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Google und Apple reichen erneut Klage gegen Epic Games ein

Google und Apple reichen erneut Klage gegen Epic Games ein

Nadine von Piechowski | 13.10.21

Epic Games – das Unternehmen hinter Fortnite – wird nun von Google und Apple zur Kasse gebeten. Beide Konzerne fordern eine Entschädigung für die nicht im Google Play Store oder App Store abgewickelten In-App-Käufe.

Der Rechtsstreit zwischen Epic Games und den Tech-Konzernen Google und Apple geht in die nächste Runde. Zunächst reichte der Suchmaschinenkonzern eine Gegenklage ein und verlangt von dem App-Unternehmen eine Entschädigungszahlung. Der Grund: Google habe Einnahmen eingebüßt, weil In-App-Käufe bei Fortnite außerhalb des Google Play Stores abgewickelt wurden. Durch die Verwendung eines eigenen Bezahlsystems habe Epic Games Google um die Provision gebracht, die dem Suchmaschinenkonzern eigentlich bei In-App-Käufen zusteht. Das verstoße laut Google gegen die Richtlinien im Google Play Store.

Und auch Apple geht gerichtlich gegen die Fortnite-Entwickler:innen vor. Der Tech-Konzern ließ ebenfalls verlauten, Epic Games auf Schadensersatz zu verklagen, da es hier zu erheblichen Umsatzeinbußen bei den In-App-Käufen kam. Außerdem habe das App-Unternehmen mit der Einführung eines alternativen Bezahlsystems auch bei Apple gegen die App-Store-Richtlinien verstoßen. Aufgrund des Regelbruchs verhängte der Tech-Konzern bereits eine Strafe von sechs Millionen US-Dollar gegen die Fortnite-Entwickler:innen und schmiss die App aus dem App Store. Auch auf Android-Geräten ist Fortnite übrigens nicht mehr im App Store zu finden.

Seit dem 13. August 2020 können User auswählen, ob sie ihre Einkäufe innerhalb der Fortnite App über das Google- oder Apple-Bezahlsystem – bei beiden gehen bis zu 30 Prozent des Kaufpreises an die Konzerne – oder das Payment System von Epic Games bezahlen wollen. Epic Games kritisiert seit geraumer Zeit die Monopolstellung der Tech-Unternehmen. Diese würden ihre Marktmacht ausnutzen und eine viel zu hohe Provision bei In-App-Einkäufen einstrechen.

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