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Schleichwerbung und Irreführung: TikTok wird von Verbraucherschutzbehörde angezeigt

Schleichwerbung und Irreführung: TikTok wird von Verbraucherschutzbehörde angezeigt

Aniko Milz | 17.02.21

Die BEUC reichte eine formale Beschwerde über TikTok ein. Die App verstoße in mehreren Punkten gegen geltendes EU-Recht.

Irreführung, Täuschung, Verstöße gegen Urheber- und Datenschutzrecht sowie gegen Kinderschutzgesetze: TikTok sieht sich einer Reihe von Vorwürfen gegenübergestellt. Die BEUC (Bureau Européen des Unions des Consommateurs), unter deren Dach 44 Verbraucherschutzorganisationen aus 32 Ländern agieren, reichte formale Beschwerde über TikTok ein. Diese wird nun von der EU-Kommission geprüft.

Zu geringer Schutz Minderjähriger

Zusätzlich sprachen Verbände aus 15 Ländern sich bei ihren jeweiligen Behörden gegen die Social App aus. Besonders wegen Schleichwerbung und der Anzeige unangemessener Inhalte Kindern gegenüber solle ermittelt werden. Dies wiegt besonders schwer, da eine große Gruppe der Nutzer:innen der Plattform minderjährig ist. Monique Goyens, Director General des Verbraucherdachverbands BEUC, kritisiert die App und sagt, TikTok lasse seinen Usern nicht genügend Rechte zukommen. Stattdessen würden jüngere User unwissentlich zu „Werbeplakaten“ gemacht:

Children love TikTok but the company fails to keep them protected. We do not want our youngest ones to be exposed to pervasive hidden advertising and unknowingly turned into billboards when they are just trying to have fun.

Vier Punkte bringen die Verbaucherschützer:innen vor:

  • Unfaire Geschäftsbedingungen
  • Irreführende Klauseln in der Virtual Item Policy
  • Versteckte Werbung
  • Unklare Weiterverarbeitung von User-Daten

In all diesen Punkten bestünde Handlungsbedarf, um diese an EU-Regelungen anzupassen. Mit ihrer Beschwerde möchten Verbraucherschützer:innen eine umfassende Ermittlung gegen TikTok in Gang setzen. Ziel sei nicht, die Plattform zu verbieten, sondern vielmehr die kritisierten Punkte zu verändern.

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