Human Resources
Das ändert sich bei Minijobs ab 2027

Das ändert sich bei Minijobs ab 2027

Selina Beck | 22.10.26

Ab nächstem Jahr werden der Mindestlohn und die Verdienstgrenze bei Minijobs erhöht. Diese Neuerungen gelten außerdem ab 2027.

Mehr als 6,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten als Minijobber:in. Sie bekommen ab dem 1. Januar 2027 dank verschiedenen Neuerungen mehr Geld.

Wie viel Geld verdienen Minijobbler:innen 2027?

Generell erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde und die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro pro Monat. Da die Minijobgrenze an den Mindestlohn angepasst ist, steigt auch die Höchstgrenze ab nächstem Jahr.

Was ändert sich bei den Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeit bleibt bei Mindestlohnvergütung gleich bei circa 43 Stunden im Monat und zehn bis elf Stunden in der Woche. Bei einem höheren Verdienst (etwa 20 Euro Stundenlohn) würde sich die Stundenzahl dann auf knapp 32 Stunden im Monat reduzieren, also acht Stunden in der Woche. In einzelnen Monaten sind aber mehr Gehalt und mehr Arbeitsstunden möglich. Es gilt für das Jahr 2027 die Jahresverdienstgrenze von 7.596 Euro.

In bis zu zwei Monaten dürfen Minijober:innen auch durch Vertretungen etc. mehr pro Monat verdienen, wenn zum Beispiel Kolleg:innen ausfallen. Möglich ist aber höchstens das Doppelte der Standardhöchstgrenze, also 1.266 Euro. Wird regelmäßig mehr verdient, verliert aber den Minijobstatus und muss den Job als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden.

Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht aus?

Minijobs sind seit 2013 rentenversicherungspflichtig. Dennoch ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Der Arbeitgeber:innenanteil liegt bei 15 Prozent, der Beitrag der Beschäftigten bei 3,6 Prozent. Doch wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht aus, die im Sommer kontrovers diskutiert wurde?

Die Rentenkommission hatte damals den umstrittenen Vorschlag gemacht, dass alle Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben wegfallen sollen – außer für Schüler:innen. Die Bundesregierung wollte diese Reformen genauso umsetzen. Dies sorgte aber bereits damals für viel Widerspruch bei den Beschäftigten und vielen Arbeitgeber:innenverbänden.

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Ob es den Minijob in der heutigen Form weiterhin geben wird, bleibt offen. Der Koalitionsausschuss hat die Entscheidung über Minijobs in den Herbst vertagt. Bisher gibt es aber seit Juli die Änderung, dass sich Minijobbler:innen, die auf eigene Rentenbeiträge verzichtet haben, einmalig umentscheiden können.

In der Union ist die Frage noch umstritten, da die Abschaffung für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) noch offen ist, während der CSU-Vorsitzende Markus Söder sie als erledigt ansieht. Die SPD will den Sonderstatus abschaffen, diskutiert aber noch über Ausnahmen für Studierende.


Bald keine Minijobs mehr?

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Eine Frau sitzt an einem Laptop
© Liza Summer – Pexels


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