu hohen und nur schwer kalkulierbaren Schadensersatzansprüche führen können (wie in dem konkreten aktuellen Fall), sollten SEO-Agenturen versuchen, ihre Haftung in dem Vertrag zu begrenzen.

Kommentare aus der Community

Chiara am 04.04.2024 um 10:28 Uhr

Sehr interessanter Beitrag! Vielen Dank dafür. Gibt es im Bereich SEO konkrete Urteile? Immer wieder bekomme ich von Kunden zu hören, dass diese durch SEO Agenturen einen hohen Schaden erleiden mussten.

Vielen Dank!

Antworten
Niklas Lewanczik am 04.04.2024 um 13:21 Uhr

Hallo Chiara,

soweit ich weiß gibt es wenig konkrete Urteile, die nicht sehr individuell sind (dazu müsste man aber einmal eine Recherche anstellen, ich bin kein Rechtsexperte). Die Kanzlei Putte gibt in einem Post einige Insights zu SEO-Verträgen:

https://www.ra-plutte.de/seo-vertrag-recht/

Denn grundsätzlich ist ein Anspruch (etwa auf Schadensersatz) wohl nur gültig, wenn auch gegen den Vertrag verstoßen wird, das heißt, darin sollten klare Kriterien verankert werden.

Eine Rechtsberatung dazu kann aber dann eher eine Kanzlei o. Ä. liefern. Vielleicht hilft aber vorab auch schon die Nachfrage bei einer SEO-Agentur in Bezug auf etwaige Schadensfälle.

Liebe Grü´ße

Antworten
SEO Marketing GmbH am 28.03.2022 um 14:49 Uhr

sehr informativ

Antworten
Marie am 14.10.2020 um 09:15 Uhr

Dem kann ich nur zustimmen! Dennoch gilt auch, ein gewisses Serviceversprechen zu halten. Dazu gehört eine qualifizierte Projektabwicklung einfach dazu.

Antworten
Marcelo am 04.09.2017 um 14:30 Uhr

Ich denke im Bereich Linkbuilding hat der Kunde gegen eine SEO Agentur eher schlechte Chancen. Wie kann man wissen bzw. beweisen, dass die Agentur bestimmte Verlinkungen tatsächlich erstellt oder nicht erstellt hat?
Darüber hinaus: Die Grenzen zwischen dubiosen und seo-gerechten OffPage Maßnahmen sind nicht immer ganz klar erkennbar. Und das wird sich m.E. auch nicht wirklich ändern. Denn Google und andere Suchmaschinen werden uns nie -genau- sagen, was sie sich tatsächlich wünschen…

Antworten
Alexander am 01.09.2014 um 17:36 Uhr

Ja ich glaube auch, das man erst beweißen muss, das eine Agentur wirklich Schuld ist. Das ganze ist glaub ich ganicht mal so leicht. Oder was meint ihr?

Antworten
Wolfgang Anton Jagsch am 26.04.2014 um 18:54 Uhr

Seos zu verklagen ist sinnlos. – Es wäre besser man würde vorab abklären, was vernünftig und realistisch ist. Hinterher zu streiten bringt nichts.

Antworten
Oliver Marquardt am 10.03.2014 um 14:55 Uhr

Das Schlimmste daran ist, dass eigentlich niemand genau weiß, was Google wirklich will und was nachher gut oder schlecht für die Mechanik der SEO ist. Oder? Andererseits sollte man als SEO-Agentur mittlerweile wissen, welche BL ins (oder aus dem selbigen kommen) Nirvana führen und die Seite runterziehen. Wildes BL streuen hat schon lange keine Chance mehr. Hoher Traffic, gute Inhalte und gute Ladezeiten sind jedenfalls nach wie vor gut. Oder hat sich daran auch schon was geändert?

Antworten
Carry am 09.03.2014 um 19:50 Uhr

@Ullrich Bemmann Noch eine Ergänzung zum was du geschrieben hast, das kostet letztendlich Geld, das Kunden nicht zahlen wollen.

Antworten
Carry am 09.03.2014 um 19:49 Uhr

Also das ist doch absoluter Quatsch, wer sich an die Richtlinien der Suchmaschine hält, dann dürfte es überhaupt keien SEOS geben. Gester hat Google Links aus Artikelverzeichnissen akzeptiert, heute nicht mehr, Jetzt sind Blogartikel der Renner, morgen nicht mehr dann kommt was anderes. ich kann doch nicht ständig wieder löschen neu aufbauen wieder löschen neu aufbauen. So geht das nicht, Google ändert nun mal gerne. im Großen und GAnzen kann man sich schon daran halten, nur nehm ich die Dienstleistung einer SEO Agentur in Anspruch ist das ein Manipulationsversuch, fertig und das ist ein Verstoß gegen die Google Richtlinien

Antworten
Ullrich Bemmann am 06.03.2014 um 11:47 Uhr

Das Hauptproblem sehe ich vor allem tatsächlich darin, gerichtsfest nachzuweisen, aufgrund welcher Maßnahmen schlechte Links entstanden sind und wer diese veranlasst hat. Als SEO-Agentur sollte man deshalb tatsächlich nur die Links setzen, die man im Reporting darstellt. Aber auch dann bedürfte es des Urteils eines Experten vor Gericht, der die Links beurteilen kann – der Richter wird das Thema sicherlich nicht überblicken.
Hinzu kommt, dass manche Seite, die gestern noch ganz ordentlich aussah, sich – was für Gründe der Betreiber auch hat – heute als recht spammy herausstellt, voller Links und und Werbung. Der Fehler liegt dann nicht beim SEO. Da hilft nur ständige Kontrolle, doch die zu leisten ist auch nicht so simpel und kostet letztendlich Geld.

