Human Resources
Home Office versprochen – dürfen Vorgesetzte plötzlich Präsenz verlangen?

Home Office versprochen – dürfen Vorgesetzte plötzlich Präsenz verlangen?

Selina Beck | 07.08.26

Ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht wirft die Frage auf: Wenn Vorgesetzte Home Office versprechen und dies vereinbart ist, dürfen sie dann später Präsenzarbeit verlangen? Ganz einfach ist die Antwort nicht, doch es gibt klare Hinweise.

Ein aktueller Arbeitsgerichtsfall sorgt für Schlagzeilen auf dem Arbeitsmarkt: Ein Vorgesetzter strich seinem Arbeitnehmer die zwei Home-Office-Tage pro Woche, die genehmigt waren, und verlangte dauerhafte Anwesenheit im Büro, nachdem es zu Problemen in der Abteilung kam, so der Bericht von Haufe. Doch der Arbeitnehmer klagte, weil es seiner Ansicht nach keinen triftigen Grund gab, ihm das Home Office zu streichen, und außerdem sein früherer Vorgesetzter ihm dauerhaft erlaubt habe, remote zu arbeiten. Die Anweisung zur Rückkehr ins Office war ermessensfehlerhaft und deshalb unwirksam, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf. Nun stellt sich die Frage: Ist es generell unrechtmäßig, wenn Vorgesetzte ihre Angestellten nach einiger Zeit trotz vereinbartem Homeoffice wieder ins Büro zurückschicken?

Kein automatischer Anspruch auf weiteres Home Office, aber Entscheidung muss sachlich begründet werden

Das Arbeitsgericht erklärte, dass Arbeitnehmer:innen, die an einzelnen Tagen im Home Office gearbeitet haben, nicht automatisch den Anspruch darauf haben, dass diese Arbeit von zuhause aus immer so bleiben wird. Dennoch darf ein Vorgesetzter dem Beschäftigten die Möglichkeit für Home Office nicht ohne sachlichen Grund wegnehmen.

In seiner Entscheidung erklärte das Arbeitsgericht Düsseldorf, dass die Weisung des arbeitgebenden Unternehmens, den Arbeitsort festzulegen, nicht billigem Ermessen entsprach. Die Anweisung war für das Gericht ermessensfehlerhaft, da der Vorgesetzte nicht begründen konnte, inwiefern die Präsenzarbeit des Mitarbeiters die Arbeitsergebnisse faktisch verbessern würde. Da das Gericht hier eher eine Bestrafung als eine sachlich notwendige Maßnahme sah, wurde die konkrete Rückkehranordnung für unwirksam erklärt.

Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber:innen und Angestellte?

Der Fall zeigt: Arbeitgeber:innen dürfen zwar den Arbeitsort selbst festlegen, aber sie müssen ihre Entscheidung nach billigem Ermessen treffen und begründen können, denn ohne sachliche Begründung kann die Anordnung unwirksam werden, wie die IHK in ihrem Beitrag schreibt. Grundsätzlich wurde durch das Urteil damit das Weisungsrecht der Vorgesetzten gestärkt, denn wer keine Home-Office-Regelung vertraglich vereinbart hat, kann wieder Präsenzarbeit verlangen. Aber: Die Entscheidung sollte sachlich und adäquat begründet werden, generelle Anweisungen zur Rückkehr ins Office können ungültig sein.

Beschäftigte können folglich nach jahrelangem Home Office nicht davon ausgehen, dass der Anspruch dadurch dauerhaft besteht. Wenn es jedoch keine nachvollziehbare Begründung für die Bürorückkehr gibt oder persönliche Interessen nicht angemessen in Betracht gezogen werden, kann die Anordnung zur Präsenzarbeit im individuellen Fall nicht wirksam sein.

Damit bleibt Home Office immer eine Einzelfallentscheidung. Expert:innen empfehlen, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen. Letztlich muss dann eventuell ein Arbeitsgericht klären, ob die Option erhalten oder gekippt werden soll.

Rückkehr ins Büro mit strittigen Argumenten

Dass die Ansichten von den Gründen für eine Rückkehr ins Office bei Beschäftigten und Vorgesetzten oft auseinanderliegen, zeigt ein Bericht der Hans-Böckler-Stiftung. 34 Prozent der Erwerbstätigen, die auch remote arbeiten, wurden in den vergangenen Jahren von ihren Vorgesetzten aufgefordert, häufiger im Office zu arbeiten. Viele waren damit unzufrieden, vor allem Mütter. Die Auswertung basiert auf der WSI-Erwerbspersonenbefragung, bei der rund 2.600 Personen im November und Dezember 2025 befragt wurden, deren Hauptjob zumindest teilweise für das Home Office geeignet ist.

Etwa die Hälfte der Befragten erklärte zudem, dass ihre Vorgesetzten die Bürorückkehr begründet hätten. 86 Prozent der Arbeitgeber:innen begründeten die Anweisung mit der Förderung des kollegialen Austausches. Weitere 76 Prozent nannten die Erleichterung der Team-Arbeit als Grund. Eine Verbesserung der Produktivität oder der Arbeitsergebnisse wurde von knapp der Hälfte als Begründung angeführt.

Doch die Angestellten vermuten ganz andere Gründe hinter den genannten. So gehen 62 Prozent der Arbeitnehmer:innen davon aus, dass es den Vorgesetzten um mehr Kontrolle geht. 55 Prozent vermuten, dass dem Personal nicht vertraut wird. Ärger im Team und unter den Kolleg:innen sehen 38 Prozent als eigentlichen Grund für die Präsenzrückkehr.

Wie Vorgesetzte mehr Präsenzarbeit begründen und welche Gründe Beschäftigte vermuten, geht oft weit auseinander, © Hans-Böckler-Stiftung
Wie Vorgesetzte mehr Präsenzarbeit begründen und welche Gründe Beschäftigte vermuten, geht oft weit auseinander, © Hans-Böckler-Stiftung


Der Trend im Home Office, über den niemand spricht

Eine Frau sitzt am Laptop und telefoniert
© Antoni Shkraba – Pexels


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