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Digitalpolitik
Wie die EU versucht den Umgang mit Daten, Urheberrechten und Fakten im Internet zu regulieren

Wie die EU versucht den Umgang mit Daten, Urheberrechten und Fakten im Internet zu regulieren

Ein Gastbeitrag von Maria Kupke | 26.09.19

Das Internet braucht einen gesetzlichen Rahmen. Kritische Fragen zum Thema müssen gestellt und diskutiert, neue Gesetze verabschiedet werden. Aber welche?

Das sogenannte Online-Recht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen – es handelt sich dabei allerdings nicht um ein eigenes Rechtsgebiet, sondern unterschiedliche Rechte, die im Bereich Internet Anwendung finden, wie bspw. das Medien- oder Telekommunikationsrecht. Auch Zivil- und Strafrecht oder Marken- und Wettbewerbsrecht helfen bei der Regulierung von klaren Gesetzesverstößen im Internet wie Kinderpornographie, Missachtung von Menschenrechten und Kartellen. Aber die digitale Welt hat auch Fragen aufgeworfen, die gesetzlich neu geregelt werden müssen, da sie durch bisherige Gesetzte nicht abgedeckt werden können.

Neue Fragen, die gesetzlich geregelt werden müssen

Neben Fake News, Filterblasen und Datenschutz-Fragen sorgte vor allem die neue Gesetzgebung zu Urheberrechten im Internet für Diskussionen. Die Intention hinter der Urheberrechtsreform liegt darin, dass die EU sich strikter gegen den Missbrauch von Urheberrechten im Internet und stärker für die finanzielle Beteiligung der Urheber wie Autoren und Künstler einsetzen möchte. Die durch das Internet entstandene Gratismentalität sowie das einfache Erzielen von Werbeeinnahmen und die damit verbundene Datenabschöpfung großer Internet-Plattformen mit Hilfe der Inhalte freier Künstler sollen so eingedämmt werden. Hört sich erst mal gut an, die tatsächliche Umsetzung und der entsprechende Gesetzesentwurf wurde jedoch umfassend diskutiert und kritisiert. Ende März wurde trotz breiter Proteste die neue EU-Urheberrechtsreform – inklusive dem viel diskutierten Artikel 13, der die Upload-Filter-Debatte auslöste – beschlossen.

Umsetzung in nationales Recht

Da die neuen Richtlinien erst von den EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen, ergeben sich durch die Reform keine unmittelbaren Veränderungen. Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird derzeit eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der neuen urheberrechtlichen Richtlinien durchgeführt. Bis zum 7. Juni 2021 soll die Umsetzung in das deutsche Recht erfolgt sein. Die Mitgliedstaaten haben eine gewisse Freiheit bei der nationalen Umsetzung, dürfen jedoch den Kern der Richtlinie nicht ändern. So sollen beispielsweise Upload-Filter laut CDU/CSU in Deutschland keine Anwendung finden. Allerdings sind die gesetzlichen Spielräume beschränkt und viele alternative Ansätze in ihrer Umsetzbarkeit noch fragwürdig. Außerdem wird befürchtet, dass durch die Reform hauptsächlich große Verlage, Labels, Studios und Verwertungsgesellschaften, nicht aber die Künstler selbst profitieren werden.

Auch der Datenschutz brauchte ein Update

Bereits vor dem Internet gab es ein Datenschutzgesetz, dass den Einzelnen vor der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten im Umgang mit personenbezogenen Daten geschützt hat. Allerdings hat das Thema Datenschutz durch das Internet eine vollkommen neue Dimension angenommen. Die Online-Welt eröffnet immer andere Möglichkeiten, Nutzer zu tracken und im großen Stil Daten zu sammeln. Dazu kamen die verlockenden kostenfreien Angebote und die Einwilligung zur Verwendung persönlicher Daten über ewig lange juristische AGB-Texte, die niemand las. Es entwickelten sich Geschäftsmodelle, die auf dem Sammeln von persönlichen Daten fundieren. Die Daten werden hauptsächlich für die Optimierung von Suchergebnissen und Werbeanzeigen genutzt, sind aber – wie der Fall um Cambridge Analytica gezeigt hat – auch für weitaus kritischere Ziele einsetzbar. Das hat für einen entscheidenden Vertrauensverlust auf Seiten der Internetnutzer gesorgt.

Die EU beschloss, dass das alte Datenschutzrecht eine Auffrischung braucht und verabschiedete 2018 die sogenannte DSGVO. Die Verordnung galt direkt in allen Mitgliedstaaten und musste nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Mittlerweile hatten die Unternehmen ein Jahr Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und Chancen in der DSGVO zu sehen. Die DSGVO zwang Unternehmen, ihre Datenerfassung auf ein Minimum zu reduzieren oder mit offenen Karten zu spielen. Ein offener Umgang mit dem Thema muss jedoch nicht unbedingt negative Konsequenzen haben, denn Transparenz kann auch die Strategie eines klugen Marketings sein.

Das Problem mit den Fakten

Es war zwar noch nie so einfach wie heute, an Informationen zu gelangen, aber auch noch nie so schwierig, ihre Relevanz und Glaubwürdigkeit zu bestimmen. Damit wir also nicht von der Flut permanent auf uns einströmender Informationen überrollt werden, brauchen wir Orientierungshilfen – jemanden, der die Neuigkeiten für uns ordnet, strukturiert und uns sagt, was wichtig für uns ist. Diese Mittlerfunktion übernehmen heute oft soziale Medien. Allerdings sah vor allem Facebook sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit Veröffentlichungen und der Verbreitung von Falschmeldungen konfrontiert. Zusammen mit anderen Organisationen wird durch Faktenchecks und Rückwärts-Bildersuche versucht, Fake News schnellstmöglich zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Entlarvte Falschmeldungen können jedoch nicht vollständig gelöscht werden, denn das wäre nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar. Daher werden diese mit einem Faktencheck verbunden und ihre Reichweite beschränkt. Beim Thema Fake News ist zum Schluss also immer der Nutzer selbst verantwortlich und muss lernen (vermeintliche) Fakten kritisch zu bewerten.

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