Antworten
Oliver am 05.03.2014 um 10:01 Uhr

Hier geht es um ein grundsätzliches Problem, welches ich tagtäglich in Diskussionen mit Gründerkollegen feststelle und was zwangsläufig zu solchen Geschichten führen muß.

Ein Auftraggeber erteilt einen Auftrag zu SEO, weil er selbst keine Ahnung davon hat. Der SEO-Auftragnehmer macht irgendetwas, was der Auftraggeber aber nicht kontrollieren kann, weil, wie gesagt, er sich mit dem Thema nicht auskennt.

Jetzt können viele andere Einflüsse zu mehr Traffic oder was auch immer führen, die nicht unbedingt mit der Arbeit der SEO-Agentur zusammen hängen müssen, aber sich zeitlich mit der Bearbeitung durch die SEO-Agentur decken.

Oder es passiert das, wie oben beschrieben: Der Auftraggeber selbst kauft irgendwelche Backlinks mit hohem PR von chinesischen Seiten ein, die den schlechtesten Qualitätsfaktor haben, oder sogar zu Abstrafungen führen. Dieser schlechte Qualitätsfaktor ist meistens sogar für jede SEO-Laien erkennbar mit einem einfachen Blick auf die Seite, von der ein Backlink kommt.

Aber man verdrängt das halt gern, weil man ja an Wunder glauben will, die es im SEO-Bereich aber nun mal leider nicht gibt.

Was kann man dagegen tun?

SEO ist kein Hexenwerk, sondern hat etwas mit dem grundsätzlichen Verständnis eines Seitenaufbaus, Usability und ein Verlinken von Themen relevanten Inhalten zu tun – nicht mehr und nicht weniger. Google macht mit seinen ganzen Updates nichts anderes, als das (immer besser) sicher zu stellen.

Leider wird SEO immer noch als eine Art Wundermittel verkauft, was nur wenige Spezialisten beherrschen und andere fallen darauf rein. Den größten Teil von SEO kann jeder selbst machen, wenn er sich ein bißchen, oder ein bißchen mehr, mit dieser Materie beschäftigt.

Selbst wenn jemand SEO outsourcen möchte und seriöse Agenturen natürlich mehr Möglichkeiten haben, vor allem was den Aufbau von Offpage-SEO betrifft, sollte er sich mit SEO beschäftigen, allein um die Qualität der SEO-Agentur bewerten zu können.

Wer das nicht tut, ist auf Gedeih und Verderb den schwarzen Schafen unter den SEO-Agenturen ausgeliefert.

Antworten
tom am 04.03.2014 um 22:25 Uhr

Hoffe das wird nicht zur Mode, SEO’s zu verklagen. Allerdings kommt mir offen gesagt die „Agentur“ wenig professionell vor, zumal dann auch noch nach Bekanntwerden unprofessionell gearbeitet wurde. Denke nicht das diese Agentur stellvertretend für gute SEO’s steht.

Antworten
Gartenmarie am 04.03.2014 um 09:44 Uhr

Ich kann mir auch vorstellen, dass Google es ganz cool finden würde, wenn es diesbezüglich das eine oder andere Gerichtsurteil geben würde, das die Agentur zu Schadenersatz verdonnern würde. Dann würde sich die komplette Netzwelt Googles Regelwerk noch bereitwillliger unterwerfen. Das was als unnatürliches Linkbuilding angesehen wird, spottet doch mittlerweile jeder vernunftbegabter Betrachtung. Und das nächste Update lauert schon….

Antworten
Florian am 04.03.2014 um 07:28 Uhr

Das ist natürlich heftig und kommt in der Realität wahrscheinlich häufiger vor. Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass der Kunde damit große Chancen vor Gericht haben wird, weil diese in der Regel auch selber Linkaufbau betreiben und man von Google nicht den genauen Nachweis erhält, dass es wegen diesem oder jenem Link(s) ist.
Agenturen sollten definitiv weniger versprechen und auf die Google Richtlinien achten, allerdings darf man auch nicht vergessen, dass gerade Kunden oft gierig sind und immer mehr möchten und gerne auch etwas Risiko eingehen.
Wie auch immer das ausgehen mag, ich bin gespannt – allerdings kann es dann rein theoretisch eine Menge Klagen geben, weil das wahrscheinlich tagtäglich zig oder hunderte Male passiert.

Antworten
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*